1 Gerät - viele Fragen....
#13899
02.11.2011 13:45
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Buchenthal
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Spezi
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
heute ist eine Frage an mich gerichtet worden, die ich, aufgrund mangelnder Erfahrung in diesem Bereich nicht beantworten konnte.
In der Hoffnung dass ihr mir auch bei diesem Fall weiterhelfen könnt, gebe ich diese Frage mal eins zu eins in dieses Forum:
Also ein Messgerät (Fachbegriff: Ionisationskammer) enthält das Radionuklid Cs-137. Aufgrund der sehr schwachen Strahlung kann dieses Gerät als UN 2911 freigestelltes Versandstück - Fabrikate klassifiziert werden. Der Clou kommt jetzt: Für die Messgenauigkeit enthält dieses Gerät außerdem noch 32 bar verdichtetes Argon (UN 1006).
Da dieses Gerät erdbebengetestet ist, gehe ich davon aus, dass das Gas unter normalen Beförderungsbedingungen nicht entweichen kann. Folglich würde ich dieses Gerät hinsichtlich des Argons unter Bezugnahme von 1.1.3.1 b) ADR / RID / ADN der UN-Nr. 3363 Gefährliche Güter in Geräten zuordnen. Da diese UN-Nr nicht den Vorschriften unterliegt, würde dieses Gerät dann nur noch als UN 2911 befördert werden.
Das klappt so leider nur für Straße, Schiene und Binnenschiff.
Was mache ich mit Luft und See?
In der IATA-DGR und dem IMDG Code steht, dass die Zuordnung zu UN 3363 nur dann zulässig ist, wenn die Freimengen für LQ nicht überschritten sind. Das sind sie aber leider. Und bei 32bar kann auch die Freistellung nach 3.2.2.4.1 IATA-DGR ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden. Eine ähnliche Freistellungsregel habe ich im IMDG Code leider nicht gefunden. Der Weg über die "überwiegende Gefahr" ist vermutlich auch nicht korrekt, da es kein Gemisch ist. Es sind hier 2 UN Nummern eingebaut in ein Gerät.
Wie trage ich das jetzt korrekt in eine DGD und eine IMO ein?
Und wie verhält sich das nun mit den Sicherheitsdatenblättern?
Wenn ich mir jetzt die Räumlichkeiten vom Hersteller vorstelle, hat er sicher einmal ein SDB für verdichtetes Argon + einmal eins für Cs-137. Die Stoffe sind ja vor dem Bau des Gerätes sicher irgendwie getrennt gelagert.
Und wie schauts aus wenn das Gerät dann fertig gestellt ist? Gibt es dann noch ein drittes SDB für dieses Gerät? Falls ja - was müsste dann korrekterweise in Punkt 14 stehen?
Hat da jemand mehr Erfahrung als ich?
Für Eure Hilfe wie immer vielen lieben Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Michaela
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13900
02.11.2011 17:14
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forenseeker
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Guten Tag,
meines Erachtens kommt eine Klassifizierung gemäß Sondervorschrift 290 Nr.2 (ADR/IMDG) in Betracht. (Siehe auch 1.5.5 IMDG-Code.)
UN 1006 ARGON, VERDICHTET, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK-INSTRUMENTE (bzw. FABRIKATE), 2.2
Bei dem Instrument sollte es sich um ein Erzeugnis handeln und dann wäre ein MSDS nicht erforderlich.
Gruß FORENSEEKER
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13901
02.11.2011 17:59
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Buchenthal
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Hallo Forenseeker,
erst mal vielen lieben Dank für Deine Antwort.
Auf den Passus der SV 290 bin ich auch gestossen, habe es aber so verstanden, dass ich die SV290 nur dann anwenden darf, wenn das Argon selbst schon eine Strahlungsquelle ist. Genauso liest sich für mich auch 1.5.5 des IMDG Codes "Radioaktive Stoffe mit anderen gefährlichen Eigenschaften". Das Argon ist aber ganz normales Gas ohne "eigene Strahlung". Stell Dir einfach vor, dass das Gerät 2 im inneren Kammern hat. In Kammer 1 ist das Gas und in Kammer 2 das Radionuklid.
Hab da aber gleich noch ne Frage:
In welchem Regelwerk finde ich die Information, dass Geräte / Erzeugnisse keiner Sicherheitsdatenblattpflicht unterliegen?
Für Deine Antwort vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Michaela Buchenthal
Hab aber gleich noch
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13902
03.11.2011 09:51
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tiefflieger
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...In welchem Regelwerk finde ich die Information, dass Geräte / Erzeugnisse keiner Sicherheitsdatenblattpflicht unterliegen? ... Das kann man der REACH Verordnung 1907/2006/EG entnehmen. Unter Artikel 3, Punkt 3 ist das Erzeugnis definiert. Unter Artikel 31 wird dann das Sicherheitsdatenblatt für Stoffe und Zubereitungen gefordert, nicht aber für Erzeugnisse.
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13903
03.11.2011 10:22
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DG-Solution
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Hallo, die Ionisationskammer wurde in der Verganganheit schon mehrfach im Luftverkehr transportiert. Leider ist der Transport nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung möglich. Das Luftfahrt-Bundesamt hat diese jedoch schon mehrfach erteilt. Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des Sachgebiets Gefahrgut der Aussenstelle Frankfurt, welche in Raunheim zu finden ist. Dort wird man Dir sicherlich weiterhelfen. Gruss, Tom
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: DG-Solution]
#13904
03.11.2011 10:59
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Buchenthal
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Hallo Tiefflieger, hallo DG-Solution,
vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Darf ich dann davon ausgehen, dass ich für den Seeverkehr ebenfalls eine Sondergenehmigung benötige?
An wen kann ich mich diesbezüglich wenden?
Liebe Grüße
Michaela
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13905
03.11.2011 11:31
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Udo Freitag
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Hallo, ein adäquater Ansprechpartner wäre die BAM ( www.bam.de) in Berlin und hier im Speziellen die Abteilung 3 Gefahrgutumschließungen. Gruss Udo
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Udo Freitag]
#13906
03.11.2011 11:42
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Hallo Udo,
es kann durchaus mal sein, dass dieses Gerät auf dem Seeweg befördert werden soll. Momantan liegt aber kein aktueller Auftrag dafür vor.
Deshalb habe ich diese Frage ganz allgemein gestellt.
Mir gehts in erster Linie darum, was im Vorfeld alles getan werden muss, um dieses Gerät im Fall der Fälle rechtskonform auf dem Seeweg befördern zu können.
Freundliche Grüße
Michaela
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Re: 1 Gerät - viele Fragen....
[Re: Buchenthal]
#13907
03.11.2011 12:03
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Udo Freitag
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Hallo,
wie schon geschrieben denke ich, dass die BAM in diesem speziellen Fall der richtige Adressat ist. Ansonsten wäre für die Verschiffung über den Hamburger Hafen die Wasserschutzpolizei (Zentrale Gefahrgutüberwachung, Kehrwiederspitze 1, 20457 Hamburg, Tel.: 040/428665471)auskunftsfähig.
Gruss
Udo
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