Hallo Miteinander,
ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin, aber ich versuche es mal.
1. Wir haben auf unserem Firmengelände in einer Ecke verschieden Restentleerte IBC mit vieleicht 250-500ml Flüssigkeit drin, die Behälter sind nach Gefahrstoffrecht und nach ADR gekennzeichnet, darf ich diese IBC auf einer nicht versiegelten Fläche im freien stehen lassen?
Die Behälter gehen zu unsrern Kunden zurück und die Füllen das gleiche Material wieder ein, deswegen der verbleib der Kennzeichnung.
2. Dann haben wir noch leere und gereinigte IBC im freien stehen ebenfalls mit ADR und Gefahrstoff-Kennzeichnung, kann ich diese einfach so stehen lassen?
Wenn jemand eine Antwort hat wäre es schön wenn er auch die Fundstelle im Gesetz mit angibt.
Vielen Dank
Antoniohopkins