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Tankstellenbetreiber in der Verantwortung? #14148 08.12.2011 08:59
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Magnum Offline OP
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Hallo zusammen!

Ist ein Tankstellenbetreiber verantwortlich für die Art und Weise, wie die Kunden ihren selbst gezapften Sprit transportieren?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Tankstellenbetreiber in der Verantwortung? [Re: Magnum] #14149 09.12.2011 18:56
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ARK Offline
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Hallo,

nach meinem Verständnis jedenfalls nicht nach dem ADR.
Denn zum einen liegt keine Beförderung in dem Sinne vor, dass hier ein "Absender" (Tankstelle) jemand beauftragt den Treibstoff "zu befördern". Es handelt sich um den Verkauf eines Treibstoffes ohne Beförderungsauftrag. Da die ADR aber nur die Voraussetzungen für die Beförderung regelt, dürfte sie hier schon deswegen nicht greifen.
Zum anderen dürfte die Masse der Kunden der Tankstelle Privatpersonen sein. Die Vorschriften des ADR gelten jedoch nicht für die Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden. (1.1.3.1 ADR)
Letztlich wird der Treibstoff in aller Regel in den Tank eines Fahrzeugs eingefüllt. Nach 1.1.3.3 ADR gelten die Vorschriften des ADR auch nicht "in Behältern von Fahrzeugen ... enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb ... dient."
Es wäre also schon reichlich unlogisch, etwa allein aus der Tatsache das der Käufer möglicherweise keine Privatperson sondern z.B. eine Firma ist und/oder das ein Reservekanister befüllt wird, eine Verantwortung des Tankstellenbetreibers nach der ADR abzuleiten.

Inwieweit der Tankstellenbetreiber allerdings nach anderen Rechtsvorschriften dafür verantwortlich ist, darauf zu achten das der Treibstoff nur in zugelassene Behältnisse abgefüllt wird, kann ich nicht sagen und sollte in anderen Foren geklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen
ARK

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