Moin moin liebe "Gefahrgutsportler/innen",
ich will mal gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Wir haben bisher "Härter isocyanathaltig" nach GGAV 20 unter Abfallgruppe 5.2
und "Härter aminhaltig" unter Abfallgruppe 5.3 bezettelt.
Diese beiden Gruppen gibt es ja nun auch nicht mehr.
Frage: Darf ich hier auf 6.3 / 6.4 zurückgreifen?
Oder besser gar nicht nach GGAV 20 ?
Grüße von der Waterkant
Andreas Tallasch