Hallo Kollegen,
kann mir jemand was zur Klassifizierung von Gasproben bei Probenahmen die durch Ansaugen des Gases unter Anwendung eines Gassammelrohren (Gasmäuse, Gaswürste) erfolgt sagen? Die Proben stehen nicht unter Druck, die Gasmäuse sind aus Glas und werden in speziellen Holzkisten transportiert (nicht Bauart geprüft).
Müssen sie unter UN 3167 , 3168 oder 3169 eingestuft werden oder fallen sie gar nicht unter den Kriterien der Klasse 2 Gase.
Gruß Michael