Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? #14799 26.03.2012 17:42
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
I
irie_ways Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
I
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
Hallo allerseits,

eine kurze Frage zu UN 3373: Es gilt (nach RID 2007) die Verpackungsanweisung 650 sowie die Sondervorschrift 319: "Stoffe bzw. Versandstücke, die in Übereinstimmung mit der Verpackungsanweisung P 650 verpackt bzw gekennzeichnet sind, unterliegen keinen weiteren Vorschriften des RID"

In der Verpackungsanweisung steht nichts davon, dass eine Umverpackung auch mit dem Wort "UMVERPACKUNG" gekennzeichnet sein muss (lediglich, die übliche Raute mit UN 3373 wird beschrieben). Heißt das, dass ich die allgemeine Vorschrift nach 5.1.2.1 ignorieren darf und auf die Umverpackung nicht zusätzlich "UMVERPACKUNG" schreiben muss?

Danke und viele Grüße

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: irie_ways] #14800 27.03.2012 07:54
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
D
duldinger Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
D
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
Hallo irie_away,

ich habe zwar nicht das RID 2007 in der Hand, aber das ADR 2011 dürfte ja gleich sein.
Dabei kam ich auf folgende Fundstelle:
In der Verpackungsanweisung steht unter Punkt 10: "Wenn Versandstücke in eine Umverpackung gesetzt werden, müssen die in dieser VP vorgeschriebenen Versand-Kennzeichnungen entweder deutlich sichtbar sein oder auf der Außenseite der Umverpackung wiedergegeben werden.
Bis jetzt ist mit Umverpackung zu kennzeichnen.
Da Dein Punkt mit "... keine weiteren Vorschriften des ADR." danach kommt und es für mich unlogisch wäre, "Umverpackung" nicht zu kennzeichnen, muss m.E. UMVERPACKUNG / OVERPACK drauf.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: irie_ways] #14801 27.03.2012 09:33
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo irie_ways,

auch im RID 2007 (versendet Ihr wirklich Proben mit der Bahn??) wurde bereits der angesprochene Hinweis unter (10) in der P 650 aufgenommen (Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008).
-> Also immer schön kennzeichnen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß aus München
Günther Homann

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: G. Homann] #14802 27.03.2012 10:15
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
I
irie_ways Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
I
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
Danke zunächst einmal für eure Antworten. Den Punkt (10) habe ich durchaus gelesen aber der Wortlaut "in DIESER Verpackungsanweisung" hat mich irritiert bzw. "bestärkt" in meiner Annahme, dass ich zwar durchaus die Raute wie unter (4) auch auf die Umverpackung kleben muss, jedoch dass Wort "UMVERPACKUNG" nicht sein muss, weil es ja in "DIERSER" Verpackungsanweisung nirgendwo steht, dass ich "UMVERPACKUNG" drauf schreiben muss?

Was hat es mit dem Anlageband zum Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 12 vom 5. Juni 2008 auf sich?

VG

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: irie_ways] #14803 27.03.2012 10:44
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Es gab auch Zeiten, als bzgl. Umverpackungen noch gar nichts geregelt war. Ich meine, mit dem ADR/RID 2005 ging das langsam los und mit dem genannten BGBl wurde der Passus mit der Umverpackung in die P 650 RID aufgenommen. Tja, und da steht es nun bis heute in Granit gemeißelt.

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: G. Homann] #14804 27.03.2012 11:15
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
I
irie_ways Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
I
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
Ich verstehe deine Antwort nicht ganz bzw. beantwortet sie meine Frage nicht eindeutig.

Hier nochmal konkret die Frage: In Sondervorschrift 319 steht, dass Versandstücke, die nach P650 verpackt sind keinen weiteren Vorschriften unterliegen. In der P650 steht nichts davon, dass auf der Umverpackung auch "UMVERPACKUNG" stehen muss, sondern nur das mit der Raute. Heißt das nun, dass ich die allgemeine Vorschrift 5.1.2.1 a) (i) , welche das Wort "UMVERPACKUNG" auf der Umverpackung fordert, ignorieren darf, ja oder nein?

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: irie_ways] #14805 27.03.2012 12:43
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo nochmal,

sorry, ich glaube, ich brauche dringend mal Urlaub! Wie war das noch mit dem Wald und den Bäumen? Jetzt habe ich Dein Problem erst erkannt <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />. NEIN, das Wort "UMVERPACKUNG" muss natürlich nicht drauf!! Wie in (10) beschrieben, müssen "...die in in dieser Verpackungsanweisung (also der P 650) vorgeschriebenen Versandstück-Kennzeichnungen entweder ... deutlich sichtbar sein oder auf der Außenseite der Umverpackung wiedergegeben werden."
Und das sind die unter P 650(4) beschriebenen:

- Raute mit UN 3373 und
- offizielle Benennung "BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B"

Auch auf die Abmessungen achten (min. Seitenlänge, Zeichenhöhe, Linienbreite)!

Ansonsten unterliegen diese Stoffe/Versandstücke gem. P 650 (11) und SV 319 keinen WEITEREN Vorschriften des ADR/RID, also auch nicht 5.1.2.1!

Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: G. Homann] #14806 27.03.2012 14:19
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
I
irie_ways Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
I
Registriert: Nov 2010
Beiträge: 6
Super! Vielen Dank! Genau so hab ich es auch interpretiert, war mir aber nicht ganz sicher. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Jetzt habe ich aber noch eine zusätzliche Frage: Angenommen diese UN 3373 Sendungen werden nun zwischen Deutschland Frankreich, den Beneluxstaaten sowie Österreich und Frankreich transportiert (ebenfalls auf der Bahn). P650 (4) fordert neben der Raute auch die Bennenug des Stoffes "BIOLOGISCHER STOFF , KATEGORIE B". Über andere Sprachen steht hier nichts? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Muss diese Bezeichnung nun auch auf Englisch und/oder Französisch vorhanden sein (z.B. bei einem Transport von Wien über Deutschland nach Paris)? Oder reicht hier diese geforderte Deutsche Bezeichnung?

Schonmal vielen Dank vorab.

Zuletzt bearbeitet von irie_ways; 27.03.2012 14:20.
Re: UN 3373 ohne Bezeichnung "Umverpackung" ? [Re: irie_ways] #14807 27.03.2012 14:53
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Tja, nun ist das RID nicht gerade meine Spielwiese. Habe im RID-pdf auf der Homepage des BMVBS aber den Hinweis auf das Beförderungspapier gefunden:

"Das Beförderungspapier ist in einer oder mehreren Sprachen auszufüllen, wobei eine dieser Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch ist, ..."

Ich denke, das gestattet Rückschlüsse bzgl. der Kennzeichnung.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
RID 2025
von Gerald - 15.05.2025 18:51
LQ Kennzeichnung
von M.A.T. - 15.05.2025 16:04
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3