IMO Erklärung
#13681
20.09.2011 15:28
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ddgefahrgut
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Hallo,
wir produzieren und lassen beförden UN 1397 und UN 2011. An sich Marine Pollutant.Wir verpacken das Ganze in zusammengesetzte Verpackungen. Die Innenverpackung wiegt 1,0 kg netto und die Außenverpackung 22 kg. Ge. 5.2.1.6.1 kennzeichen wir nicht d. Versandstücke mit Fisch und Baum. Meine Frage ist: muss es in der IMO-Erklärung trotzdem d. Zusatz Marine Pollutant. Ich frage deswegen, weil uns bis jetzt keine Reederei angesprochen hatte, bis heute. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ich fände es paradox nicht zu kennzeichnen und trotzdem zu deklarieren. Im Beförderungspapier weisen wir hin, dass es sich um eine Beförderung nach ADR 1.1.4.2.1. Daher dürfte es bei eine Polizeikontrolle keine Beanstandungen geben. Auch wenn die Kartons kein Fisch und Baum hätten und auf der IMO-Erklärung Marine Pollutant zu lesen ist. Was meint ihr? Gibt es eine Fundstelle, die besagt, dass wenn ein Versandstück nicht als Marine Pollutant zu kennzeinen ist auch keine Eintragung in der IMO-Erkärung benötigt? Danke an alle. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: IMO Erklärung
[Re: ddgefahrgut]
#13682
21.09.2011 07:16
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duldinger
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Hallo ddgefahrugt,
ich sehe das so. Das Label Fisch und Baum muss nicht auf die Versandstücke, denn - wie du schon richtig schreibst - verpackt ihr nach 5.2.1.6.1. Auf Grund der 1L-Innenverpackung seid ihr raus aus der Kennzeichnung. In dieser Vorschrift wird aber nicht erwähnt, dass du von anderen Vorschriften befreit bist, was zur Folge hat, dass in der IMO das "P" auftauchen muss - ganz nach dem Motto, was nicht in der IMO steht, ist auch nicht erlaubt. Zur Frage nach der Fundstelle kann dir vielleicht folgender Passus nach 1.1.2.2.1, Anlage III, Regel 4, Satz 1 nach IMDG-Code 2011 weiterhelfen, wo es heißt: "In allen Papieren, die sich [...] ist außerdem der Zusatz "Marine pollutant" zu ergänzen. Nachdem diese Vorschrift unter den allgemeinen Regeln zu finden ist und ich keine Ausnahme davon kenne, mußt du wohl die Angabe in der IMO fixieren.
Gruß Thomas
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: IMO Erklärung
[Re: duldinger]
#13683
21.09.2011 08:07
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ddgefahrgut
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Hallo Thomas,
vielen Dank. Wir werden in Zukunft die IMO-Erklärung ergänzen. Gruß Axel
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Re: IMO Erklärung
[Re: ddgefahrgut]
#13684
22.09.2011 20:41
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J.Simon
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Hallo zusammen Eine Anmerkung am Rande: Wie soll der Fahrer erkennen, dass er beim Verbotschild für wassergefährdende Stoffe nicht weiterfahren darf, wenn es nicht im Beförderungspapier steht?
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: IMO Erklärung
[Re: J.Simon]
#13685
26.09.2011 10:58
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UHeins
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Lieber bayerischer und mithin binnenländischer Kollege, in der Seeschifffahrt - und wir befinden uns hier im Forum "IMDG-Code" - spricht man eher vom Kapitän oder Offizier, nicht von einem Fahrer. Und "Verbotsschilder für wassergefährdende Stoffe" sind mir auf dem Weg vom Hamburger Hafen an die US-Ostküste noch nie aufgefallen ... Aber ich werde künftig mal darauf achten! 
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: IMO Erklärung
[Re: ddgefahrgut]
#13686
26.09.2011 17:31
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forenseeker
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Guten Tag, die Angabe MEERESSCHADSTOFF/MARINE POLLUTANT im Beförderungsdokument wird in 5.4.1.4.3.5 IMDG-Code gefordert. Die bereits erwähnte Regel 4 stammt aus dem MARPOL-Abkommen, Anlage III (Schadstoffe in verpackter Form). Die Angabe im Beförderungsdokument ist auch durchaus hilfreich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, um zu erkennen, dass ein ggf. zu packender Container mit "FISCH+BAUM" zu plakatieren ist, auch wenn die Versandstücke selbst nicht gekennzeichnet sein müssen (5.3.2.3 IMDG). Beste Grüße an das Forum! FORENSEEKER
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Re: IMO Erklärung
[Re: UHeins]
#13687
26.09.2011 22:11
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J.Simon
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Hallo Meister Es gibt aber auch die Fälle, wo der Seecontainer noch keine Flügel hat und alleine auf das Schiff fliegen kann, und er meistens, ja nicht unbedingt immer, mit einem Fahrzeugführer auf der guten alten Straße befördert wird und da wäre die Information unter Umständen wichtig und kostbar <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: IMO Erklärung
[Re: J.Simon]
#13688
29.09.2011 11:30
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Willi_Pape
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Oh oh, wenn der Container Flügel hätte, müssten die IATA Vorschriften auch noch beachtet werden. Aber auch das ist dann ein anderes Forum.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: IMO Erklärung
[Re: Willi_Pape]
#13689
29.09.2011 11:55
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Magnum
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Vielleicht hat der Kollege das ja vom "Seefahrer" abgeleitet? Aber andererseits spricht man ja auch vom "Kapitän der Landstraße" ...... ich bin jetzt ganz verwirrt.....
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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