Ausbildung Kontrolleure
#13855
26.10.2011 13:19
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Udo Freitag
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Hallo,
tagtäglich werden tausende von Tonnen gefährlicher Güter umgeschlagen und befördert. Damit dies unter Einhaltung der sehr komplexen und sensiblen Gefahrgutvorschriften reibungslos geschieht, wird von allen Beteiligten ein hohes Maß an Wissen verlangt. Dies erfolgt durch Aus-und Vorbildung sowie Unterweisungen der entsprechenden Mitarbeiter. Wie sieht es denn mit den Polizisten aus? Bei einer erst kürzlich stattgefundenen Gefahrgutkontrolle hatte ich das Gefühl, dass der Beamte nicht wirklich sattelfest war. Die RSEB (Anlage 8) enthält zwar einen Rahmenplan für Kontrolleure aber hält sich da auch jeder dran? Von Niedersachsen und Schleswig-Holstein weis ich, dass dementsprechend geschult wird und erst nach erfolgter Prüfung dürfen die Beamten Gefahrgutfahrzeuge kontrollieren und auch nur die. Wie sieht es denn mit den anderen Bundesländer aus bzw. wer überprüft das?
Gruß
Udo
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: Udo Freitag]
#13856
26.10.2011 16:03
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gg-freak
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Für die Bundesländer Berlin und Brandenburg kann ich sagen, dass es hier einen Grundlehrgang, angelehnt an die Anlage 8 der RSEB und einen Fortbildungslehrgang gibt. Allerdings werden diese Lehrgänge nicht durch eine Prüfung beendet. Des Weiteren dürfen in diesen beiden Bundesländern auch Gefahrguttransporte auch von Polizisten kontrolliert werden, die nicht einen der beiden Lehrgänge besucht haben.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: Udo Freitag]
#13857
26.10.2011 20:15
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Gerald
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Hallo, in einigen Bundesländern u.a. auch in Bayern gibt es sogenannte "Gefahrgutkontrolltrupps" und von dem in Unterfranken kenne ich einige sogar Persönlich und die sind im Gefahrgutrecht recht flott unterwegs, da kann man manchmal noch was lernen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Auch gibt es in einigen Bundesländern zentrale Bußgelstellen, und wenn die Anzeige nicht sauber ermittelt ist, dann muss nachermittelt werden, sonst geht durch den Bearbeiter kein Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid raus. Natürlich kann es schon mal vorkommen, das der Ein oder Andere nicht richtig im Stoff steht, aber dann wird das Bußgeldverfahren eher im Sande verlaufen, da sich der Beschuldigte bestimmt einen Anwalt nimmt, und wenn eben nicht sauber entsprechend dem Gesetz ermittelt, dann bestimmt auch keine Bestrafung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: Gerald]
#13858
26.10.2011 20:38
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GG1
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Natürlich kann es schon mal vorkommen, das der Ein oder Andere nicht richtig im Stoff steht, aber dann wird das Bußgeldverfahren eher im Sande verlaufen, da sich der Beschuldigte bestimmt einen Anwalt nimmt, und wenn eben nicht sauber entsprechend dem Gesetz ermittelt, dann bestimmt auch keine Bestrafung.
