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Heizöl - Wassergemisch #1458 10.02.2004 10:09
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TDamm Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

eine Heizungsreinigungsfirma beförderte 3 IBC gefüllt mit je 400 Litern eines Heizöl - Wassergemisches im Verhältnis von 1/3 Wasser und 2/3 Heizöl. Die Firma ist nun der Meinung das die 1000 Gefahrenpunkte nicht überschritten sind, da ja nur 800 Liter Heizöl in dem Gemisch enthalten waren.

Meines Erachtens wäre dieser Stoff nun als UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (enthält Diesel) 3, III 640E zu klassifizieren. Wenn ich mir aber nun Unterabschnitt 2.2.3.1.1 ADR ansehe, hat, mit Ausnahme von UN 1202, die Klasse 3 einen Flammpunkt von höchstens 61 grad C. Ist das Heizöl - Wassergemisch nun doch UN 1202 mit nur einem höheren Flammpunkt? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Hat jemand Erfahrungen damit?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1459 10.02.2004 12:18
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Damm,
es tut mir ja Leid, aber ich wage Ihrer Meinung zu widersprechen. UN 1993 kann es meiner Meinung nach nicht sein, denn diese UN-Nr gilt nur für Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 61 °C.
Wenn überhaupt, kann es sich höchstens gemäß Bem. 2 unter 2.2.3.1.1 um UN 1202 Heizöl handeln. Hier gilt als Flammpunkt max 100 °C. Bei einem Heizöl-Wassergemisch mit 1/3 Wasser, bezweifel ich ob der Flammpunkt unter 100 °C liegt.
Meines Erachtens, ist dieser Stoff gar kein Gefahrgut.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1460 10.02.2004 13:10
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Hallo Herr Damm

Also meines Erachtens nach wäre Diesel und Dieselgemische immer als UN1202 zu klassieren wie dies in 2.1.3.3 definiert ist. Ich sehe keine der Ausnahmebedingungen erfüllt.

Und streng genommen müsste man vom Gemisch 1/3 Wasser 2/3 Heizöl mindestens einen Flammpunkt bestimmen um sicherzugehen, dass es nicht in UN1202 (Diesekraftstoff, Flammpunkt 61-100°C) fällt.


Freundliche Grüsse

Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: Willi_Pape] #1461 10.02.2004 15:26
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TDamm Offline OP
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Hallo Herr Pape,
Hallo Herr Reinhard,

mir zu widersprechen tut mir nicht weh, nur aus unterschiedlichen Meinungen kann man ja lernen. Außerdem sind Sie Herr Pape Veteran!
Ich dachte mir schon, dass ich ohne Flammpunktbestimmung nicht weiter kommen werde. Die Frage, ob es überhaupt ein Gefahrgut ist, ist entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1462 10.02.2004 17:01
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Kay Schmauder Offline
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Hallole allesamt,

ich hatte ein ähnliches Problem, nur mit UN 1223 Kerosin. Es ist so, wenn das Wasser / Kerosin Gemisch nicht emulgiert (vermischt) ist, sondern getrennt (Wasser unten Kerosin oben); kommt bei Tanksumpfreinigung vor, ist das "Gemisch" als Kerosin zu transportieren. Sollte es sich um eine Vermischung handeln muss doch besagte Flammpunktbestimmung herhalten.

Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1463 10.02.2004 17:03
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Ritchie Offline
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Grüß Gott die Herren,

zum Thema möchte ich einige Einwürfe machen.
1. Wasser und HEL mischen sich bekanntlich sehr sehr schlecht
2. HEL schwimmt auf dem Wasser; also hat man zwei Schichten
3. wenn nun ein Flammpunkt bestimmt wird, von welcher Schicht?
4. wenn von beiden Schichten; wird wohl in der Meßeinrichtung auch HEL oben schwimmen und man wird den Flammpunkt von HEL bestimmen
5. wenn man den Flammpunkt von jeder Schicht einzeln bestimmt wird man HEL und Wasser (also kein Fp) bestimmen (abgesehen davon daß diese Vorgehensweise Quatsch ist).

