Hallo Beagel,
laut § 1 (1) Nr. 1 GGVSEB regelt diese VO die Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen. Fahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart, sind laut § 2 Nr. 6 GGVSEB Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 25 km/h.
Wenn diese überschritten ist, musst Du diese VO und dass ADR beachten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />