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anhaftendes Gefahrgut #14780 16.03.2012 09:48
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KWitomski Offline OP
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Hallo zusammen.
Wir verladen Farbschlamm UN 3175, Klasse 4.1 als Sondermüll in vom Entsorger bereitgestellten IBCs. Laut ADR 4.1.1.1 "dürfen an der Außenseite von ... Großpackmitteln ... keine gefährlichen Rückstände anhaften". Bin ich jetzt zu genau, wenn ich an den IBCs anhaftende, getrocknete Farbrückstände bemängel? Ich kann meine Mitarbeiter verstehen, wenn sie darauf hinweisen, dass die IBC schon verschmutzt angeliefert werden. Auch der Fahrer des Entsorgers winkt ab, das sei alles kein Problem. Trotzdem handelt es sich meiner Meinung nach um einen Verstoß gegen die Grundanforderung an Verpackungen und Großpackmittel und muss vor dem Verladen beseitigt werden.
Wie sind Eure Meinungen/Erfahrungen dazu?

Gruß aus Herne,
Kai Witomski

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: KWitomski] #14781 16.03.2012 10:41
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Udo Freitag Offline
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Hallo KWitomski,

du hast es selber schon erwähnt. Es dürfen keine gefährlichen Rückstände an den Verpackungen anhaften. Um welche Gefahr würde es sich denn handeln. Bei Farbe würde ich erst mal von einer Entzündbarkeit wenn noch flüssig ausgehen. Ist die Farbe völlig ausgehärtet, sollte die Gefahr beseitigt sein. Hierzu ziehe ich als Hilfskrücke den Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR i.V.m. Punkt 1-13 RSEB heran. Sollte die Farbe auch umweltgefährdend sein, würde ich die Reste vor der Beförderung entfernen, da die Beseitung der Gefahr, ohne vorheriges Entfernen, sich durchaus schwieriger darstellen wird.

Gruß

Udo

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: Udo Freitag] #14782 16.03.2012 11:02
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KWitomski Offline OP
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Hallo Udo.
Die Farben sind auf Basis von Nitrocellulose hergestellt und daher sicher auch im angetrockneten Zustand entzündlich. Die Kennzeichnung der Gebinde ist zudem 4.1, Feststoff, weswegen ich zur Reinnigung tendiere, weil ja auch die Anhaftung der gleiche Feststoff ist. Bei einer Einstufung in die Klasse 3 hätte ich mit der getrockneten Farbe außen am Gebinde keine Kopfschmerzen.

Gruß,
Kai

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: KWitomski] #14783 16.03.2012 12:17
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Udo Freitag Offline
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Hallo KWitomski,

ich bin jetzt von der Einstufung UN-Nr. 3175, feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g. ausgegangen. Hier sehe ich die vom Feststoff aufgenommene Flüssigkeit als Gefahrgut. Ausgetrocknete Farbreste, dürften somit kein Gefahrgut mehr sein. Zumindest nicht unter UN.Nr. 3175.

Gruß

Udo

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: KWitomski] #14784 19.03.2012 08:46
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Gandalf Offline
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Hallo KWitomski,
Antwort auf
Die Farben sind auf Basis von Nitrocellulose hergestellt und daher sicher auch im angetrockneten Zustand entzündlich.
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Wenn das so wäre, würde ich damit nichts streichen und wohl auch kein Anderer. Also getrocknete Farbe dürfte demnach kaum Gefahrgut/Gefahrstoff sein. Im übrigen wäre vlt. mal zu klären, wie die Farbe da überhaupt hinkommt. Vielleicht kann man dies ja über eine geänderte Arbeitsweise zukünftig verhindern.
Gruß Gandalf

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: Gandalf] #14785 20.03.2012 12:36
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KWitomski Offline OP
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Hallo Gandalf.
Diese Farben sind auch nicht zum streichen geeignet, sondern Tiefdruckfarben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Mein Problem ist grundsätzlich: das Gefahrgut ist unser Farbschlamm, eingestuft in Klasse 4 (da zusätzlich angedickt). Dann darf außen doch damit kein fester Farbrest anhaften?!? Wir bekommen auch Anlieferungen von Metallpulver, dort sind die Gebinde teilweise ebenfalls mit dem Metallpulver verunreinigt. Auch dies ist nicht zulässig. Anders sehe ich das, wenn ich die Farben als Klasse 3 versende; habe ich dann angetrocknete Farbe am Faß, dann ist das ja nicht das Gefahrgut, welches sich im Faß befindet.
Grundsätzlich müssen unsere MA natürlich beim Befüllen sauber arbeiten, aber die zu befüllenden IBC werden vom Entsorger gestellt und sind bereits bei der Anlieferung verschmutzt.
Gruß,
Kai Witomski

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: KWitomski] #14786 20.03.2012 16:59
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Wolfgang Offline
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Hallo KWitomski,

ein Bild könnte das Problem eventuell verdeutlichen.
Aber unter die UN 3175 werden doch Feste stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe.. usw. Wenn etwas fest bzw. getrocknet ist, kann doch von flüssigen Stoffen keine Rede mehr sein.Oder!?.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: anhaftendes Gefahrgut [Re: Wolfgang] #14787 21.03.2012 14:30
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KWitomski Offline OP
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Hallo Wolfgang.
Du hast die gleiche Meining wie Udo, und so langsam überzeugt mich das. Ich habe jetzt mal in die Zuordnungskriterien für die Klasse 4.1 geschaut. Dort steht etwas von leicht entzündlich bei kurzzeitigen Kontakt mit einer Zündquelle. Da das vorhandene Lösemittel bei der angetrockneten Farbe verdampft ist, ist dieses wohl nicht mehr leicht entzündlich. Damit ist meine Sorge bezüglich der Verunreinigung erst einmal beseitigt. Trotzdem werde ich die MA anhalten sauber zu arbeiten, aber eine übertrieben Reinigung ist wohl eher nicht erforderlich. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß aus Herne,
Kai Witomski


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