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Lagerung von Gefahrgut bzw. Gefahrstoff #14077 24.11.2011 23:04
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Antoniohopkins Offline OP
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Hallo Miteinander,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
1. Wir haben auf unserem Firmengelände in einer Ecke verschieden Restentleerte IBC mit vieleicht 250-500ml Flüssigkeit drin, die Behälter sind nach Gefahrstoffrecht und nach ADR gekennzeichnet, darf ich diese IBC auf einer nicht versiegelten Fläche im freien stehen lassen?
Die Behälter gehen zu unsrern Kunden zurück und die Füllen das gleiche Material wieder ein, deswegen der verbleib der Kennzeichnung.
2. Dann haben wir noch leere und gereinigte IBC im freien stehen ebenfalls mit ADR und Gefahrstoff-Kennzeichnung, kann ich diese einfach so stehen lassen?
Wenn jemand eine Antwort hat wäre es schön wenn er auch die Fundstelle im Gesetz mit angibt.

Vielen Dank
Antoniohopkins


Wahnsinn ist, immer in der gleichen Weise zu verfahren und dabei auf neue Ergebnisse zu hoffen.
Re: Lagerung von Gefahrgut bzw. Gefahrstoff [Re: Antoniohopkins] #14078 25.11.2011 08:58
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tiefflieger Offline
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Die TRGS 510 gibt hier wohl den Rahmen vor. Nach dieser ist zuerst einmal eine Gefährdungsbeurteilung fällig.
Unter Punkt 4.5 der TRGS 510 findet man dann z.B. im Abschnitt 5: "Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass freiwerdende Stoffe erkannt, aufgefangen und beseitigt werden können."
Bei einer unversiegelten Fläche geht dies wohl kaum, auch wenn in den Gebinden nur geringe Restmengen enthalten sind. Hier kommt es meiner Meinung nach darauf an, welcher Stoff in den Gebinden ist.
Zu Deiner Frage 2 würde ich empfehlen die Kennzeichnung zu entfernen oder zumindest deutlich zu kennzeichnen, dass die Gebinde restentleert und gereinigt sind.

Re: Lagerung von Gefahrgut bzw. Gefahrstoff [Re: tiefflieger] #14079 25.11.2011 17:44
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Antoniohopkins Offline OP
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Hallo tiefflieger,

vielen Dank für deine Antwort.

Gruß aus dem Schwarzwald
Antoniohopkins


Wahnsinn ist, immer in der gleichen Weise zu verfahren und dabei auf neue Ergebnisse zu hoffen.
Re: Lagerung von Gefahrgut bzw. Gefahrstoff [Re: Antoniohopkins] #14080 09.12.2011 13:08
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Hagen Offline
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Bei den ungereinigten Behältern sind auch noch das Wasserhaushaltsgesetz und die VAwS Baden-Württemberg zu beachten, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die Stoffe wassergefährdend.
Gruß
Hagen


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