Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Tankauflieger werden Aufgeladen #1490 12.02.2004 18:23
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 20
pepe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 20
Bei einem Kunden werden Tankauflieger auf einen Tieflader verladen. Jetzt sind diese Auflieger leer und ungereinigt. Wie sieht das aus mit der kennzeichnung und der Qualifikation der Fahrer? Hat man einen Tanktransport oder gilt dieser Aufliegerals Versandstück oder kann ich mir mit einem Seitenhieb (!?!?!?!) auf das RID helfen, indem ich sage wir fahren Huckepack?

Sie sehen, fragen über fragen.

Vorab schon mal danke für Ihre Informationen.

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: pepe] #1491 14.02.2004 22:29
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Pepe
Diese Frage stellt schon seit längerem ein Problem dar. Das ADR geht ja davon aus das ein Tankfahrzeug selber fährt, bzw. in einer Notfallbeförderung von den Einsatzkräften transportiert wird (z.B.Unfallstelle zur Werkstadt).Ich gehe jetzt aber davon aus das dieses Tankfahrzeug/Tankauflieger auf einem Schwerlasttransporter verladen wird und dann damit ein ganz normaler Transport durchgeführt wird.(Natürlich leer!)
Ich sehe die Sache wie folgt.
Der Tankauflieger wird, da er nicht selber fährt zu einer Verpackung.
Diese Verpackung muß natürlich zugelassen sein.Da sie nicht über eine Bauartzulassung wie Kisten oder Fässer verfügt muß der Auflieger den Vorschriften des ADR, Teil 9 entsprechen. Der Auflieger benötigt also eine gültige Zulassungsbescheinigung.
Kennzeichnung: Für den Straßentransport muß der Tankauflieger (Nicht das Trägerfahrzeug) mit Großzetteln und orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. (siehe 5.3.1 und 5.3.2)
Das alles dicht verschlossen sein muß versteht sich ja von selbst.
Das Trägerfahrzeug benötigt weder eine Zulassung nach Teil 9 des ADR noch eine Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln oder Großzetteln.
Begründung: Es fällt nicht unter die Definitionen des Unterabschnitt 9.1.1.2.
Da es sich um eine leere "Verpackung" handelt steht es in der Beförderungskategorie 4 der Tabelle in 1.1.3.6.3. Es handelt sich also um einen nicht kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport. Also muß ich hier den Absatz 1.1.3.6.2 beachten. Daraus geht hervor das ich z.B. nicht das Fahrzeug (Das Trägerfahrzeug) kennzeichnen muß, der Fahrer keinen ADR-Schein benötigt und auch der Teil 9 keine Anwendung findet.
Das Beförderungspapier und die Unterweisung nach Abschnitt 8.2.3 sowie weiter Vorschriften müssen aber beachtet werden. Die Schriftlichen Weisungen sollten aber wegen der doch vorhandenen Gefahr bei der Beförderung vor Ort sein.Außerdem muß der Fahrer in die Bedienelemente des Tankaufliegers eingewiesen sein um bei einer Notsituation handeln zu können.
Zusammenfassend kann man sagen das der Auflieger so ausgestattet und zugelassen sein muß wie bei einem normalen Transport. Das Trägerfahrzeug und der Fahrer aber Befreiungen nach 1.1.3.6 >> nutzen kann.
Ich hoffe das ich dir damit helfen konnte.

MFG Andreas

(Ich sehe es schon kommen das ich hierfür im Forun zerfetzt werde.Aber egal.Schließlich lernen wir hier durch jeden Beitrag)

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen #1492 15.02.2004 12:25
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Morgen,
ich halte diese Theorie - Tankauflieger als Versandstück - für sehr abenteuerlich.
Ich versuche z.Zt. einen ähnlichen Fall aus der Vergangenheit zu rekonstruieren. Soweit ich mich erinnern kann, funktionierte das nur über eine Ausnahmegenehmigung.

