Hi,
ein kleiner Beitrag meinerseits.
Unter 2.6.7.3 heißt es, dass das vorgeschriebene Kennzeichen für Umverpackungen mit dem in Unterabschnitt 2.7.7.1 vorgeschriebenen Kennzeichen versehen werden müssen.
Es müsste 2.6.7.1 lauten.
Mit freundlichen Grüßen
José Reyes Schmitt