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Mengengrenze Blei #14071 23.11.2011 12:07
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

ich hoffe mir kann geholfen werden. Ich habe flüssige bzw. feste Abfälle, die der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden sollen. Eine Analyse hat ergeben, dass die Abfälle Schwermetalle z.B. Blei bzw. Bleiverbinden enthalten. Ich möchte nun Prüfen ob diese Abfälle auch dem Gefahrguttransportrecht unterliegen. Ich denke hier im Speziellen an Gefahrgut mit der UN-Nr. 3082 u. 3077. Ich glaube zu wissen, das Blei der H-Satz H410 zugeordnent wird (alt R 50/53). Hätte zur Folge, dass der Abfall Gefahrgut der Klasse 9 ist. Meine Frage. Gibt es für das im Abfall enthaltene Blei (Bleiverbindungen) eine Mengengrenze, die überschritten werden muss damit der Abfall zum Gefahrgut wird oder ist das egal.

Danke im Voraus.


Gruss


Udo

Re: Mengengrenze Blei [Re: Udo Freitag] #14072 23.11.2011 13:45
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GG1 Offline
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Hallo Udo,

sind die Schwermetalle löslich? Wenn ja, dann müßte man meiner Meinung nach eher über Klasse 6.1 nachdenken, z.B. UN 2291 (vermutlich mit Nebengefahr Umweltgefährlich). Eine Abschätzung, ob Klasse 6.1 zur Anwendung kommt, läßt sich über die Konzentration der (Blei)verbindung und ihrer Toxizitätsdaten machen.

Grüße
GG1

Zuletzt bearbeitet von GG1; 23.11.2011 13:47.
Re: Mengengrenze Blei [Re: GG1] #14073 24.11.2011 08:33
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo GG1,

ob löslich oder nicht kann ich leider nicht sagen und eine Einstufung als giftig ist mir noch nicht in den Sinn gekommen. Mir geht es in erster Linie um die Klasse 9 (3077/3082). Wird der Abfall der u.a. auch gefährliche Stoffe enthält wie z.B. Blei/Bleiverbindungen, denen die R-Säte 50, 50/53 oder 51/53 zugeordnet wurden, automatisch zum Gefahrgut oder sind noch bestimmte Mengengrenzen zu beachten?

Gruss

Udo

Re: Mengengrenze Blei [Re: Udo Freitag] #14074 24.11.2011 09:44
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GG1 Offline
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Hallo Udo,

ich würde die Einstufungsregeln der Zubereitungsrichtlinie zugrunde legen. Wenn danach ein R50, R50/53 oder R51/53 rauskommt ist das Gemisch umweltgefährdend. Aber je nach Schwermetall (bzw. seiner Löslichkeit) kann unter Umständen giftig die Hauptgefahr sein.

Grüße
GG1


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