Sicherheitsdatenblatt
#13525
17.08.2011 14:11
|
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 138
Christin1975
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 138 |
Hallo,
ist die von manchen Firmen angewandte Verfahrensweise, das Sicherheitsdatenblatt nicht mitzuschicken, sondern nur online verfügbar zu machen (auf der Homepage der Firma), rechtlich ok? Wir überlegen ob wir dies nicht auch tun sollten. Nur reicht es wirklich aus, die SDB nur online zu stellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: Christin1975]
#13526
17.08.2011 14:48
|
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316 |
Hallo, das ist leider nicht möglich. In der Bekanntmachung 220 des Ausschußes für Gefahrstoffe wurde folgender Absatz unter Nr. 4 Ziffer 6 erläutert:
Zitat: (6) Die Informationen sind dem Abnehmer spätestens bei der ersten Lieferung des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung und später nach jeder Überarbeitung, die aufgrund wichtiger neuer Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt vorgenommen wird, auf Papier oder elektronisch kostenlos zu übermitteln. Das Bereitstellen von Sicherheitsdatenblättern im Internet erfüllt nicht die Verpflichtung des Inverkehrbringers zur Übermittlung der Sicherheitsdatenblätter an seine Kunden...... Zitat ende
Diese Bekanntmachung des AfG wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Ministerialblatt Nr 9 am 30.03.2011 veröffentlicht.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: Willi_Pape]
#13527
17.08.2011 15:26
|
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 138
Christin1975
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 138 |
Hallo Willi Pape,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
Christin
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: Willi_Pape]
#13528
18.08.2011 10:16
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo, das ist leider nicht möglich. In der Bekanntmachung 220 des Ausschußes für Gefahrstoffe wurde folgender Absatz unter Nr. 4 Ziffer 6 erläutert:
Zitat: (6) Die Informationen sind dem Abnehmer spätestens bei der ersten Lieferung des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung und später nach jeder Überarbeitung, die aufgrund wichtiger neuer Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt vorgenommen wird, auf Papier oder elektronisch kostenlos zu übermitteln. Das Bereitstellen von Sicherheitsdatenblättern im Internet erfüllt nicht die Verpflichtung des Inverkehrbringers zur Übermittlung der Sicherheitsdatenblätter an seine Kunden...... Zitat ende
Hallo Herr Pape, ich stimme Ihnen da nicht uneingeschränkt zu. Bei der Bekanntmachung 220 handelt es sich um die ehemalige TRGS 220. Allerdings hat man dann festgestellt, daß bekanntlich die REACH Verordnung bindend ist und nationale verbindliche Vorgaben zur Umsetzung von EU-Verordnungen nicht zulässig sind. Daher heißt es auch auf der Homepage der BAuA: Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" des BMAS ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann. Siehe: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/SDB.htmlIm Artikel 31 der REACH Verordnung heißt es unter Nr. 8: (8) Das Sicherheitsdatenblatt wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich die (für mich unbefriedigende) Schlussfolgerung, daß es auch reichen kann, das SDB z.B. auf der eigenen Homepage zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite halte ich den Weg, das SDB als E-Mail zuzuschicken / elektronisch zur Verfügung zu stellen (dann aber bitte eine Info, wenn eine neue Version des SDB zur Verfügung steht) für deutlich besser als die Papierversion zuzuschicken. Wir bekommen teilweise SDB mit mehr als 100 Seiten. Die einzuscannen, um sie unternehmensweit zur Verfügung zu haben, erzeugt Dateigrößen jenseits von gut und böse. Grüße GG1
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: GG1]
#13529
18.08.2011 11:26
|
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159
Andreas_A
Veteran
|
Veteran
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 159 |
Guten Morgen,
ich war bisher auch auf dem Stand, den Herr Pape beschrieben hat.
Selbst wenn die Rechtslage (REACh) den Versand der Datei/des Ausdrucks nicht (mehr) fordert, so halte ich es für wenig praxisgerecht, auf Verdacht regelmäßig die Internetseiten von allen Lieferanten durchschauen zu müssen, ob nicht evtl. irgendwo ein Update erfolgt ist.
Wir haben damit wenig Probleme, entweder die Lieferanten schicken die Datei per E-Mail oder weisen per E-Mail auf ein Update im Download-Bereich hin. Wenn das nicht so wäre, müsste man das per AGB/Vertrag vorgeben.
(Ich bin kein Jurist, aber ich verstehe "zur Verfügung stellen" so, dass der "Anbieter" den "Empfänger" zumindest darüber informieren muss, was man wo findet. Das würde dann auch für "Aktualisierte Version zur Verfügung stellen" so gelten.)
Viele Grüße, Andreas Arnold
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: Andreas_A]
#13530
18.08.2011 18:20
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Wir haben damit wenig Probleme, entweder die Lieferanten schicken die Datei per E-Mail oder weisen per E-Mail auf ein Update im Download-Bereich hin. Wenn das nicht so wäre, müsste man das per AGB/Vertrag vorgeben.
Hallo, nun, ich weis nicht, wie viele Mitarbeiter Ihr Unternehmen hat. Wir liegen > 1000 und da kommt es durchaus vor, daß ein SDB beim Besteller landet und der es nicht an die zuständige Stelle weiterleitet, sondern es bei sich abheftet oder sogar wegschmeißt. Auch sind die Anschriften manchmal abenteuerlich: "Leitstand Bau XY" geht ja noch, wenn dann aber die Adresse aus der Anfahrtbeschreibung herauskopiert wird...
(Ich bin kein Jurist, aber ich verstehe "zur Verfügung stellen" so, dass der "Anbieter" den "Empfänger" zumindest darüber informieren muss, was man wo findet. Das würde dann auch für "Aktualisierte Version zur Verfügung stellen" so gelten.)
Ich bin auch kein Jurist, aber zum Beispiel der Diskounter um die Ecke teilt in seinem Prospekt mit, daß er Sonderangebote zur Verfügung stellt (klar, aus Eigeninteresse), aber nicht, wo sie in seinem Laden stehen. Auch ist zum Beispiel der Zugang zu REACH-IT in englischer Sprache gehalten (auch die Schreiben der ECHA - von den Rechnungen abgesehen -). Das stellt aus meiner Sicht einen klaren Verstoß gegen EU Recht dar. Mal gespannt, ob da mal was passiert... Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 18.08.2011 18:37.
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: GG1]
#13531
22.08.2011 14:15
|
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382 |
Maßgeblich ist zuerst einmal, dass die Sicherheitsdatenblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müßen. Der Versand von Sicherheitsdatenblätter ausgedruckt per Post ist zwar etwas veraltet aber wenn der Kunde es will kommt man nicht daran vorbei. Die Zusendung per E-Mail als PDF ist Stand der Technik. Was ebenfalls erlaubt ist, ist die Zusendung eines Hyperlinks wo das Datenblatt zu finden ist. Eine pauschale Bekanntgabe wo der Kunde die Datenblätter zu finden sind, ist rechtlich nicht einwandfrei, wird aber gedultet.
Have a nice day!
|
|
Re: Sicherheitsdatenblatt
[Re: Rupert]
#13532
12.09.2011 14:55
|
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499
GG1
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 499 |
Hallo zusammen, die ECHA hat einen Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern veröffentlicht. http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/sds_en.pdfEntgegen meiner ursprünglichen Interpretation wird hier in 3.13 gesagt, daß das bloße zur Verfügung stellen eines SDB's nicht ausreichend wäre. Grüße GG1
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|