Grüsse aus Wadern

Wilhelm Kassing

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: pepe] #1493 15.02.2004 17:54
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Wilhelm
Es war mir klar das der Begriff "Versandstück/Verpackung" für Meinungsverschiedenheiten sorgt. Die Ausnahmegenemigung ist mit Sicherheit kein falscher Weg (eher sogar der beste Weg). Allerdings hat sich das BMVBW vor ca. 3 Jahren mit diesem Thema schon beschäftigt und wir haben die Transporte mit Tankfahrzeugen auf Schwerlasttransportern so durchgeführt. Zur Fahrzeugbesatzung gehörte da immer jemand der einen gültigen ADR-Schein Tank hatte. Den genauen Text des BMVBW werde ich hier bis morgen Abend ins Forum stellen.

MFG
Andreas

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen #1494 16.02.2004 10:36
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Rupert Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 382
Hallo !
Mit der Einstufung eines Tankaufliegers als "Verpackung" bin ich überhaupt nicht zufrieden.
Wenn man unter 1.2.1 "Begriffsbestimmung" nachblättert, dann ist eine Verpackung ein Gefäß und weiters fällt ein Tankkörper nicht unter die Begriffsbestimmung "Gefäß".
(Wenn ich einen leeren Tank als Verpackung einstufen könnte, dann auch einen vollen Tank??? ).
Für mich bleibt der Tankauflieger verladen auf einen Schwertransporter ein Tankwechselaufbau, oder ??
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: pepe] #1495 17.02.2004 09:00
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 20
pepe Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Feb 2004
Beiträge: 20
Erst mal vielen Dank,

es gibt doch einige interessante Ansichten und ist gar nicht so einfach.

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: Rupert] #1496 22.02.2004 17:41
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Hallo Experten,
leider kann ich die Unterlagen zum Transport von Tankaufliegern auf Tiefladern nicht mehr auftreiben.

Aber an dieser Stelle eine Anmerkung zu der Ansicht von Rupert
- Tankauflieger als Tankwechselaufbau- Das bedeutet u.a.
ADR Bescheinigung incl. AK TANK für den Fahrer des Tiefladers. Das Tiefladerfahrzeug ist zu kennzeichnen und zu bezetteln.
Für das Trägerfahrzeug ist eine Zulassungsbescheinigung erforderlich.
Prüfbescheinigung des Tanks, Schriftliche Weisung und Beförderungspapier sind mitzuführen usw. usw. - also ein Gefahrguttransport mit allem drum und dran.

Alaaf und Helau

Wilhelm Kassing

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: Wilhelm Kassing] #1497 22.02.2004 21:34
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo zusammen
Als Anmerkung zu dem Beitrag von Herrn Kassing möchte ich noch Ergänzen das, wenn wir den Tankauflieger als Tankwechselaufbau klassifizieren, auch eine Zulassung des Trägerfahrzeuges gem Teil 9 ADR erfolgen muß. Abgesehen davon das es im Normalfall keine Schwerlasttransporter mit einer Zulassungsbescheinigung gibt wäre auch die Zulassung als Fahrzeug AT oder FL sehr schwer da ein Schwerlasttransporter von der Grundkonstruktion nicht dafür ausgelegt ist.

Zu diesem Thema habe ich vor einer Woche eine Anfrage an das BMVBW gestellt und hoffe irgendwann auf eine Antwort.

Da sich das BMVBW im Jahr 2000 schon mal mit diesem Thema beschäftigt hat habe ich hier den damaligen Text zusammengefasst.Er bezog sich damals auf den Transport von Gütern der Klasse 3.

Nach aktueller Rechtsansicht des BMVBW ist der Transport von ungereinigten, leeren Tankfahrzeugen unter folgenden Praemissen und Vorraussetzungen zulässig.
-ungereinigte, leere Tankfahrzeuge die zur Beförderung von Stoffen der Klasse 3 verwendet werden, dürfen als Gefahrgut der Klasse 3, Ziff. 71 als Ladung auf einem Tieflader befördert werden. Die Vorschriften der/des GGVS/ADR Rn. 10500 bezüglich Kennzeichnung und Bezettelung des zu befördernden Fahrzeugs sind zu beachten.
-das zu befördernde Fahrzeug muß ferner den Vorschriften der Rn. 10282, sowie den rechtlichen Vorschriften der StVZO entsprechen.
-das ADR schreibt eine Zulassung des Trägerfahrzeugs nicht vor.
-Die weiteren Vorschriften der/des GGVS/ADR bezüglich Ausrüstung sind zu befolgen.