Hallo Gerald, und genau das ist das Problem: Den Anwalt zahlt bei der Einstellung der (ob zu Unrecht oder nicht) Beschuldigte, nicht die Staatskasse. Auch hat in der Regel der Angehörige der Kontrollbehörde, "der nicht so recht im Stoff steht" keine Konsequenzen zu fürchten; ja, oft bekommt er nicht mal eine Rückmeldung der Bußgeldstelle und fühlt sich weiterhin "im Recht". Sollte jemand (vormals "beauftragte Person" genannt) "nicht so recht im Stoff stehen" und daher einen Fehler machen; nun, die Konsequenzen sind bekannt... Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Transporten und Gefahrgutbeauftragte benötigen alle 5 Jahre eine Prüfung, nicht aber die Angehörigen der Kontrollbehörden... Grüße GG1
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: GG1]
#13859
26.10.2011 20:48
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
für Thüringen kann ich nur sagen, dass die Polizisten eine Grundausbildung für Gefahrgut erhalten. Danach erfolgt ein reger Erfahrungsaustausch zwischen mir (Bußgeldbehörde) und den Kontrolltrupps. Ich verfolge das Ziel, dass meine Ergebnisse aus den Bußgeldverfahren den Gefahrgutkontrolleuren zurückgegeben werden. Dabei bin ich auch mit der Auswertung von Fehlern nicht gerade zimperlich. Leider sind gut ausgebildete Gefahrgutkontrolleure auch mal schnell versetzt, so dass man von vorn anfangen muss.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: TDamm]
#13860
26.10.2011 21:09
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GG1
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Hallo Herr Damm,
auch nach meiner Erfahrung heraus sind die ausgebildeten Kontrolltrupps in der Regel nicht das Problem. Wenn Sie aber mit einem "normalen" Polizisten, der einen aus seiner Sicht "bösen Übeltäter" gestellt hat, über z.B. 5.2.xxx oder 5.4.xxx sprechen wollen (von den diversen Freistellungen mal ganz zu schweigen) macht der in der Regel zu, weil: Polizei hat erst mal Recht: Gefahrenabwehr und so weiter...
Mal interessehalber: Sie sprachen davon, daß Sie nicht gerade zimperlich sind, was die Auswertung von Fehlern angeht. Hat das auch disziplinarische Auswirkungen für die Betreffenden oder ist das eher "du Böser, du..."
Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 26.10.2011 21:15.
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: GG1]
#13861
27.10.2011 07:49
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TDamm
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Hallo GG1,
es kann nun mal nicht jeder Polizist im Gefahrgut ein Experte sein. Aber dazu gibt es ja die Bußgeldstelle, die dann den Vorgang prüft.
Disziplinarrechtliche Auswirkungen haben meine Hinweise bei dein Kontrollbeamten nicht. Das macht auch keinen Sinn. Bis auf ein paar hitzköpfige (die gibt es überall) wird in der Regel nur dass Kontrolliert, wo man meint, sich auch auszukennen. Der Unterscheid ist eben die Bandbreite des Wissens eines Polizisten. Der Beteiligte des Gefahrguttransportes hat es da einfacher. Er braucht sich nur auf sein Gebiet konzentrieren. Der Polizist weis vorher nicht, was er für ein Fahrzeug er da gerade in die Finger bekommt.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: TDamm]
#13862
27.10.2011 08:18
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GG1
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Der Beteiligte des Gefahrguttransportes hat es da einfacher. Er braucht sich nur auf sein Gebiet konzentrieren. Hallo Herr Damm, wenn es denn nur so einfach wäre. Da sind dann noch die Vorschriften über die Lenkzeiten, Ladungssicherung und, und, und... All das hat der Beteiligte des Gefahrguttransportes ebenfalls zu berücksichtigen und im Fall der Fälle heißt es oft: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Grüße GG1
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: GG1]
#13863
27.10.2011 08:49
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AlfredE.
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Hallo zusammen,
den LKW - Fahrer, der nur seinen Führerschein gemacht hat und dann auf dem Bock sitzt gibt es ja eigentlich nicht mehr. Heute ist es ein anerkannter Ausbildungsberuf und dort werden all diese Dinge vermittelt. Hinzukommt, dass die heutigen Fahrer sich nach dem Berufkraftfahrerqualifikationsgesetz fortbilden müssen und dort auch dementsprechend geschult werden.
Wenn hier eine Aus- und Fortbildung stattfinden muss, wäre es doch auch bei den Kontrollorganen sinnvoll.
Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Ausbildung Kontrolleure
[Re: AlfredE.]
#13864
27.10.2011 12:30
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GG1
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Hallo AlfredE,
ich kann den "Wunsch" nach Aus- und Fortbilung bei Kontrollorganen nur unterschreiben.
Wenn ich dann die Formulierung von Herrn Damm "wird in der Regel nur dass Kontrolliert, wo man meint, sich auch auszukennen" lese, werden mir mancher "Helmkes Klartext" in der gefährlichen Ladung klar.
Grüße GG1
Zuletzt bearbeitet von GG1; 27.10.2011 16:19.
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