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Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: ARK] #14242 30.12.2011 09:48
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hypo1967 Offline OP
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Hallo Ark,

vielen Dank für Deine Erläuterungen.

Nein, mir geht es nicht um redaktionelle Themen.

Mir geht es viel mehr um eine deutliche Definition des Auftraggebers des Absenders (von dem ich übrigens immer noch nicht weiss, wie er auf englisch heisst <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />) und die Abgrenzung zum Absender und insbesondere Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Pflichten. Dies scheint mir bisher undeutlich zu sein.

Zum Thema Beförderungsvertrag: wir schliessen Speditionsverträge mit unseren Dienstleistern. Mir war nicht deutlich, dass ein Speditionsvertrag auch ein Beförderungsvertrag sein soll, ist das echt so?
Dann verstehe ich aber die Absenderdefinition nach 1.2.1 ADR auch so, dass nicht derjenige Absender ist, der den Beförderungsvertrag schliesst, sondern die Partei, die in diesem Vertrag als Absender genannt wird.

Klar ist natürlich auch, dass wir diverse Pflichten haben, das ist ja auch gut so. Den Anforderungen aus 1.4.2.1.3 ADR kommen wir natürlich voll nach. Undeutlich ist mir nur, wie wir als Handelshaus mit z.T. erheblicher Entfernung zur physischen Ware und dem eigentlichen Umschlag Absenderpflichten wahrnehmen sollen wie:
- dass nur Verpackungen, Großverpackungen , IBC, Tanks oder Schiffe verwendet werden, die für die Beförderung ... zugelassen und geeignet sind (kann ich nur vor Beladung prüfen)
- Beförderungspapier mitzugeben (geht auch nur nach Beladung)

Zwar haben wir das in unseren Lagerverträgen mit den Logistikpartnern erwähnt, aber kommen wir damit der Terminologie "hat dafür zu sorgen" nach?

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass wir als Auftraggeber des Absenders agieren. Um so wichtiger finde ich, dass der Absender sich darüber auch im klaren ist und die Absenderpflichten auch wahrgenommen werden. Und das ist meine Motivation hinter der Frage.

Na ja, wie sagt man so schön: aller Anfang ist schwer. Ich hatte allerdings gedacht, dass dies ein eher einfaches Thema sei und leicht zu beantworten... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Schaun wir mal, was mir noch so alles begegnen wird...

Vielen Dank auf jeden Fall an alle Beitragenden.

Und dann, wieder der Jahreszeit entsprechend: Guten Rutsch ins Neue Jahr, Glück und Gesundheit für 2012.


Viele Grüsse

Klaus
Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: hypo1967] #14243 30.12.2011 10:03
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Gandalf Offline
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Hallo hypo1967,
Antwort auf
die Abgrenzung zum Absender und insbesondere Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Pflichten
Die Abgrenzung der Pflichten ergibt sich aus den §§ 17 und 18 der GGVSEB, aber ich denke das ist bekannt.
Gruß Gandalf

Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: hypo1967] #14244 30.12.2011 10:44
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TDamm Offline
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Zum Thema Beförderungsvertrag: wir schließen Speditionsverträge mit unseren Dienstleistern. Mir war nicht deutlich, dass ein Speditionsvertrag auch ein Beförderungsvertrag sein soll, ist das echt so?


Ein Speditionsvertrag ist nach meiner Auffassung kein Beförderungsvertrag. Man kann aber beides kombinieren.

Meines Wissens wollte der GGVSEB - Verordnungsgeber dem speziell in Deutschland ausgeprägten Logistikwesen Rechnung tragen und hat ADR - Absenderpflichten national auf zwei Normadressaten verteilt, um insbesondere bei gebrochenen Beförderungen eindeutigere Regelungen zu schaffen. Gerade in Deutschland befördern die eigentlichen Frachtführer kaum noch selbst, sondern bedienen sich Dritter, was nach nationalem HGB möglich ist.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: hypo1967] #14245 30.12.2011 12:42
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Hypo,

ich habe mich mal ein wenig in den Staaten umgehört.
Da es dort diesen "Auftraggeber des Absenders" ja nicht gibt wird hier nur der "Versender" genannt und der nennt sich "Shipper". Für einen allgemeinen Text als Erklärung hat man mir gesagt, kann man diese Person gerne auch "principal of shipper" nennen.

Ich hoffe damit können Sie leben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: hypo1967] #14246 07.01.2012 17:11
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ARK Offline
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Zum Thema Beförderungsvertrag: wir schliessen Speditionsverträge mit unseren Dienstleistern. Mir war nicht deutlich, dass ein Speditionsvertrag auch ein Beförderungsvertrag sein soll, ist das echt so?


Die Frage muss mit einem eindeutigen "Jein" beantwortet werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Problematisch ist das deswegen, weil wir uns hier auf dem Feld des "Transportrechtes" bewegen. Eine sehr schwierige Rechtsmaterie, die eigentlich nur von Experten beherrscht wird und zu der es eine umfangreiche Rechtsliteratur mit X Auslegungen gibt. Kernsatz in der Frage, welcher Rechtsvertrag eigentlich vorliegt, dürfte daher sein: "Es kommt darauf an".

Ich will mal - ohne Präjudiz - "VERSUCHEN" die Frage aus meiner persönlichen Sicht zu klären.

"Eigentlich" ist ein "Beförderungsvertrag" eine spezielle Form des sogenannten "schuldrechtlichen Vertrages"; und zwar hauptsächlich bei der Beförderung von Personen. Er kann zwar auch für die Beförderung von Gütern abgeschlossen werden. Üblicher ist hier aber der "Frachtvertrag".

