Gehört vermutlich nicht hier rein
#14563
17.02.2012 13:16
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Fasiss
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<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Fasiss]
#14564
22.02.2012 16:37
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Fasiss
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Sorry, irgendwie habe ich meine Frage nicht eingestellt.
Wie kann man die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen einfach und zweckmäßig prüfen ? Betrifft nicht den Transport sondern nur die Lagerung von geringen Mengen in einer KFZ-Werkstatt.
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Fasiss]
#14565
22.02.2012 16:51
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ureaner
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: ureaner]
#14566
22.02.2012 20:58
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Gerald
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Hallo ureaner, der eingestellte Link ist ja nicht schlecht, aber der Stand ist der Juli 2005, und somit nicht mehr ganz aktuell. Denn seit der Zeit haben sich einige Gesetze geändert, z.B. ADR Gefahrzettel 5.2. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Fasiss]
#14567
23.02.2012 09:16
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Gandalf
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Hallo Fasiss, schau mal hier rein, auf Seite 24 gibts auch eine Übersichtstabelle: TRGS 510 Gruß Gandalf
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Fasiss]
#14568
23.02.2012 09:35
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Andreas_A
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Hallo Fasiss,
es gibt das Lagerkonzept des VCI.
Viele Chemikalienhersteller geben die entsprechenden Lagerklassen im Sicherheitsdatenblatt an, so dass für den Anwender "nur" noch die Aufgabe besteht, die Zusammenlagerung zu prüfen und dann ggf. für die einzelnen Lagerbereiche die Anforderungen zusammenzustellen.
Viele Grüße, A.
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Andreas_A]
#14569
24.02.2012 10:49
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Fasiss
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Vielen Dank für die Antworten.
Insbesondere in einer kleineren KFZ Werkstatt. (Lagerung einiger Spraydosen, Lacke, Öle, Reinigungsmittel usw.in einem Gefahrstoffschrank aber ohne Prüfung der Zusammenlagerung)
Gibt es dann eine Mindestmenge bei der die Zusammenlagerung nicht besonders beachtet werden muß ? (50kg?)
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Re: Gehört vermutlich nicht hier rein
[Re: Fasiss]
#14570
24.02.2012 12:37
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ureaner
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Hallo, Gandalf hat die TRGS 510 ja schon verlinkt. Jetzt mußt du sie nur noch lesen ...bis zum Schluß: Anlage 9 Maßnahmen bei der Lagerung von Gefahrstoffen bis zu 50 kg. Es gibt für Lagerung Gefahrstoffe Checklisten, Empfehlungen etc. für einzelne Branchen, auch für Kfz-handwerk, -industrie, einfach 'mal googlen...
schönes Wochenende
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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