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Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: M.Brück] #1468 11.02.2004 17:40
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TDamm Offline OP
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Hallo Herr Brück,

aus Abfallrechtlicher Sicht habe ich die Sache noch gar nicht gesehen. Offensichtlich hat mich die Brennstoffhandelsfirma geblendet. Jetzt wird ein Schuh draus. Vielen Dank.

MfG
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: TDamm] #1469 12.02.2004 10:28
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Willi_Pape Offline
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Hallo Herr Damm,
ich hoffe nur, dass Sie auch genug Beweise haben. Falls nämlich nicht, stehen Sie "im Regen".
Beispiel wenn keine Beweise vorliegen:
Bei dem Material handelte es sich um ein Öl/Schlamm/Wasser-Gemisch. (Das ist es übrigens meistens wenn man Tanks absaugt). Durch diese Kombination vermischt sich das Öl auch gut mit dem Wasser. Falls nun keine Flammpunktbestimmung gemacht wurde, ist die Argumentation das der Flammpunkt über 100 °C liegt sehr leicht. (Also, KEIN GEFAHRGUT)
Die Sache mit dem Abfallrecht stell ich mir wie folgt vor:
Natürlich handelt es sich um ein Abfallstoff. Aber ich kenne keine Tankreinigungsfirma die nicht im Besitz eines Sammelentsorgungsnachweises ist. Damit können 1000 kg eingesammelt werden.
Wie Sie sehen, würde ich mich ohne stichhaltige Beweise nicht so weit aus dem Fenster lehnen.



Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: M.Brück] #1470 12.02.2004 17:04
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J. Holzapfel Offline
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Guten Tag die Herren



was mich stört ist diese 1/3 - 2/3 Angabe. Wie kann ich in einem IBC dieses Verhältnis bestimmen? Wie kann die Tankreinigungsfirma das beim Einfüllen bestimmen?

In meinen Augen ist dies nicht möglich.

Meine Einstufung als Abfall wäre:

Abfall, UN 3295 KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G. (Heizöl), GEMISCH, 3, III



Herr Pape woher nehmen Sie die 1000 kg Angabe für einen Sammelentsorgungsnachweis? Pro Erzeuger und Jahr können 20 t Abfall abgeholt werden.

Zuletzt bearbeitet von J. Holzapfel; 12.02.2004 17:07.

Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Heizöl - Wassergemisch [Re: J. Holzapfel] #1471 16.02.2004 15:31
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Beiträge: 723
TDamm Offline OP
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OP Offline
Meister aller Klassen
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Beiträge: 723
Hallo Herr Pape, Hallo Herr Holzapfel

leider kann ich nicht immer den vollständigen Sachverhalt darlegen, ich bitte um Verständnis. Beweise sind natürlich vorhanden. So stammt das Mischungsverhältnis 1/3 Wasser und 2/3 Heizöl aus der Begründung des Betroffenen, weshalb er nach seiner Meinung unter 1.1.3.1c ADR fallen würde. Auch sollte das Gemisch laut Auftraggeber von der Brennstoffhandelsfirma entsorgt werden.

Mein Problem war, ist das Gemisch noch als UN 1202 anzusehen oder ist es wegen den Einstufungseigenschaften der Klasse 3 (Flammpunkt) kein Gefahrgut mehr oder kann man der Argumentation des Betroffenen folgen, dass 800 Liter Heizöl und 400 Liter Wasser befördert wurden, da sich die Stoffe nicht vermischen.

Das Abfallproblem werde ich noch abklären.

Gruß Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
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