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CLP-Verordnung / UN-Nummer???
#14487
01.02.2012 16:34
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EnterExit
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Spezi
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Spezi
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Schönen Nachmittag allen zusammen!
Habe eben den Titel III/Kapitel 1/Artikel 17 und ff. durchgelesen und dann nochmal, aber ich vermisse darin den Hinweis das die UN-Nummer auf dem Kennzeichnungsetikett abgebildet werden muss? Kann mir jemand helfen oder ist da ein "link", der woanders hinführt oder ist der Tag einfach schon wieder zu lang?!?!
Kalte, sonnige Grüße
Oliver
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Re: CLP-Verordnung / UN-Nummer???
[Re: EnterExit]
#14488
01.02.2012 16:59
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EnterExit
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Spezi
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OP
Spezi
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Klar ist zumindest, das dies Teil des GG-Rechts ist, aber kann man das dann nicht so "harmonisieren", das dann alles einheitlich steht, denn andere Verordnungen gelten auch noch weiterhin (z.B. Boizidverordnung), die auch noch zusätzlich beachtet werden müssen! Vermute mal, das steht so mit der UN-Nummer gar nicht drin! Oder irre ich mich?
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Re: CLP-Verordnung / UN-Nummer???
[Re: EnterExit]
#14489
02.02.2012 08:55
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Gandalf
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Hallo EnterExit, Gefahrgut ist Gefahrgut und Gefahrstoff ist Gefahrstoff, soll heißen: die haben alle ihre eigenen Vorschriften, die zu beachten sind und unabhängig voneinander anzuwenden sind. Es gibt aber manchmal einige Berührungspunkte, wie z.B. Art. 33 Abs. 3 der CLP-VO, wonach ein Gefahrenpiktogramm und ein Gefahrzettel, welche auf die gleiche Gefahr hinweisen nicht doppelt angebracht werden müssen (der einzige Unterschied wäre ja die rote bzw. schwarze Umrandung - und das bringt keinen Sicherheits- oder Informationsgewinn). Und ja die Biozid-VO wäre auch zu beachten. Gruß Gandalf
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Re: CLP-Verordnung / UN-Nummer???
[Re: EnterExit]
#14490
02.02.2012 08:58
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tiefflieger
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...aber ich vermisse darin den Hinweis das die UN-Nummer auf dem Kennzeichnungsetikett abgebildet werden muss?... Im Gefahrstoffrecht spielt die UN Nummer keine Rolle. Sie ist auch nicht auf dem Etikett nach Gefahrstoffrecht aufzuführen. Als Zusatzinformation kann man sie aufführen, wie jede andere Zusatzinformation auch.
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Re: CLP-Verordnung / UN-Nummer???
[Re: Gandalf]
#14491
04.02.2012 15:07
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Udo Freitag
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Hallo Gandalf,
natürlich ist nur das Gefahrenpiktogramm entbehrlich (wenn es den Transport betrifft). Oder?
Gruß
Udo
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Re: CLP-Verordnung / UN-Nummer???
[Re: Udo Freitag]
#14492
08.02.2012 14:33
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Andreas_A
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Hallo Udo,
nach Art. 33 (3) CLP-VO kann das GHS/CLP-Piktogramm entfallen, wenn ein Gefahrzettel für jeweilige Gefahr vorhanden ist.
Der Gefahrzettel muss also auf jeden Fall vorhanden sein/bleiben, mit allen Rahmenbedingungen (Größe, Gestaltung...) laut ADR.
Grüße, A.
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