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Einzelnes Feuerzeug per Luftpost nach USA senden #14756 12.03.2012 17:08
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Alexander Offline OP
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Hallo,

ich hatte als Privatperson ein Gasfeuerzeug in die USA versendet, als Brief per Luftpost. Eine Woche später schickte die Post es zurück; Versand per Luftpost nicht erlaubt. Es klebe nun auch ein großer Aufkleber dran: UN 1057.

Eigentlich möchte ich nur erfahren, ob es ausreichend wäre, auf der außen angebrachten Zollinhaltserklärung (CN22) anzuführen, dass es leer ist und somit per Luftpost versendet werden darf. Oder, falls nicht, was dabei zu beachten ist.

Re: Einzelnes Feuerzeug per Luftpost nach USA senden [Re: Alexander] #14757 29.03.2012 16:54
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DJSMP Offline
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Hallo Alexander,

wenn das Feuerzeug komplett leer und gereinigt ist, bekommt man das vielleicht so verschickt. Aber durch die Rötgenpraktiken schlägt natürlich jeder Checker Alarm.

Generell gilt:
Gefahrgut ist in Luftpost i.d.R. nicht erlaubt (vgl. z.B. 2.4 IATA-DGR).

Als Passagier darfst du ein Feuerzeug mit verflüssigtem Gas (kein Zippo!) für den Eigenbedarf am Körper mitführen.

Nach USA ist das mit dem Feuerzeug-Versand generell nicht so einfach. Die Produkte brauchen eine Prüfung gemäß 49-CFR (amerikanisches Gefahrgutrecht). Ansonsten dürfen die nicht in die USA rein.

Kurzum: Du müsstest das Feuerzeug (Voraussetzung: 49-CFR geprüft) als Gefahrgut gemäß IATA-DGR/ICAO-TI verschicken. Dazu benötigst du eine spezielle Ausbildung oder du wendest dich an einen Dienstleister. Schau mal in das Forum ICAO-TI/IATA-DGR.

Unter diesen Gesichtspunkten solltest du nochmal überlegen, ob das mit dem Versand von einem Feuerzeug Sinn macht.

PS: Meines Wissens ist der Versand von Gefahrgut mit der deutschen Post / DHL ohne Vorausabsprachen ebenfalls nicht gestattet (siehe AGB).

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 29.03.2012 17:00.

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