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Neu hier und Fragen IMDG Code .... #14625 23.02.2012 17:19
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Mark1971 Offline OP
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Hallo zusammen.
Ich mache grade eine Umschulung zur Fachkraft für Hafenlogistik und in unserem letzten Lenrnfeld haben wir das Thema Gefahrgut.
Da ich einfach das gefühl nicht loswerde das unser Klassenlehrer nicht wirklich Plan hat wie man nach IMDG oder ADR Gefahrgut kennzeichnet und die Dokumente richtig auszufüllen sind würde ich mich natürlich gerne an euch die Profis wenden die nun wohl Tag täglich damit zu tun haben.
Auch mit dem Hintergrund das es von Hoher bedeutung für unsere Schriftliche und Praktische Abschlußprüfung ist.

Was wir bis jetzt dran hatten :

1. Kennzeichnung von Gefahrstoff
2. Gefahrgutklassen
3. Gefahrgutverordnung GGVSEB + ADR
4. Aufbau IMDG Code + ADR
5. Verpackungsvorschriften
6. Verpackungsgruppen
7. Vorschriften zur Dokumentation und Trennung von Gefahrgütern
8. Trennung von Gefahrgut ( Aktuell )

Nun haben wir für Punkt 8 einen Arbeitsauftrag bekommen der wie folgt aussieht.

Situation:
Es werden für einen Empfänger u.a. drei Partien Gefahrgut am Terminal angeliefert.

1560 Kg Bariumchlorat, fest
3500 Kg Bleidioxid
2780 Kg Magnesiumperchlorat

  • 1. Klassenzuordnung , UN-Nummer, Kennzeichung , Verpckungsgruppe
    2. Die Partien sind im Container zu laden. Wieviele Container sind zu bestellen
    3. Weche besonderheiten sind bei der Bereitstellung auf dem Terminal zu beachten?
    a) bei der bereitstellung im Gebäude bis zum Packen des Containers?
    b) bei der bereitstellung im Container im Freien ?


Die richtigen UN Nummern habe ich schon dazu gefunden und die richtigen Klassen auch .
Ich hatte ja als erstes die UN Nummer rausgesucht incl. den Klassen uns der VG .
Dann habe ich unter P002 nachgesehn wie ich den Stoff überhaubt Verpacken darf und wieviel da rein darf . Komme aber mit der Tabelle nicht wirklich klar .
Dort findet man ja einmal die Max. für die Innenverpackung und daneben für Außenverpackung usw. ganzen unten in der Tabelle findet man wenn ich es richtig gedeutet habe die Großverpackungen.
Dort habe ich Stahlkiste gewählt da Max. 400Kg Zugelassen waren . Dies war bei allen 3 UN- NUmmern möglich .
Habe dann für jede UN die KG aufgeteilt .
Leider bin ich dann nicht mehr weitergekommen da Untericht zu ende war .

Wäre natürlich jetzt super wenn jemand von den Profis das ganze mal mit mir Lösen könnte incl. richtig und korekt ausgefüllter IMO-Erklärung

Gruß
Mark

Re: Neu hier und Fragen IMDG Code .... [Re: Mark1971] #14626 23.02.2012 22:57
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Dangerman Offline
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Moin Mark,

welch realitätsbezogene Aufgaben man aber auch stellt.
Ein Versender liefert also unverpacktes Gefahrgut an einem Hafenterminal an und lässt es dort verpacken. Es handelt sich in Deinem Fall ja ausnahmslos um feste Stoffe und da frage ich mich nun, ob die Anlieferung per Kipplaster oder mit Mehrkammer-Silofahrzeug erfolgt.

Die Antworten zu Nr. 1 hast Du nun ja schon selbst gefunden.

