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Hallo aus Hochfranken #14899 18.04.2012 09:04
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Hallo Miteinander,
mei Name ist Thomas, die Firma in der ich arbeite stellt hochempfindliche Messgeräte her. Ausserdem führen wir in unserem Labor auch Messungen an allen möglichen Stoffen für Endkunden durch. Diese Stoffe sind in der Regel keine Gefahrgüter.Ich habe neben der Position des Lagerleiters auch den Posten des Gefahrgutbeauftragten übernommen. Die Gefahrgutmengen, die wir im Versand haben sind sehr gering und in der Regel "homöopatische" Mengen im mg und ml-Bereich.
Jetzt haben wir aber einen schwierigen Fall. Ein französischer Kunde hat uns diverse Proben für Messungen zur Verfügung gestellt. Nachdem die Messungen abgeschlossen waren, wurde in unserem Versand festgestellt, dass es sich um Gefahrgüter handeln könnte. Der Sachverhalt ist jetzt folgender. Zu den 6 Flüssigkeiten (jeweils 100ml) haben wir Sicherheitsdatenblätter. 4 Flüssigkeiten konnte ich zuordnen und kann diese als begrenzte Mengen versenden. Bei 2 Flüssigkeiten (UN1760 Ätzender flüssiger Stoff, N.A.G.; Eisensulfat und UN1760 Ätzender flüssiger Stoff, N.A.G., Sufermix) sind die Transportvorschriften aufgrund der französischen Sprache nicht eindeutig ersichtlich. Aus diesem Grund kann ich die Materialien auch nicht versenden. Ich habe zusammen mit unserem Laborleiter schon die einschlägigen Datenbanken nach SDB`s durchstöbert, wir finden aber nicht das richtige. Was können wir in diesem Fall tun? Gibt es noch Möglichkeiten oder Datenbanken in denen man Materialien suchen kann? Beim Hersteller auf der Homepage finden wir auch keine Daten. Das spassige an der Geschichte ist, dass wir die Materialien nicht als Gefahrgut erhalten habe. Der Karton kam einfach mit der Post.
Ich danke schon mal im Voraus für Eure Mithilfe.

Gruß

Thomas

Re: Hallo aus Hochfranken [Re: ToPo] #14900 18.04.2012 21:51
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Thomas,

sowohl Eisen(II)-sulfat wie auch Eisen(III)-sulfat sind laut Gestis-Stoffdatenbank
http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp
nicht den Gefahrgut-Transportvorschriften unterstellt.
Sufermix ist wohl ein Produktname und sagt mir nichts. Falls ein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, dann sind die Angaben üblicherweise unter Punkt 14 zu finden.

Die Angaben über die zulässigen Mengen je Innenverpackung für begrenzte Mengen finden sich in Spalte 7a der ADR-Zentraltabelle, Kapitel 3.2:
UN 1760, VG I, darf nicht als begrenzte Menge befördert werden.
Für UN 1760, VG II, beträgt die begrenzte Menge je Innenverpackung 1L.
Für UN 1760, VG III sind 5L je Innenverpackung zulässig.

Alle anderen Vorschriften zu begrenzten Mengen sind dann in Kapitel 3.4 ADR beschrieben.

Bitte beachten, dass der Beförderer vorab darüber informiert werden muss, dass er Gefahrgut in begrenzten Mengen erhält und um welche Bruttomasse es sich handelt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche Paketdienste Gefahrgut grundsätzlich in ihren AGB's ausgeschlossen haben. Andere Paketdienste übernehmen begrenzte Mengen nur von Kunden, mit denen eine Sondervereinbarung geschlossen wurde.

Schönen Gruß nach Hochfranken.

Re: Hallo aus Hochfranken [Re: King_Louie_21] #14901 19.04.2012 10:21
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Hallo,

vielen dank für die Antwort. Mein Problem ist, dass das Sicherheitsdatenblatt in Französisch ausgestellt ist und dass ich die Verpackungsgruppe nicht eindeutig erschließt. Ich werde versuchen über den Kunden ein SDB in deutscher Sprache bzw. eindutige Transportvorschriften zu erhalten.
Gruß

Thomas

Zuletzt bearbeitet von ToPo; 19.04.2012 10:39.

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