Gefahrgutorganisation
#14028
16.11.2011 15:28
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Marco1975
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Hallo zusammen,
eine Frage zur Gefahrgutorganisation im Unternehmen:
bei uns ist eine benannte beauftragte Person für alle Unternehmensbereiche, die mit Gefahrgut zu tun haben, zuständig. Die in den Bereichen beschäftigten Personen sind für ihren Aufgabenbereich unterwiesen und bilden die sonstigen verantwortlichen Personen - so weit so gut. Aber ist es nicht sinnvoller, in JEDEM Bereich eine beauftragte Person zu benennen? (die jetzt einzige beauftragte und ja auch haftbare Person kann ja nicht immer überall sein und hat ja auch mal Urlaub...)
Und wie ist das jetzt überhaupt zu sehen, in diesem Jahr sind ja die in § 6 GbV genannten Personen eh gestrichen worden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wie seid Ihr organisiert?
Gruß Marco
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Re: Gefahrgutorganisation
[Re: Marco1975]
#14029
16.11.2011 15:55
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KWitomski
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Hallo Marco. Zuerst einmal zur Änderung der GbV: diese scheint sich ja nun nur noch auf den GGb zu beziehen, die Bezeichnung "Beauftragte Person" und "sonstige verantwortliche Person" konnte ich auch bisher nirgends anders finden. Das ändert aber nichts daran, dass die Abteilungsleiter weiterhin für die Gefahrgutabwicklung in ihren Abteilungen verantwortlich sind. Wir haben das mittlerweile auch auf dieser Ebene durch schriftliche Ernennungen geregelt. Der Abteilungsleiter des Lagers ist für alle ankommenden Gefahrgüter (Stichwort Entlader) verantwortlich, der Abteilungsleiter des Versands für alle abgehenden Gefahrgüter. Vertreter sind ebenfalls benannt. Wir haben auch noch eine Produktionsabteilung, welche Gefahrgüter verpackt bzw. bei Anlieferungen ablädt, die Verantwortung dazu wurde auf die beiden Abteilungsleiter mit übertragen. Somit haben wir klare Verantwortlichkeiten und mit nur den zwei Abteilungen Ein- und Ausgang alles noch recht übersichtlich gehalten. Ich persönlich halte es nicht für besonders günstig, eine Person für alle Abteilungen verantwortlich zu machen. Das geht bei uns auch von der Arbeitsauslastung her schon gar nicht. So hat jede Abteilung ihre Aufgaben und diese dann hoffentlich auch gut im Griff. Auch habe ich festgestellt, dass in Schulungen die Aufmerksamkeit deutlich gesteigert ist, wenn wirklich nur das in der Praxis jeden Tag ausgeführte Arbeitsgebiet geschult wird.
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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Re: Gefahrgutorganisation
[Re: KWitomski]
#14030
17.11.2011 16:15
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Michael59
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Hallo Marco, ich halte es auch für problematisch abteilungsübergreifend Beauftragte Personen zu bestellen. Die Beauftragte Personen übernehmen die Pflichten als Absender, Empfänger, Verlader etc. Diese Pflichten dürfen unterwiesene, an der Beförderung beteiligte Personen nach 1.4 ADR (dazu zählen auch die bisherigen Sonstigen Verantwortlichen Personen - ehm. §6 GbV, soweit sie nicht als Beauftragte Personen bestellt werden) nicht übernehmen. Bestellte Beauftragte Personen ist (nach Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 9 OWiG) jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten,- automatisch beauftragt oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,), - als beauftragte Person für Gefahrgut bestellt oder beauftragt. Bei uns sind in allen Bereichen, in denen Gefahrgutpflichten anfallen, schriftlich bestellte Beauftragte Personen die regelmäßig Schulungen und das ADR erhalten, um entsprechende Pflichten wahrnehmen zu können. Alle an der Beförderung beteiligten Personen erhalten regelmäßig aufgabenbezogene Unterweisung nach 1.3 ADR. Gruß Michael
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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