Deine eigenen Ermittlungen haben nun ergeben, daß alle drei Stoffe derselben Gefahrgutklasse zugehörig sind. Zwei der Stoffe sind der PG II zugeordnet, der dritte Stoff der PG III. Stoffe einer Gefahrgutklasse dürfen in einer CTU zusammengeladen werden, außer es gibt eine stoffbezogene besondere Trennvorschrift. Für eben zwei dieser Stoffe gibt es eine solche besondere Trennvorschrift, die da heisst "getrennt von Ammoniumverbindungen und Cyaniden". Da keiner Deiner drei Stoffe zu diesen gehört, ist diese besondere Trennvorschrift also ohne Belang für Dich.

Die Antwort zu Nr. 2 ist also: es wird nur ein Container benötigt.
Da die drei Stoffe zusammen in einer CTU verladen werden dürfen, ist es auch erlaubt alle drei Stoffe in einer IMO-Erklärung zusammen aufzuführen.

Deine drei Gefahrgüter dürfen alle nach der Verpackungsvorschrift P002 verpackt werden. Die Tabelle gibt Dir zu jeder Verpackungsart, getrennt nach Verpackungsgruppe, die maximal zulässige Nettomasse pro Packstück an. Wie Du richtig erkannt hast, darf eine Stahlkiste (4A) als Einzelverpackung maximal 400 kg enthalten.

Die Frage ist nur: ist die Verwendung von Stahlkisten, hinsichtlich ihres Anschaffungspreises, wirtschaftlich sinnvoll?
Für jeden Stoff wird immer eine Kiste nicht bis zum maximal erlaubten Gewicht gefüllt werden können.

Hast Du Dir einmal zu den drei UN-Nummern die Informationen in der Spalte "Eigenschaften und Bemerkungen" durchgelesen? Für die zwei Stoffe in der PG II könnte es durchaus ratsam sein, diese in kleinere Gebinde zu verpacken, z.B. Kunststoffkanister (3H2).
Den dritten Stoff der PG III (Bleidioxid) kann man durchaus in Säcken verpacken.

Das wäre meine Verpackungslösung:
1560 Kg Bariumchlorat, fest - in 13 x 120 kg Kunststoffkanister
3500 Kg Bleidioxid - in 70 x 50 kg Säcke
2780 Kg Magnesiumperchlorat - in 7 x zusammengesetzte Verpackung (Kiste aus Pappe (4G) mit Metallinnenverpackung bis max 40 kg)

Alternativ kannst Du ja auch eine Verpackung in IBC (bis max. 3 cbm Fassungsvermögen) in Betracht ziehen.

Dieses sollen mal die ersten Denkanstösse von meiner Seite gewesen sein.

Gruß
Dangerman

Re: Neu hier und Fragen IMDG Code .... [Re: Dangerman] #14627 25.02.2012 20:42
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Mark1971 Offline OP
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Neuling
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Hallo Dangerman .
Ersteinmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
War also auf dem richtigen lösungsweg :-D

Hab mir nun noch eine ähnliche Lösung überlegt

UN 1445 in 78 Kanister á 20Kg in 3H2 auf Paletten und dann Strechfolie ( Umverpackung) ?
UN 1475 in 139 Kanister á 20Kg in 3H2 auf Palette und dann Strechfolie ( Umverpackung )
UN 1872 in 70 Säcke in 5H4 oder welche wäre dafür besser geeignet ? dann auf Palette und Strechfolie ( Umverpackung ) ?

Reicht es aus wenn ich das Placard der Klasse auf die Strechfolie klebe oder muss in diesem fall das Placard zusätzlich noch auf jeden einzelnen Kanister und auf jeden einzelnen Sack bevor ich es einstreche ?

Wie würde ich das ganze jetzt in die IMO schreiben müssen ?

Dazu hätte ich auch noch die Frage wer unter dem Punkt Versender eingetragen werden muss ?? Ich Habe dort immernoch eine andere ansicht wie mein Klassenlehrer.

Zuletzt bearbeitet von Mark1971; 26.02.2012 10:20.

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