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Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender? #14197 16.12.2011 08:29
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ChMaier Offline OP
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Guten Tag miteinander
Wir haben im Werk in der Schweiz einen Sondermüllverbrennungsofen und verbrennen unter anderem für externe Kunden Sonderabfall. Für den Transport brauicht einen Sonderabfallbegleitschein, der vom Absender, dem Transporteur und der Entsorgungsstelle unterschrieben werden muss. Die Entsorgungsstelle ist erst Eigentümerin des Abfalls wenn dieser Schein unterschrieben ist. Dieser Schein muss nicht sofort unterschrieben werde, er kann auch zu einem späteren Zeitpunkt (zB. 2-3 Tage nach Anlieferung der Ware) unterschrieben werden, sofern der Entsorgen den Abfall nicht sofort kontrollieren kann. Wenn bei dieser Kontrolle festgestellt wird. dass der Abfall gar nicht bei uns entsorgt werden kann, so wird er dem Lieferanten zurückgesendet und wir waren abfallrechtlich nie Eigentümer der Ware.
Gefahrgutrechtlich sind wir aber wieder Versender, weil die Ware vom LKW abgeladen wurde und demnach verantwortlich für die korrekte Verpackung und Markierung usw.... Stimmt da meine Auffassung? Was ist Eure Sicht der Dinge?

Vielen dank und freundlichen Gruss
Ch. Maier

Re: Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender? [Re: ChMaier] #14198 16.12.2011 08:54
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Gandalf Offline
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Hallo ChMaier,
ja, gefahrgutrechtlich seid ihr Absender (heißt das in der Schweiz Versender?) und wohl auch Verpacker und/oder Verlader/Befüller, je nachdem wie die Beförderung abläuft.
Das schweizer Abfallrecht kenne ich jetzt nicht, weiß also auch nicht ob das wirklich noch unter Zurückweisung fällt oder ob es sich nicht hier um einen neuen Abfalltransport handelt (ich tendiere eher zu Letzterem). Aber die Eigentumsfrage dürfte auch in der Schweiz nicht von Belang sein, sondern die Besitzfrage sprich tatsächliche Sachherrschaft. Der vertragliche Eigentümer kann ja sonstwo sitzen.
Gruß Gandalf

Re: Zurückgewiesener Abfall: Wer ist Versender? [Re: Gandalf] #14199 16.12.2011 09:59
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ChMaier Offline OP
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Hallo Gandalf

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ja ich meine natürlich Absender. Meiner Ansicht nach ist es beim Abfall so, dass wenn der einmal abgeladen wurde, ist der Rückschub dann ein neuer Transport und wir sind dann Absender, auch wenn wir im Abfallrecht nicht der Eigentümer des Abfalls sind. Wir versenden dann den Abfall im Auftrag eines dritten.

Gruss
Ch Maier


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