Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
unnötige Gefahrenzettel #1428 02.02.2004 11:37
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo Gefahrgutexperten,

wo finde ich im ADR eine Regelung, dass Gefahrenzettel nach dem Reinigen des wiederverwendbaren Versandstückes (Fass) zu entfernen sind. Ich bin lediglich in 5.2.2.1.11.1 letzter Satz ADR fündig geworden. Dies gilt aber nur für Kl. 7. Gibt es da etwa keine Regelung? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: unnötige Gefahrenzettel [Re: TDamm] #1429 02.02.2004 12:17
Registriert: Jan 2004
Beiträge: 45
MFischer Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Jan 2004
Beiträge: 45
Hallo Herr Damm,

meiner Ansicht nach könnte man dies aus der RSE (steht zwar nicht im ADR, ist aber vielleicht trotzdem hilfreich) zu Kap 5.2 folgern. Dort heisst es:

"Verpackungen, [...] die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen - die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweist -, begründen keine Ordnungswidrigkeit"

Ist eine Verpackung leer und gereinigt, dann trifft diese Voraussetzung ("vorhandenen Gefahr hinweist") nicht zu und würde demnach eine Ordnungswidrigkeit begründen. Die Gefahrzettel müssen also entfernt werden.

Dies macht auch Sinn, da die Gefahrzettel ja u.a. Feuerwehr, usw. korrekt über Gefahren informieren sollen. Würde fälschlicherweise auf eine nicht vorhandene Gefahr hingewiesen, so würde deren Arbeit unnötig erschwert werden.


mit freundlichen Grüßen

Matthias Fischer

Re: unnötige Gefahrenzettel [Re: MFischer] #1430 02.02.2004 13:12
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline OP
Meister aller Klassen
OP Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo Herr Fischer,

ich bin der gleichen Meinung, jedoch finde ich im ADR bzw. GGVSE nur eine Regelung für Container etc. im Abschnitt 5.3.1.1.5 ADR. Im Kap. 5.2, wo das Fass einzuordnen wäre, finde ich aber keine analoge Regel, obwohl die Gefährdung kaum eine andere ist.

Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: unnötige Gefahrenzettel [Re: TDamm] #1431 02.02.2004 13:13
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
M.Brück Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
Hallo Thomas,

eine Vorschrift, dass die Gefahrzettel bei leeren gereinigten Versandstücken zu entfernen sind findest Du im ADR nicht.

Aber aus dem Umkehrschluß von 5.2.2.1.1 ADR ergibt sich dies automatisch, denn dort heißt es, das für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand ein Gefahrzettel anzubringen ist.

In dem Moment wo ein Versandstück gereinigt ist und somit kein Gefahrgut der Tabelle mehr beinhaltet, ist es kein Gefahrgut und somit ist es nicht zu kennzeichnen.

Eine dementsprechende Verwantwortlichkeit gibt es jedoch im § 9 GGVSE nicht, so dass sich durch das Nichtentfernen eines Gefahrzettels kein OWI-Tatbestand ergibt.

Ich verweise hier auch immer nur auf den Fall der Fälle, dass die Feuerwehr im Einsatz ein solches Versandstück vorfindet und unter Umständen dadurch erheblichen Mehraufwand betreibt der natürlich auch erhebliche Mehrkosten auslöst.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN 3358 + UN 2794
von Andreas_K - 13.05.2024 08:52
Multis ADR, ADN und RID
von M.A.T. - 09.05.2024 12:53
Rückversand von UN3480 Lithium-Ionen-Batter
ien

von Claudi - 08.05.2024 18:20
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3