Guten Tag,
hat sich schon jemand mit der neuen Sondervorschrift 658 für Feuerzeuge und Nachfüllpatronen auseinander gesetzt? Bei mir kommen dazu einige Fragen auf, aber ich weiß nicht, wo ich mich detailiert darüber informieren kann... ??
Was bedeutet dies z.B. für die Verpackungsvorschriften? z.B. Stichwort: "Schutz gegen unbeabsichtigtes Auslösen" - klar ist ja eigentlich, dass die Feuerzeuge sich nach wie vor nicht unbeabsichtigt auslösen dürfen. Aber vielleicht ist gem. EN ISO 9994:2006 + A1: 2008 "Feuerzeuge - Festlegung für die Sicherheit" ja z.B. bereits eine Kindersicherung vorgeschrieben, die ja auch gegen unbeabsichtigtes Auslösen schützt.