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Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug #14319 14.01.2012 08:40
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Trucker Offline OP
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Hallo, hat sich eigentlich im neuen Jahr was geändert, oder muss ich tatsächlich mein Fahrzeug lückenlos überwachen ?

Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: Trucker] #14320 14.01.2012 10:35
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Hallo,

ja in der Tat gib es da was Neues. So soll das Abstellen von Anhängern! mit 1202 Heizöl, die auf Grund der Menge kennzeichnungspflichtig sind, nicht mehr geahndet werden. Hintergrund ist das beliefern von Heizöl in engen Städten, bei welchen der Fahrer den Anhänger vor den Engstellen abstellen muss.
Ansonsten bleibt es in Deutschland dabei, das Fahrzeuge und auch Soloanhänger, welche im Rahmen einer Beförderungseinheit kennzeichnungspflichtig sind, nur mit geeigneten Sicherheitsmaßnahmen auf den im ADR genannten Möglichkeiten abgestellt werden dürfen. Diese Rechtsauffassung wird auch vom Amtsgericht in Weimar getragen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: TDamm] #14321 15.01.2012 14:35
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Damm,
betrifft das nur 1202 Heizöl oder generell die UN 1202 also auch Dieselkraftstoff?


Gruß

Udo

Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: Udo Freitag] #14322 15.01.2012 18:30
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Hallo Udo,

die Bekanntmachung im Verkehrsblatt soll sich direkt auf UN 1202 Heizöl beziehen. Einige Bundesländer haben jedoch schon angekündigt, dass sie sich darüber hinaus generell auf UN 1202 festlegen wollen. Eine endgültige bundesweite einheitliche Regelung wird dann die neue GGVSEB bringen. Eine Dudung ist ja immer ein vorgriff auf kommende Regelungen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: TDamm] #14323 16.01.2012 05:26
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Damm,

da stellen sich mir natürlich die Fragen, wie wird voraussichtlich die endgültige Regelung in der GGVSEB aussehen und in welchen Bundesländern muss ich bis dahin mir Problemen rechnen wenn ich die Überwachungsregelung auch auf Dieselkraftstoff anwende?

Gruss

Udo

Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: Udo Freitag] #14324 16.01.2012 06:04
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Hallo Udo,

Sinn und Zweck der Regelung ist UN 1202 Heizöl. Alles darüber hinaus ist eine Ermessensfrage der Verfolgungsbehörde und kein anwendbares Recht.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: TDamm] #14325 16.01.2012 07:20
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Udo Freitag Offline
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Hallo Herr Damm,

da werden Sie wohl recht haben?! Trotzdem wäre es für den ein oder anderen Heizöl- u. Dieselkutscher von Interesse, in welchen Bundesländern eine andere Sichtweise vorherrscht. So könnte man schon im Vorwege eventuelle Probleme vermeiden.

Gruss

Udo

Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: Udo Freitag] #14326 16.01.2012 10:49
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Trucker Offline OP
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Hallo,
vielen Dank Thomas für die Antwort, Hintergrund meiner Frage war das unsere externe Gefahrgutbeauftragte letzte Woche gesagt hat, daß die eine Stunde ....."länger als eine Stunde....." wieder offiziell eingeführt wurde.
Ich kann aber nirgendwo eine Änderung finden im ADR 2011 oder in der Anlage 2 GGVSEB auch diese Heizöl-Ausnahme , wo finde ich die ?
Grüße Trucker

Re: Überwachung von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeug [Re: Trucker] #14327 16.01.2012 13:57
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TDamm Offline
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Hallo Trucker,

die von mir genannte Duldungsregelung wurde mit den Ländern abgestimmt und wird / ist (habe es noch nicht gelesen) im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Die eine Stunde stand mal in der Anlage 2 zur GGVSEB alte Fassung. Dieser Passus wurde 2011 gestrichen, so dass der im ADR stehende unbestimmte Rechtsbegriff "geeignete Sicherheitsmaßnahmen" (darunter verstand man eben auch die Stundenregelung) derzeit nicht geregelt ist. Leider konnten sich die Länder bis zum Redaktionsschluss der RSEB 2011 (dort sollte es erläutert werden) nicht einigen, so dass es für die RSEB 2013 vorgesehen ist. Möglicher weise wird dazu auch wieder was in der GGVSEB stehen. Eventuell hat bis dahin auch ein Obergericht die Sache entscheiden.


Freundliche Grüße
Thomas Damm

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