Fähren nach England, Schweden...
#13287
30.06.2011 11:10
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Ritchi81
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Hallo,
ich habe mal wieder folgendes Anliegen:
Es betrifft den Stückguttransport auf der Straße, jedoch ist teilweise anzunehmen, dass Teilstrecken mit einer Fähre zurück gelegt werden (nach England mit Sicherheit). Nun weiß ich als Verpacker nicht, ob der Fahrer den Seeweg mittels Fähre benutzt, packe (insbesondere die Trennung von Klasse 3 und 5.2 auf 2 separate Paletten) und beschrifte/markiere aber die Ladung so, als würde diese den Seeweg nehmen. Die Versandabteilung erstellt dazu parallel eine IMO-Erklärung. Wie verfahre ich dabei aber mit der Belabelung der Beförderungseinheit allgemein und wie bei Mengen kleiner tausend Punkte (nach ADR)? Ist das dann meine Aufgabe oder liegt das dann in den Händen der Spedition?
Danke im Voraus.
Gruß Marcel
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Re: Fähren nach England, Schweden...
[Re: Ritchi81]
#13288
30.06.2011 13:06
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DJSMP
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Das leidige Thema mit den Speditionen und ihren nicht bekannten Transportwegen. man kann ein Lied davon singen...
Im Zweifelsfall kann ich dir auch nur raten, den IMDG-Code voll einzuhalten, also auch die Plakatierung, Trennung und IMO Erklärung / Fahrzeugpackzertifikat umzusetzen.
Zunächst zur Trennung: ======================= Die Trennung von Klasse 3 und 5.2 auf zwei Paletten bringt dir gar nix, da nach Trenntabelle eine 2 (getrennt von) vorgeschrieben ist. Das bedeutet gemäß 7.2.2.3 IMDG-Code, dass diese Güter nicht gemeinsam auf eine Beförderungseinheit verladen werden dürfen, egal ob du das auf 2 Paletten aufsplittest oder nicht. Beförderungseinheit ist per IMDG-Code-Definition auch ein Straßengüterfahrzeug (vgl. 1.2 IMDG Code).
Beschriftung und Kennzeichnung Versandstücke und Umverpackungen: ================================================================ Alles drauf, was nach 5.2 IMDG-Code gefordert ist, also auch der richtige technische Name (Versandbezeichnung).
Plakatierung ============ Hier sollte ebenfalls nach IMDG-Code gekennzeichnet werden, also den Sattelanhänger gemäß 5.3 IMDG-Code an allen 4 Seiten mit Placards versehen. Eventuell Angabe der UN-Nummer bei >4t brutto noch einhalten.
Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln ======================================= Hier gabs bei Anwendung 1.1.3.6 ADR schon endlose Diskussionen (auch in diesem Forum). Herr Rein vom BMVBS ist der Meinung, dass die Freistellungen des ADR auch bei nach IMDG Code mit Placards versehenen Seecontainern im Vorlauf zum Hafen anwendbar sind, sofern die Mengengrenzen nicht überschritten sind. Leider gibt es diesen unsäglichen 1.1.4.2 ADR, in dem was von orangefarbener Kennzeichnung in einer Transportkette gefaselt wird. Da es ständig Probleme mit Überwachungsorganen gab, haben wir bei all unseren Kunden umgesetzt, dass die Beförderungseinheit mit orangefarbenen Tafeln und voller Gefahrgutausrüstung zum Hafen fährt, auch wenn von den Mengen her 1.1.3.6 ADR theoretisch anwendbare wäre. Und außerdem ist die Anwendung von 1.1.3.6 ADR ja kein Muss. Seit dem haben wir Ruhe. Daher ist das meine nächste Empfehlung.
Freistellung vom IMDG Code ========================== Im Ostseeverkehr kannst du nach Schweden eventuell das Memorandum of understanding (MoU)nutzen. Da kannst du den IMDG-Code weitesgehend außen vor lassen und brauchst nur nach ADR zu befördern. Das MoU gibts beim BMVBS als Download. Allerdings hat noch nicht jede Reederei davon gehört. Gezeichnet haben Deutschland und Schweden, sollte also kein Problem darstellen. Nach England gilt das Abkommen allerdings nicht.
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Re: Fähren nach England, Schweden...
[Re: DJSMP]
#13289
06.07.2011 08:07
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exag
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Moin,
ich denke schon dass alle Reedereien vom Ostseememorandum gehört haben, aber die Anwendung ist freiwillig. Es gibt Reeder die das nicht anwenden möchten, egal ob es von der betreffenden Nation gezeichnet wurde oder nicht, und die lassen MoU Güter dann stehen. Was auch ihr gutes Recht ist. Wenn das MoU zur Anwendung kommt, dann genau lesen, denn es gibt da nicht nur ADR drin. Also wirklich besser nach IMDG Verladen wenn der Weg nicht klar ist.
Gruß aus dem Norden Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Fähren nach England, Schweden...
[Re: exag]
#13290
07.08.2011 19:44
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Ritchi81
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Hallo,
danke für die Beiträge.
Im Grunde behandeln wir jede Fracht, von der wir denken, dass diese eine Fähre nehmen könnte, so wie im 1 Beitrag beschrieben. Die Trennung von Klasse 3 und 5.2 auf verschiedene Paletten lasse ich nur machen, weil meistens die Spedition bei kleinen Mengen in ihren Großlager umladen. Aus dem Grund gebe ich ihnen dann die Möglichkeit die Paletten entsprechend zu trennen. Das hat bis jetzt ohne Murrren und Meckern geklappt. Bei größeren Lieferungen geht die Klasse 3 im Container auf Reise und die 5.2 per Luftfracht los.
Gruß
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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