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Ursprüngliche bzw. nachfolgende Pflicht? #13628 07.09.2011 13:12
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G. Homann Offline OP
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Im AllMBl Nr. 6/2011 wurde die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu Abweichungen von der Anlage 7 der RSEB (Bußgeldkatalog) veröffentlicht. Dabei wird zwischen ursprünglichen und nachfolgenden Pflichten unterschieden. So steht unter 2.b) z.B. "Bei Verstößen gegen nachfolgende Pflichten nach den §§ 17 bis 34a GGVSEB, denen nicht erfüllte ursprüngliche Pflichten vorangestellt sind, werden folgende Bußgeldrahmen ... empfohlen, ...".
Ich kann mir zwar ungefähr vorstellen, was diese Begrifflichkeiten bedeuten, bin mir aber nicht ganz sicher <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />.
Weiß es jemand ganz genau?

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Ursprüngliche bzw. nachfolgende Pflicht? [Re: G. Homann] #13629 08.09.2011 07:46
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Gandalf Offline
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Hallo G.Homann,
da kann ich mir auch Einiges vorstellen, z.B. ein geringeres Bußgeld für den Befüller, wenn er eine Tank befüllt, dessen Prüfdatum überschritten ist, denn diese Prüfpflicht wäre ja vorangestellt bei einem anderen Verantwortlichen. Aber bezieht sich das so allgemein auf alles oder folgen in der Bekanntmachung jetzt konkrete Verstöße mit geringeren Bußgeldempfehlungen aus denen sich die vorangestellten ursprünglichen Pflichten ableiten lassen?
Gruß Gandalf

Re: Ursprüngliche bzw. nachfolgende Pflicht? [Re: G. Homann] #13630 08.09.2011 09:16
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G. Homann Offline OP
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Hallo Gandalf,

so in der Art stelle ich mir das auch vor. Hänge das Ding mal mit an.

Gruß aus München
Günther Homann

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Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 08.09.2011 09:17.
Re: Ursprüngliche bzw. nachfolgende Pflicht? [Re: G. Homann] #13631 09.09.2011 07:42
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Gandalf Offline
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Hallo G.Homann,
ich denke der 1. Absatz unter Hinweise bei Nr. 2 b bestätigt unsere Auffassung. Aber man kann sich das (Gefahrgut)leben auch schwierig machen oder? Jetzt muss man ja nicht nur den Verstoss als solches prüfen und nachweisen, sondern muss dann auch noch klären, ob vorher jemand was vergessen hat (weiteres Bußgeldverfahren) oder auch nicht. Und wenn da vorher jemand was vergessen hat, was ist mit demjenigen davor? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Mir scheinen im Süden der Republik sind die Kontrollorgane nicht ausgelastet. Kann aber auch an den knappen Kassen liegen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 09.09.2011 07:42.
Re: Ursprüngliche bzw. nachfolgende Pflicht? [Re: Gandalf] #13632 09.09.2011 08:56
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J.Simon Offline
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Hallo zusammen
Also hier muss ich mal eine Lanze für den Süden einbringen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Wir im Süden wollen bei Verstößen schon den richtigen zur Verantwortung ziehen und nicht einfach einmal drüber mähen und schauen wer sich dann wehrt. Muss aber schon auch zugeben, man muss dieses Amtsblatt schon dreimal oder öfters lesen und sich am besten so einen Transportverlauf mal aufzeichnen um dieses ofizielle Schreiben auch richtig zu verstehen. Zugeben muss man aber auch, es ist logisch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon

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