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UN Verpackung notwendig für kein Gefahrgut!!?! #14973 09.05.2012 10:53
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Jens1975 Offline OP
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Hallo GG-Gemeinde,

ich habe mal eine Frage an Euch und benötige Euren Rat. Ich habe heute morgen erfahren, dass wir für ein flüssiges Verkaufsprodukt (kein Gefahrgut) als Verpackung Stahlfässer benutzen (1A2/x/360/S...) die eigentlich nicht für flüssige Stoffe zugelassen sind?!?!?! Allerdings handelt es sich hierbei nicht um GG?!?!
Habe ich irgendeine rechtliche Chance ggü. der GF andere Fässer (für flüssige Stoffe) zu beschaffen?!

Vielen Dank


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MfG
J.

< Wir lernen aus unseren Fehlern und nicht aus den Erfolgen!! >
Re: UN Verpackung notwendig für kein Gefahrgut!!?! [Re: Jens1975] #14974 10.05.2012 08:23
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Gandalf Offline
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Hallo Jens1975,
wird das Verkaufsprodukt an die breite Öffentlichkeit abgegeben? Ist das Verkaufsprodukt als gefährlicher Stoff/Gemisch eingestuft? Dann kommt auf jeden Fall Artikel 35 der CLP-VO zur Anwendung.
Gruß Gandalf

Re: UN Verpackung notwendig für kein Gefahrgut!!?! [Re: Gandalf] #14975 10.05.2012 09:50
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Jens1975 Offline OP
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Spezi
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Hallo,

nein das Produkt geht nur an Firmen und lt. Sicherheitsdatenblatt ist dieser Stoff als nicht gefährlich eingestuft. Leider!?!?! Sonst hätte ich die Schiene "Arbeits- und Umweltschutz" aufgegriffen!?!!?!


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MfG
J.

< Wir lernen aus unseren Fehlern und nicht aus den Erfolgen!! >
Re: UN Verpackung notwendig für kein Gefahrgut!!?! [Re: Jens1975] #14976 11.05.2012 08:27
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Gandalf Offline
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Hallo Jens1975,
Verpackungsvorschriften für Nicht gefährliche Stoffe/Gefahrgüter sind mir jetzt nicht bekannt. Gibt es im SDB eine Eintragung zur WGK? Ansonsten kann man nur mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangehen? Wenn eine zugelassene Gefahrgutverpackung nicht für Flüssigkeiten geeignet/zugelassen ist, dann spielt es keine Rolle, ob der Inhalt gefährlich ist oder nicht. Läuft was aus, nehmen wir mal Seife, und es rutscht dann jemand darauf aus, dürfte man zur Rechenschaft geogen werden (Behandlungskosten/Reinigungskosten etc.), denn man hier die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt und dies wegen der Kenntnis der Nicht-Eignung möglicherweise auch billigend in Kauf genmommen.
Wenn das Gemisch kein Gefahrgut ist, warum dann überhaupt eine Gefahrgutverpackung? Eine einfache Verpackung, die für Flüssigkeiten geeignet ist, dürfte u. U. günstiger zu bekommen sein. Zu verschenken hat heutzutage doch eigentlich niemand was.
Gruß Gandalf.


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