Dies war die Rechtsansicht nach ADR 99. Sollte ich eine Antwort zu meiner Frage, die ich ans BMVBW gestellt habe bekommen, werde ich diese hier natürlich so weitergeben.

MFG
Andreas

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: pepe] #1498 07.03.2004 18:16
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Hallo Gefahrgut-Experten
für mich ist ein solcher Transport, wenn es sich nicht um einen Transport nach einem Unfall unter Begleitung der Einsatzkräfte handelt, gleich zu behandeln wie ein Transport eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks oder Tank-Wechselaufbaus. Es sind somit alle Vorschriften bezüglich Kennzeichnung des Tanks, des Träger-Fahrzeuges, seiner Ausrüstung und seiner besonderen Zulassung, Ausweis des Fahrers usw. einzuhalten. Unter keinen Umständen hat ein solcher Transport Anspruch auf eine Freigrenze nach Kap. 1.1.3.6.3. Der Begriff "Tank" wird deswegen nicht zu einem Versandstück.
MfG
albert geier

Re: Tankauflieger werden Aufgeladen [Re: pepe] #1499 09.06.2004 20:08
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Guten Abend
Nach längerer Zeit ist zu diesem Thema eine Antwort vom BMVBW gekommen. Daraus geht hervor das meine, zugegeben provokative Antwort, die sich noch auf das ADR 99 bezog nicht korrekt war(Dies war mir bewusst, hat aber die Diskusion gut angekurbelt). Aber auch einige Antworten von hier im Forum waren der Versuch ein Tankfahrzeug in etwas umzubenennen was es nicht ist (zb. Tankcontainer usw.)Aber seien wir mal erlich. Ohne den Versuch es in eine Kategorie einzustufen und dann darüber zu diskutieren haben wir kaum eine Chance eine solche Frage zu lösen. Deshalb von mir Dank an alle die sich diesem Thema gewidmet haben.

Hier nun die Antwort des BMVBW die ich heute per eMail erhalten habe. Die veröffentlichung auf der Seite des BMVBW folgt.

-----------------------------------------------------------------------------
Ihre Anfrage wurde im BLFA-GG am 25./26.Mai 2004 mit folgendem Ergebnis behandelt:

"7.9: Beförderung eines leeren ungereinigten Tankfahrzeugs auf einem Schwer-lasttransporter
Arbeitsunterlage:
Mail BMVBW vom 01.03.2004

Hinsichtlich der Beförderung eines leeren ungereinigten Tankfahrzeugs auf ei-nem Schwerlasttransporter kommen die Besprechungsteilnehmer nach Erörte-rung überein, dass eine im Jahr 1983 vom BLFA für einen solchen Fall getroffe-ne Auffassung nicht mehr den derzeitigen Bedingungen des ADR entspricht. Zu empfehlen sei, das Tankfahrzeug vor der Beförderung reinigen zu lassen, um somit nicht mehr den Vorschriften des ADR zu unterliegen. Ansonsten hat die Beförderung unter den Bedingungen des ADR zu erfolgen, d. h. der Fahrer benö-tigt eine ADR-Bescheinigung, der Schwerlasttransporter ist zu kennzeichnen, ein Beförderungspapier ist erforderlich, das ungereinigte leere Tankfahrzeug benötigt eine Zulassungsbescheinigung, nicht jedoch das Trägerfahrzeug auf dem die-ses befördert werden soll. Zu empfehlen sei außerdem eine Abstimmung mit der zuständigen obersten Landesbehörde."


MFG
Andreas


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Certification For Transport Of Goods
von DJSMP - 16.06.2025 08:31
Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
von DJSMP - 16.06.2025 08:26
CBTA-konform durch TNA und Assessments?
von DJSMP - 13.06.2025 10:28
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3