Wer darf die Beförderungspapiere unterschreiben?!?
#14811
27.03.2012 11:55
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Jens1975
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Hallo liebe GG-Kollegen,
ich habe eine Frage und bräuchte dringend Eure Hilfe. Wer darf/kann die Beförderungspapiere, CTU-Packzertifikat, Shippers Declaration etc. unterschreiben?!? Ist bei jedem Gefahrgutträger eine Unterschrift notwendig?? Bei Luftfracht darf ja nur der unterschreiben, der den PK1-2 besucht und bestanden hat, aber wie sieht es bei Straße, Schiene, See- u. Binnenschifffahrt aus!?!!?
Es ist wie immer dringend!!!!
----- MfG J.
< Wir lernen aus unseren Fehlern und nicht aus den Erfolgen!! >
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Re: Wer darf die Beförderungspapiere unterschreiben?!?
[Re: Jens1975]
#14812
28.03.2012 09:06
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Dieter2
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Hallo Jens,
Beförderungspapiere für Gefahrgut sowie entspr. Gefahrguterklärungen dürfen unterschreiben:
Land: unterwiesene Person gem. Kap. 1.3 ADR Seefracht: geschulte Person gem. Kap 1.3 IMDG-Code Luft (wenn die IATA-DGD vom Absender erstellt wird): Person mit gültiger PK 1
Gruß Dieter
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Re: Wer darf die Beförderungspapiere unterschreiben?!?
[Re: Dieter2]
#14813
28.03.2012 10:28
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Kay Schmauder
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Hallo Dieter,
Das ADR fordert keine Unterschrift auf dem Beförderungspapier. Also würde ich diese weg lassen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Erstellen sollte es eine geschulte Person, sonst ist es wie bei James Dean "Denn sie wissen nicht was sie tun"...
IMDG: Ja, würde ich auch sagen. Nur ggf. etwas unterscheiden, es gibt IMO Erklärungen mit zwei Unterschriften (Gefahrgutrechtliches und Packzertifikat), hier auch nur mit Unterweisung aber immer nur den Part, den man verbrochen hat, also nicht pauschal gleich das PZ mit unterschreiben owohl man selbst noch nie einen Container geehen hat. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Luft: Entweder PK 1 oder PK 6. Diese zwei PK'n haben "Unterschriftsrechte" und die Unterschrift immer vom Versender (I.A oder on behalf of etc. gibt es nicht) der der unterschreibt hat dafür gerade zu stehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Mit diesem Punkt meine ich auch die Dienstleister, die solche Sendungen für den eigentlichen Versender packen, wenn dem so ist übernehmen diese alle Pflichten etc.
Und das kann ab und an Geld kosten... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wer darf die Beförderungspapiere unterschreiben?!?
[Re: Kay Schmauder]
#14814
28.03.2012 11:55
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Dieter2
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Hallo Kay,
wir sind altmodisch und unterschreiben auch nationale Frachtbriefe noch... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Nee, mal im Ernst - das geschieht wegen überwiegender Verladung von Klasse 1-Gütern, die von einem Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG unterschrieben werden.
Gruß Dieter
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Re: Wer darf die Beförderungspapiere unterschreiben?!?
[Re: Dieter2]
#14815
28.03.2012 21:42
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Kay Schmauder
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Großmeister
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Hallo Dieter,
ja ja die Bumsköpfe... Bei diesen Gütern ist es natürlich sehr sinnvoll den Befähigungsschein und die Übergabe unterschreiben zu lassen oder/und auch gegen zu zeichnen.
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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