Wobei der "Frachtvertrag" zwischen demjenigen, der tatsächlich den Transport durchführt und dessen Auftraggeber geschlossen wird. Im Unterschied zum "Speditionsvertrag" MUSS der Frachtführer hier aber den Transport selbst durchführen, während der Spediteur den Transport nur "besorgen" muss. Dies kann er aber auch im Selbsteintritt tun, wobei dann der Speditionsvertrag zum Frachtvertrag wird.
Man könnte also (vereinfacht) sagen:
Beförderungsvertrag = Frachtvertrag
Speditionsvertrag + Spediteur im Selbsteintritt = Frachtvertrag

Wie erkennbar wird, sind die Grenzen zwischen den einzelnen Verträgen fließend; was auch der Grund ist, warum das Transportrecht so kompliziert ist.

Was ist nun aber mit den Dienstleistungen, die nichts mit dem unmittelbaren Transport zu tun haben? (Umschlag, Lagerung, Kommissionierung, etc?)

Der (reine) Speditionsvertrag wird zwischen Auftraggeber und Spediteur geschlossen und umfasst als Sonderform des "Geschäftsbesorgungsvertrages" im wesentlichen die ORGANISATION der Beförderung. Er kann darüber hinaus auch weitere Dienstleistungen enthalten. Dies können Leistungen sein wie sie im § 454 HGB Abs. 2 genannt sind; aber auch andere. Jegliche Dienstleistung muss aber jeweils vereinbart werden und ist nicht automatisch Bestandteil.

Eigentlich als Erleichterung dazu gedacht und oft auch so wirkend, dennoch manchmal zusätzlich Verwirrung stiftend, sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), die bei fast 95 % aller Deutschen Spediteure angewendet werden.

Die ADSp werden wirksam durch entsprechenden Hinweis auf den Formularen und/oder im Schriftverkehr vereinbart (man achte mal auf die gerne überlesenen Disclaimer unter den Signaturen vieler Spediteure im eMail-Verkehr). Jegliche Vertragsvereinbarung mit dem Auftraggeber gilt dann als "Verkehrsvertrag", sofern Inhalt des Vertrages eine "speditionsübliche Tätigkeit" ist.
Nun lässt sich trefflich darüber streiten, was "speditionsüblich" ist - zumal die Grenzen fließend sind und sich die Inhalte ständig verändern. Ausdrücklich dazu gehören die Speditions-, Fracht- und Lagerverträge. Darüber hinaus alle Geschäfte, die mit diesen in Zusammenhang stehen.

Fazit: Ein "Speditionsvertrag" ist ein "Verkehrsvertrag" dem in Deutschland die ADSp als Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, der alle anderen Vertragsformen des Transportrechts einschließen kann.
Zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit dieses Fazits, siehe den ersten Absatz dieses Beitrags. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Mit freundlichen Grüßen
ARK
Kaufmann für Speditions- und Logistikdienstleistungen

Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: ARK] #14247 10.01.2012 08:44
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TDamm Offline
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[quote]Zum Thema Beförderungsvertrag: Üblicher ist hier aber der "Frachtvertrag".

Wobei der "Frachtvertrag" zwischen demjenigen, der tatsächlich den Transport durchführt und dessen Auftraggeber geschlossen wird. Im Unterschied zum "Speditionsvertrag" MUSS der Frachtführer hier aber den Transport selbst durchführen, während der Spediteur den Transport nur "besorgen" muss.


ARK hat bezüglich des Transportrechts schon Recht. Jedoch kann jeder Frachtführer einen Unterfrachtführer beauftragen, welcher dann wieder zum Frachtführer wird. Zu der Hauptaufgabe des Frachtführers gehört die Beförderung des Gutes (nicht nur im Personenverkehr, siehe Kom. zu § 407 HGB Hein/Eichhoff/Pukall/Krien). Folglich müssen wir bei der gefahrgutrechtlichen Begriffsdefinition des Absenders (welche sich ja auf den Vertragsbestandteil der Beförderung bezieht) meines Erachtens darauf abstellen, wer mit dem tatsächlichen Beförderer welche Vereinbarung abgeschlossen hat. Dadurch können die im Vorfeld mit anderen Beteiligten getroffenen Vereinbarungen aufgehoben oder eben nicht vereinbart werden. Da der tatsächliche Beförderer aber an die Informationen zum Gefahrgut durch den Erzeuger / Inverkehrbringer etc. kommen muss, um seiner Sorgfaltspflicht z.B. zum Erstellen des Beförderungspapiers nachzukommen, muss es einen/mehrere Auftraggeber des Absenders geben, die die Informationen des (Ur-) Absenders/Versenders an den jeweiligen Absender weiterreichen. Andernfalls bricht der Informationsfluss ab.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Auftraggeber des Absenders im Speditionsauftrag? [Re: hypo1967] #14248 01.04.2012 20:57
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King_Louie_21 Offline
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K
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Bin zwar schon etwas spät dran und möchte nur kurz die vom BMVBS verwendete Übersetzung für den "Auftraggeber des Absenders" weitergeben: "CLIENT OF THE CONSIGNOR"

Auf der UNECE Homepage gibt es länderspezifische Informationen in englischer bzw. französicher Sprache zu den einzelnen ADR-Vertragsstaaten, darunter auch Übersetzungen relevanter Verordnungen der Vertragsstaaten. Das BMVBS hat der UNECE eine englische Übersetzung wesentlicher Teile der GGVSEB zukommen lassen, u.a. sind alle Pflichten der Beteiligten übersetzt, darunter auch die Auftraggeberpflichten:

http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/country-info_e.html
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi/adr/1.8/Germany_1-4-1-3.pdf


Grüße an die Runde.

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