Gibt es eine begrenzte Menge an Feuerzeugen, die im Lager oder Verkaufsraum gelagert werden dürfen. Hat mit Gefahrgut eigentlich nicht zu tun, ich benötige aber dringend Ihre Stellungnahme hierzu.
Hallo edharry, schau mal in die TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Anlage 2 behandelt die Lagerung in Verkaufsräumen und Wohnhäusern. Kleine Ergänzung: Die TRGS 510 findest du bspw. hier: TRGS 510 Gruß Gandalf