Hallo Roman,
ich habe eine erfreuliche Nachricht für dich. Im ADR gibt es keinen Abschnitt, der vorschreibt, dass der Fahrer namentlich dokumentiert werden muss. Die GGVSEB sieht "lediglich" vor, dass der Fahrer eine gültige ADR-Bescheinigung vorzeigen können muss - und das muss ja bei Verladung kontrolliert werden (Pflichten des Absenders/Verladers).
Anders sieht es mit der Unterschrift aus. Zwar gibt es meines Wissens keine Vorschrift, die besagt, dass der Fahrer unterschreiben muss. Wie aber willst du im Bedarfsfall nachweisen, dass du den Fahrer auf das Gefahrgut hingewiesen hast und evtl. zusätzliche Papiere ausgehändigt hast. Da führt letztendlich kein Weg daran vorbei, damit du auf der sicheren Seite bist.
Bei uns wird grundsätzlich das Beförderungspapier zweimal erstellt, einmal für den Fahrer und einmal mit seiner Unterschrift für unsere Unterlagen.