Hallo Jens1975,
Verpackungsvorschriften für Nicht gefährliche Stoffe/Gefahrgüter sind mir jetzt nicht bekannt. Gibt es im SDB eine Eintragung zur WGK? Ansonsten kann man nur mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen? Wenn eine zugelassene Gefahrgutverpackung nicht für Flüssigkeiten geeignet/zugelassen ist, dann spielt es keine Rolle, ob der Inhalt gefährlich ist oder nicht. Läuft was aus, nehmen wir mal Seife, und es rutscht dann jemand darauf aus, dürfte man zur Rechenschaft geogen werden (Behandlungskosten/Reinigungskosten etc.), denn man hier die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt und dies wegen der Kenntnis der Nicht-Eignung möglicherweise auch billigend in Kauf genmommen.
Wenn das Gemisch kein Gefahrgut ist, warum dann überhaupt eine Gefahrgutverpackung? Eine einfache Verpackung, die für Flüssigkeiten geeignet ist, dürfte u. U. günstiger zu bekommen sein. Zu verschenken hat heutzutage doch eigentlich niemand was.
Gruß Gandalf.