Hallo liebe Gefahrgutgemeinde !
Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass Güter der Beförderungskategorie 0 immer zu Kennzeichnungs- Ausrüstungspflicht und zum Einhalten sämtlicher Gefahrgutvorschriften führt. Nun musste ich feststellen, daß bei einigen dieser Güter die Möglichkeit besteht, sie in begrenzten Mengen zu befördern. Ist das schon mal ein Widerspruch in sich, zumal leere Verpackungen die diese Stoffe enthalten haben ebenfalls unter die Bef.Kat. 0 fallen? Vielleicht könnt ihr ja etwas Licht in meine Dunkelheit bringen.
Danke schon mal Gruß Alfred E. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Konfuzius sagt: " Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden,
als die Dunkelheit zu verfluchen."