Guten Morgen zusammen,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Es geht um die 5.4.1.1.1 e) "Anzahl und Beschreibung der Versandstücke". Bei Nicht-LQ-Mengen ist es ja einfach, da ich ja ein zugelassenes codiertes Versandstück habe (Fass, Kanister, Feinstblechverpackung). Bei LQ benötige ich ja keine zugelassene sondern nur eine geeignete Verpackung.
Wir verpacken unterschiedliche Güter in LQ-Mengen (Druckgaspackungen, Scheibenfrostschutz) in einen Karton. Der Karton wird ordnungsgemäß verschlossen und gekennzeichnet.
Wenn ich davon jetzt z.B. 4 Kartons habe, die ich in einer Gitterbox verlade, wie muss ich die Versandstücke angeben? Was ist als ausreichend definiert? Verpackungscodierungen muss ich ja nicht angegeben, habe ich bei LQ aber ja auch nicht.
4 Kisten aus Pappe in einer Gitterbox?
4 Kisten aus Pappe?
4 Kisten?
Grüße
Stefan