Hallo Thomas,
sowohl Eisen(II)-sulfat wie auch Eisen(III)-sulfat sind laut Gestis-Stoffdatenbank
http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp nicht den Gefahrgut-Transportvorschriften unterstellt.
Sufermix ist wohl ein Produktname und sagt mir nichts. Falls ein Sicherheitsdatenblatt vorliegt, dann sind die Angaben üblicherweise unter Punkt 14 zu finden.
Die Angaben über die zulässigen Mengen je Innenverpackung für begrenzte Mengen finden sich in Spalte 7a der ADR-Zentraltabelle, Kapitel 3.2:
UN 1760, VG I, darf nicht als begrenzte Menge befördert werden.
Für UN 1760, VG II, beträgt die begrenzte Menge je Innenverpackung 1L.
Für UN 1760, VG III sind 5L je Innenverpackung zulässig.
Alle anderen Vorschriften zu begrenzten Mengen sind dann in Kapitel 3.4 ADR beschrieben.
Bitte beachten, dass der Beförderer vorab darüber informiert werden muss, dass er Gefahrgut in begrenzten Mengen erhält und um welche Bruttomasse es sich handelt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass manche Paketdienste Gefahrgut grundsätzlich in ihren AGB's ausgeschlossen haben. Andere Paketdienste übernehmen begrenzte Mengen nur von Kunden, mit denen eine Sondervereinbarung geschlossen wurde.
Schönen Gruß nach Hochfranken.