Ich denke nicht, dass man "Abfall" davorschreiben muss. Einerseits sagt 5.4.1.1.6.2.1 nichts darüber, andererseits heißt es in 5.4.1.1.3, "Abfall" ist der offiziellen Benennung voranzustellen, womit (s. dortige Beispiele) der Name gem. Spalte 2 der Gefahrgutliste gemeint ist.
Gruß
Hagen
Zuletzt bearbeitet von Hagen; 11.07.2011 14:56.