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Medikamente und ADR? #1362 16.01.2004 12:50
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hallo!

ich bin neu hier in diesen tolle foren, die ich leider erst gestern endeckt habe!

ich bin seit kurzem gefahrgutbeauftragter in einem österreichischen pharma-betrieb und mich plagt eine frage:

wir stellen ein medikament im lohnauftrag her, das etwa 68 vol% alkohol (ethanol) enthält.

dies wird dann gebrauchsfertig in 10 ml fläschchen abgefüllt und in einen überkarton verpackt.

die fertige ware (etwa 16.000 fläschchen entsprechend 160 l ethanol 68&)schicken wir dann per LKW zum lohnauftraggeber.

Meine frage:
fallen diese, gebrauchsfertig für den großhandel bestimmten medikamente unter die bestimmungen das ADR?

oder kann ich:
Gebrauchsfertige Arzneimittel, z. B. Kosmetika und Medikamente, die für den persönlichen Verbrauch hergestellt und in Handels- oder Haushaltspackungen abgepackt sind und die sonst Stoffe der Ziffer 90 wären, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
anwenden?

unter un 3248 und un 1851 falle ich nicht, da das medikament zwar flüssig und entzündbar, aber nicht giftig ist!

DANKE für eure hilfe!
harry

Re: Medikamente und ADR? #1363 16.01.2004 14:09
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Willi_Pape Offline
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Harry,
Du schreibst, das Du erst seit kurzem Gb bist. Das kann ich ja fast gar nicht glauben, da Du noch das System mit Ziffern und Buchstaben kennst (Ziffer 90 in Klasse 6.1).

Aber nun zu Deinem Problem. Unter welcher UN-Nr. hat die Firma die Medikamente denn bisher transportiert?
Irgendwie verstehe ich aber auch Deine Rechnung nicht!!
Bei 10 ml pro Fläschen und 16000 Flaschen, ergeben sich 16 Liter und nicht 160 Liter.
Falls Dein Stoff nämlich unter die Bezeichnung UN 1170 Ethanol fällt, kannst Du die Befreiung unter LQ 7 in Anspruch nehmen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Medikamente und ADR? #1364 16.01.2004 18:05
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Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
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Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo Harry,

also nach meiner Rechnung haben 16 000 Fläschchen mal 10 ml ein Volumen von 160 000 ml, also 160 Liter. Somit hattest du schon recht, und selbst einem Gefahrgut-Veteranen können kleine Rechenfehler unterlaufen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />.

Die erwähnte Freistellung findet sich heute als Sondervorschrift 601:
Gebrauchsfertige pharmazeutische Produkte, z.B. Kosmetika und Medikamente, die für den persönlichen Verbrauch hergestellt und in Handels- oder Haushaltspackungen abgepackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Und ist das Medikament wirklich nicht giftig? Dachte immer Medikamente müssen "giftig" sein um zu wirken und nur die geringe Dosierung bringt die heilende Wirkung.

M.E. wärest du mit einer Klassifizierung UN3248 auf der sicheren Seite, aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

Freundliche Grüße
gez. Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Medikamente und ADR? [Re: Anderl] #1365 19.01.2004 11:07
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallöchen,
ohhhhhhhhh, was hab ich denn da gerechnet ????????
Aber daran sieht man, das andere Teilnehmer doch aufpassen.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Medikamente und ADR? #1366 19.01.2004 12:45
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
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A
liebe kollegen!

herzlichen dank für eure antworten!

nach all den unterschiedlichen meinungen, die ich bislang von heimischen experten hörte, finde ich eure antwort gut und nachvollziehbar!

ich werde den transport dieses verpackten medikaments auf sondervorschrift 601 beziehen.
alles andere wäre meiner meinung vorauseilender gehorsam bzw. kaffeesudleserei!

ich wünsche euch noch eine schöne und erfolgreiche woche!
harry
(man liest sich!)


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