Hallo,
(z.B. UN 1263 FARBE, 3, III, (D/E), LTD QTY???)
Die Angabe "LTD QTY" muss
nicht im Beförderungspapier stehen.
Aber der Absender hat nach Abschnitt 3.4.12 ADR 2011 folgende Pflicht: "Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren."
Das kann schon im Beförderungspapier stehen, wie z.B. "2ooo kg nach Kapitel 3.4".
Aber das mit "LTD QTY" hat nur was mit der Kennzeichnung der Beförderungseinheit zu tun, wenn nach Kapitel 3.4 ADR 2009 gefahren wird bzw. möglich ist, denn nach Kapitel 3.4 ADR 2011 gibt es eine andere Kennzeichnung, siehe Abschnitt 3.4.13 bis 3.4.15.