|
Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender?
#14197
16.12.2011 08:29
|
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
ChMaier
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84 |
Guten Tag miteinander Wir haben im Werk in der Schweiz einen Sondermüllverbrennungsofen und verbrennen unter anderem für externe Kunden Sonderabfall. Für den Transport brauicht einen Sonderabfallbegleitschein, der vom Absender, dem Transporteur und der Entsorgungsstelle unterschrieben werden muss. Die Entsorgungsstelle ist erst Eigentümerin des Abfalls wenn dieser Schein unterschrieben ist. Dieser Schein muss nicht sofort unterschrieben werde, er kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (zB. 2-3 Tage nach Anlieferung der Ware) unterschrieben werden, sofern der Entsorgen den Abfall nicht sofort kontrollieren kann. Wenn bei dieser Kontrolle festgestellt wird. dass der Abfall gar nicht bei uns entsorgt werden kann, so wird er dem Lieferanten zurückgesendet und wir waren abfallrechtlich nie Eigentümer der Ware. Gefahrgutrechtlich sind wir aber wieder Versender, weil die Ware vom LKW abgeladen wurde und demnach verantwortlich für die korrekte Verpackung und Markierung usw.... Stimmt da meine Auffassung? Was ist Eure Sicht der Dinge?
Vielen dank und freundlichen Gruss Ch. Maier
|
|
Re: Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender?
[Re: ChMaier]
#14198
16.12.2011 08:54
|
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086 |
Hallo ChMaier, ja, gefahrgutrechtlich seid ihr Absender (heißt das in der Schweiz Versender?) und wohl auch Verpacker und/oder Verlader/Befüller, je nachdem wie die Beförderung abläuft. Das schweizer Abfallrecht kenne ich jetzt nicht, weiß also auch nicht ob das wirklich noch unter Zurückweisung fällt oder ob es sich nicht hier um einen neuen Abfalltransport handelt (ich tendiere eher zu Letzterem). Aber die Eigentumsfrage dürfte auch in der Schweiz nicht von Belang sein, sondern die Besitzfrage sprich tatsächliche Sachherrschaft. Der vertragliche Eigentümer kann ja sonstwo sitzen. Gruß Gandalf
|
|
Re: Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender?
[Re: Gandalf]
#14199
16.12.2011 09:59
|
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84
ChMaier
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Feb 2003
Beiträge: 84 |
Hallo Gandalf
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ja ich meine natürlich Absender. Meiner Ansicht nach ist es beim Abfall so, dass wenn der einmal abgeladen wurde, ist der Rückschub dann ein neuer Transport und wir sind dann Absender, auch wenn wir im Abfallrecht nicht der Eigentümer des Abfalls sind. Wir versenden dann den Abfall im Auftrag eines dritten.
Gruss Ch Maier
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
|