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LQ-Verpackungen im Beförderungspapier #14530 10.02.2012 09:48
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Stefan Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Es geht um die 5.4.1.1.1 e) "Anzahl und Beschreibung der Versandstücke". Bei Nicht-LQ-Mengen ist es ja einfach, da ich ja ein zugelassenes codiertes Versandstück habe (Fass, Kanister, Feinstblechverpackung). Bei LQ benötige ich ja keine zugelassene sondern nur eine geeignete Verpackung.

Wir verpacken unterschiedliche Güter in LQ-Mengen (Druckgaspackungen, Scheibenfrostschutz) in einen Karton. Der Karton wird ordnungsgemäß verschlossen und gekennzeichnet.

Wenn ich davon jetzt z.B. 4 Kartons habe, die ich in einer Gitterbox verlade, wie muss ich die Versandstücke angeben? Was ist als ausreichend definiert? Verpackungscodierungen muss ich ja nicht angegeben, habe ich bei LQ aber ja auch nicht.
4 Kisten aus Pappe in einer Gitterbox?
4 Kisten aus Pappe?
4 Kisten?

Grüße
Stefan


per aspera ad astra
Re: LQ-Verpackungen im Beförderungspapier [Re: Stefan] #14531 10.02.2012 10:06
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Udo Freitag Offline
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Hallo Stefan,

bei der Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR ist kein Beförderungspapier erforderlich somit auch keine Angabe der Beschreibung und Anzahl von Versandstücken. Wie es speziell im Frachtrecht aussieht, ist mir nicht bekannt.



Gruß

Udo

Re: LQ-Verpackungen im Beförderungspapier [Re: Udo Freitag] #14532 10.02.2012 11:14
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Stefan Offline OP
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Hallo Udo,

danke für die schnelle Antwort. Mir war nur bekannt, dass der Absender den Beförderer ja nachweisbar informieren muss, deshalb wollte ich auf das Beförderungspapier auch bei LQ nicht verzichten. Ich habe mir nun den letzten Satz im § 18 (1) Nr. 1 GGVSEB zu Gemüte geführt und kann damit nun ganz gut leben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Grüße
Stefan


per aspera ad astra

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