Gefahrgutjahresbericht
#14459
24.01.2012 14:33
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EnterExit
OP
Spezi
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Moin..moin!!!
Sitze gerade vorm GG-Jahresbreicht 2012 und habe Probleme, die sich mit der neunen GbV ergeben. Folgendes: Bisher habe ich Mitarbeiter (svP) auf ihre Tätigkeit ( Verpacker, Fahrzeugführer, etc..) zuweisen können. Mit der neuen GbV kann ich den Begriff der "sonstigen verantwortlichen Personen" nicht mehr benutzen, da "abgeschafft"! Gibt es für solche Personen "ähnliche" Überbegriffe oder wie würdet ihr diese verantwortlichen Personen aufführen?!?!? Der Begriff der "beauftragten Personen" gibt es als solchen auch nicht mehr, da jetzt im OWiG §9 geregelt. Kann ich den Begriff trotzdem noch verwenden???
Und hab nochwas...
Die neue GbV schreibt vor, das im Jahresbericht dokumentiert werden muss, wenn das Unternehmen an der Beförderung von Gütern mit hohem Gefahrenpotential nach 1.10.3 beteiligt war. Wenn dem aber nicht so ist, muss ich dann auch dokumentieren, das das nicht der Fall ist oder kann ich das einfach kommentarlos unter den Tisch kehren??
Danke im vorraus....
Grüsse
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Re: Gefahrgutjahresbericht
[Re: EnterExit]
#14460
24.01.2012 16:03
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Udo Freitag
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Hallo EnterExit,
zwar sind die Begrifflichkeiten "sonstige verantwortliche Person" und "beauftragte Person" aus der Verordnung verschwunden aber es spricht nichts dagegen sie weiter zu verwenden. Man hat sich an die Begriffe gewöhnt und sind zutreffend. Ansonsten kannst du sie auch als "sonstige nach Kapitel 1.3 unterwiesene bzw. geschulte Person" und "Person mit Pflichtenübertragung nach § 9 OwiG" nennen. Der "Neue" Eintrag im Jahresbericht ist meiner Ansicht zwingend erforderlich, auch wenn keine Güter der indikativen Liste befördert werden.
Gruß
Udo
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Re: Gefahrgutjahresbericht
[Re: Udo Freitag]
#14461
24.01.2012 17:18
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EnterExit
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Spezi
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Danke.....hört sich gut an!
Schließen sich denn die anderen "Guru's" dieser Meinung an?
Mfg
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Re: Gefahrgutjahresbericht
[Re: EnterExit]
#14462
25.01.2012 08:53
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G. Homann
Großmeister
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Hallo, sehe ich auch so! Gem. § 8 (5) Nr. 5 ... muss der Jahresbericht Angaben enthalten, ob das Unternehmen an der Beförderung ... nach Abschnitt 1.10.3 ... beteiligt gewesen ist. Das macht die Angabe JA oder NEIN erforderlich.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Gefahrgutjahresbericht
[Re: EnterExit]
#14463
25.01.2012 08:57
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Sirius
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Moin, Moin, auch wir (ein Großunternehmen) werden die alte Nomenklatur (beauftragte Person, sonstige verantwortliche Person) bebehalten. Auch bei den Schulungen wird dann unterschieden: die beauftragte Person (mit umfassenden Wissensstand und größerer Verantwortung) geht alle 2 Jahre auf externe Schulung, die svp (z.B. Entlader) wird regelmäßig intern und tätigkeitsbezogen durch den Gb geschult.
Bzgl. Kap. 1.10.3. : ich werden auch nur mit "ja" antworten.
Sirius
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Re: Gefahrgutjahresbericht
[Re: EnterExit]
#14464
25.01.2012 15:41
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KWitomski
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Hallo, oh, vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte beim Lesen der neuen GbV den Teil mit dem Eintrag doch glatt übersehen. Ich schließe mich aber den Vorrednern an, der Eintrag muss erfolgen, auch wenn eine Beteiligung nicht vorlag. Auch wir werden weiterhin die alten Begriffe Beauftragte Person und sonstige verantwortliche Person verwenden. Die MA haben sich an diese Nomenklatur gewöhnt und an den Verantwortlichkeiten hat sich ja schließlich auch nichts geändert.
Gruß aus Herne, Kai Witomski
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