Auch wenn sich in mir einigen dagegen sträubt werde ich wohl oder übel der Argumentation der Heizungsreinigungsfirma folgen und von 800 l HEL in 3 IBC ausgehen müssen. Anders sähe es bei einen Gefahrgut aus, dass mit Wasser mischbar ist (interessante Tabelle zum Gemisch Ethanol/Wasser s. GESTIS Stoffdatenbank)

mfG
R.

Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1464 11.02.2004 00:31
A
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A
Guten Tag zusammen.

Hier die Bezeichnung Heizöl-Wassergemisch zu verwenden halte ich für nicht korrekt. Eher der Begriff "Wasserverunreinigtes Heizöl".Als erstes schließe ich mich der Meinung von Herrn Pape an das es nicht ein Stoff nach UN 1993 ist. Abgesehen vom Flammpunkt spricht auch die Viskoseprüfung dagegen.(Was messe ich? Wasser oder das Heizöl).

Allerdings denke ich doch das es weiterhin als UN 1202 Heizöl, leicht zu behandeln ist.Während bei dem Transport sich das Wasser und das Heizöl "vermischen" können und damit den Flammpunkt heraufsetzen können sinkt das Wasser bei Stillstand nach unten.Hierbei bin ich mir sicher das der Flammpunkt sich fast auf das normale Niveau absenkt.

Zur Berechnung der Menge.

Wenn ein IBC mit 400 Liter befüllt ist berechne ich ihn nicht nach 1/3 -2/3 sondern nach der Menge im IBC (also 400 Liter).Wie soll man z.B. bei einem undurchsichtigen IBC festsellen ob 130, 150 oder 170 Liter Wasser im IBC sind.

Außerdem gibt das ADR vor das nur ein flüssiger Stoff (eine UN-Nummer) in einem IBC oder Kanister sein darf.

Fazit von mir.

Wir transportieren 1200 Liter einer brennbaren Flüssigkeit der Beförderungskategorie 3.Also ist der Transport kennzeichnungspflichtig

Als Klassifizierung würde ich UN 1202 Heizöl, leicht, 3,III verwenden.



MFG

Andreas

Re: Heizöl - Wassergemisch #1465 11.02.2004 09:42
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TDamm Offline OP
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Hallo alle miteinander,

der Knackpunkt ist, ob der Transport nach 1.1.3.1 c ADR freigestellt ist oder nicht. Wenn nicht, fehlt nach dem ADR alles. Eigentlich befördert er ja nur 800 Liter des Gefahrgutes = 800 Punkt, welches sich bei einem Austritt auch in der Natur mit Wasser vermischen (verunreinigen) würde.
MfG
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1466 11.02.2004 14:21
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Ritchie Offline
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Hallo,

so einfach wird der Hase nicht laufen.

1. Ob die Definition nach 1.1.3.1.c (Lieferung f. Baustellen... Messung, Reparatur, Wartung ) zutrift wage ich zu bezweifeln.

2. Selbst wenn 1.1.3.1.c zutrift gilt immer noch GGVSE Anlage 2, 1.3c und damit Teile der ADR (Verpackung + Kennzeichnung).

mfG

R.

Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1467 11.02.2004 17:00
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M.Brück Offline
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Hallo Thomas,
hallo Leute,

um beurteilen zu können ob die Freistellung nach 1.1.3.1c angewandt werden kann, wäre es aus meiner Sicht erst einmal wichtig zu klären, aus welchem Grund die Firma das Gemisch transportiert hat.

Aufgrund des Gewerbezweckes Heizungsreinigung, gehe ich mal fast davon aus, dass das Gemisch durch die Reinigung einer Heizungs- und dazugehörigen Tankanlage entstanden ist. Das Gemisch kann in dieser Form nicht mehr der üblichen Verwendung, sprich der Verbrennung in der gereinigten Heizungs, anlage, zugeführt werden. Ich gehen daher einmal davon aus, dass es die Firma zum Zwecke der Entsorgung transportiert hat. Demzufolge würde es sich um einen Abfall handeln und die Klassifizierung müßte lauten "Abfall, UN1202 Heizöl, 3,III. UN 1202 deshalb, da hier nur eine relativ geringe Mischbarkeit besteht und bei einer Flammpunktbestimmung das Heizöl obenauf schwimmt.

Beim Transport von Abfall halte ich die Anwendbarkeit der Freistellung nach 1.1.3.1c nicht für möglich.


Gruß aus Gießen
Mario

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