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N.A.G- Eintragungen #14207 16.12.2011 11:46
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo,

wir haben Reinigungstücher, die Ethanol enthalten.

Einstufung laut Hersteller wie folgt:

UN 3175 Solids containing flammable liquid, n.o.s. (Ethanol), 4.1, II

Nun hat uns der Flughafen dies abgelehnt mit der Begründung Ethanol gäbe es als UN-Nummer und wenn wir das so einstufen müssten wir "mixture" dazuschreiben.

UN 3175 Solids containing flammable liquid, n.o.s. (Ethanol, mixture), 4.1, II
oder UN 1170 Ethanol, 3, II


Wie seht Ihr das? ich bin der gleichen Meinung wie der Hersteller.

IATA 4.1.2 (d) gibt das doch nicht her. Ich muss nur den technischen Namen bzw. chemische Gruppe, also Gefahrauslöser, in Klammern angeben.

Als mixture gilt nach 4.1.0.1 ein namentlich genannter Stoff, der technische Unreinheiten der Zusätze für die Stabilisierung oder für andere Zwecke enthält, die Auswirkungen auf seine Klassifizierung haben, als Lösung oder Gemisch. --> Dies sehe ich hier aber nicht gegeben.

Was denkt Ihr. Der Gefahrauslöser kann ja als eigene UN-Nummer in der IATA vorhanden sein. Diese Nummer würde ich aber nur verwenden, wenn es sich wirklich nur um Ethanol handeln würde. Das tut es aber nicht.

Wieso muss ich mixture dahinter schreiben wenn ich UN 3175 mache?

Gruß Tanja

Re: N.A.G- Eintragungen [Re: Tanja_GB] #14208 16.12.2011 12:13
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Tanja,

schau Dir mal 4.1.3.1 an, das Problem (Gefahrenauslöser) ist ja Ethanol und soweit ich weiß war das früher mal flüssig. Da dies aber nun in diesen Pads vollständig gebunden ist sollte eine pysikalische Eigenschaft nicht mehr gegeben sein (fest-flüssig).

Also sollte mit dem 3. Unterpunkt bei den Ausnahmen 4.1.3.1 durchaus gut argumentiert werden können.
Bin gespannt was draus wird... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ach ja, da wir in einer Demoktratie leben stimme ich für UN3175 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: N.A.G- Eintragungen [Re: Kay Schmauder] #14209 16.12.2011 12:36
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo Tanja,

schau Dir mal 4.1.3.1 an, das Problem (Gefahrenauslöser) ist ja Ethanol und soweit ich weiß war das früher mal flüssig. Da dies aber nun in diesen Pads vollständig gebunden ist sollte eine pysikalische Eigenschaft nicht mehr gegeben sein (fest-flüssig).

Also sollte mit dem 3. Unterpunkt bei den Ausnahmen 4.1.3.1 durchaus gut argumentiert werden können.
Bin gespannt was draus wird... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ach ja, da wir in einer Demoktratie leben stimme ich für UN3175 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



Hallo Kay,

wir sind dann schon die Mehrheit ;-) 2:1. Das ist Demokratie ...

Was sagst Du zu der Aussage mixture müsse noch in die Klammer, wenn wir 3175 nehmen?

Gruß Tanja

Re: N.A.G- Eintragungen [Re: Tanja_GB] #14210 17.12.2011 14:15
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Kay Schmauder Offline
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Moin,

wir sollten in die Politik gehen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Nun, 4.1.3.1 sagt aus, dass der Zusatz "mixture" oder "solution" hinzugefügt werden muss. Soweit so gut.. nur wenn ich 4.1.3.1 weiter lese kommt irgendwann hinter den gaaaanzen Beispielen der Text "Ausnahmen zu dieser Regel sind, wenn:"

Dann kommt ein großer "Bobbel" und dahinter: die Gefahrenklasse oder die pysikalischen Eigenschaften (Agregatszustand... usw. usv.

Gut wenn ich nun einen "Wattebausch" und eine Tasse voll Ethanol habe, habe ich einmal kein Gefahrgut und das andere mal einen der Kl. 3 ich hoffe soweit sollten alle folgen können <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />, wenn ich nun den Stoff der Klasse 3 vollständig (und auch darüber sollten wir uns alle einig sein) in dem Wattebausch verschwinden lasse habe ich urplötzlich keinen Stoff mehr der Klasse 3 sondern einen Wattebausch, der wie durch ein Wunder plötzlich zur Gefahrgutklasse 4.1 geworden ist. Ich bin zwar kein promovierter Chemiker, aber früher bei mir in der Baumschule wurde das als ein anderer Agregatzustand bezeichnet. Anders kann ich es auch nicht erklären. Solltet Ihr aber Eure Watte so voll mit Ethanol laufen lassen, dass diese tropfen wie ein Kieslaster, dann gehört "mixture" an den Zusatz... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: N.A.G- Eintragungen [Re: Kay Schmauder] #14211 19.12.2011 10:31
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Tanja_GB Offline OP
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Hallo Kay,

naja so sehe ich das auch. Politik? Wieso nicht, dann würden wir monatlich auch einige hundert Euro zusätzlich bekommen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />.


Gruß Tanja

Re: N.A.G- Eintragungen [Re: Tanja_GB] #14212 20.12.2011 08:57
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S.Schumacher Offline
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Hallo,

wir hatten das gleiche Problem.
Die Quelle des Übels ist eher in 8.1.3.3 zu suchen.
Dort steht:
Der richtigen Versandbezeichnung muss die qualifizierende Bezeichnung "Mixture" (Mischung) oder "Solution" (Lösung) hinzugefügt werden, wenn einee Mischung oder Lösung neben einer oder mehreren nicht gefährlichen Stoffen einen Stoff enthält, der im Verzeichnis gefährlicher Güter aufgeführt ist. Wenn eine Mischung oder Lösung zwei oder mehr gefährliche Güter enthält, die im Verzeichnis gefährlicher Güter aufgeführt sein können oder auch nicht, solte die qualifizierende Bezeichnung Mixture oder Solution, wie zutreffend, den in Klammern aufgeführten Namen beigefügt werden.

Diesen Passus gibt es bei sonst keinem Verkehrsträger, das ist ein spezielles Bonbon der IATA.

Gruß
Sascha

Re: N.A.G- Eintragungen [Re: S.Schumacher] #14213 20.12.2011 15:02
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Tanja_GB Offline OP
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Antwort auf
Hallo,

wir hatten das gleiche Problem.
Die Quelle des Übels ist eher in 8.1.3.3 zu suchen.
Dort steht:
Der richtigen Versandbezeichnung muss die qualifizierende Bezeichnung "Mixture" (Mischung) oder "Solution" (Lösung) hinzugefügt werden, wenn einee Mischung oder Lösung neben einer oder mehreren nicht gefährlichen Stoffen einen Stoff enthält, der im Verzeichnis gefährlicher Güter aufgeführt ist. Wenn eine Mischung oder Lösung zwei oder mehr gefährliche Güter enthält, die im Verzeichnis gefährlicher Güter aufgeführt sein können oder auch nicht, solte die qualifizierende Bezeichnung Mixture oder Solution, wie zutreffend, den in Klammern aufgeführten Namen beigefügt werden.

Diesen Passus gibt es bei sonst keinem Verkehrsträger, das ist ein spezielles Bonbon der IATA.

Gruß
Sascha



Hallo Sascha,

vielen Dank. Ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Grüßle Tanja


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