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neue Sondervorschrift 658 f. Feuerzeuge + Nachfüll #13581 30.08.2011 16:04
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DTM Offline OP
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Guten Tag,

hat sich schon jemand mit der neuen Sondervorschrift 658 für Feuerzeuge und Nachfüllpatronen auseinander gesetzt? Bei mir kommen dazu einige Fragen auf, aber ich weiß nicht, wo ich mich detailiert darüber informieren kann... ??

Was bedeutet dies z.B. für die Verpackungsvorschriften? z.B. Stichwort: "Schutz gegen unbeabsichtigtes Auslösen" - klar ist ja eigentlich, dass die Feuerzeuge sich nach wie vor nicht unbeabsichtigt auslösen dürfen. Aber vielleicht ist gem. EN ISO 9994:2006 + A1: 2008 "Feuerzeuge - Festlegung für die Sicherheit" ja z.B. bereits eine Kindersicherung vorgeschrieben, die ja auch gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützt.


Simone
Re: neue Sondervorschrift 658 f. Feuerzeuge + Nachfüll [Re: DTM] #13582 09.09.2011 11:02
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Winklhofer Offline
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Hallo DTM,

eine Sondervorschrift 658 kann ich im ADR/RID/ADN nicht registrieren. Daher ist es schwierig auf Ihr Problem einzugehen.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: neue Sondervorschrift 658 f. Feuerzeuge + Nachfüll [Re: Winklhofer] #13583 09.09.2011 11:19
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Willi_Pape Offline
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Hallo zusammen,
in der Augustausgabe der Zeitschrift "Der Gefahrgutbeauftragte" steht zu dieser neuen Sondervorschrift etwas:

Neue Sondervorschrift
In den gefahrgutrechtlichen Regelungen ist bisher keine Möglichkeit vorgesehen, Gegenstände der UN-Nummer 1057 - Feuerzeuge und Nachfüllpatronen - unter den Bedingungen des Kapitels 3.4 (begrenzte Mengen) oder 3.5 (freigestellte Mengen) zu befördern. Dies führt bei der Beförderung von kleinsten Mengen (z.B. als Werbeartikel oder Geschenke) zu Problemen: unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist der Versand entweder wesentlich erschwert oder führt in der Praxis zur Missachtung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften. Daher wurden solche Beförderungen in der Vergangenheit teilweise durch nationale Ausnahmen gestattet, und verschiedene Staaten haben darüber auch eine Multilaterale Sondervereinbarung (M 213) nach 1.5.1 ADR abgeschlossen. Die Gemeinsame Tagung nahm einen Antrag Deutschlands auf Aufnahme einer Sondervorschrift (SV 658 – siehe Kasten Seite 3) an, durch die die Beförderung von Feuerzeugen von bestimmten Vorschriften ausgenommen wird.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: neue Sondervorschrift 658 f. Feuerzeuge + Nachfüll [Re: Willi_Pape] #13584 14.09.2011 10:21
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DTM Offline OP
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OP Offline
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Guten Morgen,

die neue SV ist im ADR auch noch nicht verzeichnet. Ich bin auch über den Artikel in "Der Gefahrgutbeauftragte" darüber gestolpert.

Mittlerweile wurde auch die M238 von Deutschland und der Schweiz mit gleichem Inhalt gezeichnet. In der Praxis ist dies für uns leider nicht wirklich hilfreich, das viele Systemlogistiker Probleme haben die 100 kg Grenze pro Verladeeinheit nachzuvollziehen.

Denndoch vielen Dank für Ihre Mühe.


Simone

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