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Handling Agent - Pflichten #13407 19.07.2011 16:06
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A.Fischböck Offline OP
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Im österreichischen GGBG haben wir im § 32 (3) folgenden Passus:
(3) Der Beförderer hat innerhalb von 6 Stunden nach Übergabe der gefährlichen Güter zur Beförderung eine Annahmekontrolle durchzuführen.

Trifft mich diese 6 Stunden Regel am Flughafen als "HANDLING AGENT" - dort wird das Gefahrgut vom LKW in ein DGR Zwischenlager verbracht - auch ??

Gruß
Alfred

Re: Handling Agent - Pflichten [Re: A.Fischböck] #13408 22.07.2011 21:16
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A.Fischböck Offline OP
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Ja - es ist so.
Das wurde mir heute von einem DGR Trainer bestätigt.

Zuletzt bearbeitet von A.Fischböck; 22.07.2011 21:17.

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