IBC Kennzeichnung
#15027
22.05.2012 19:50
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Kay Schmauder
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Großmeister
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Hallo Zusammen,
ich hab mal wieder was kurioses in Sachen Kennzeichnung. Ich weiß zwar noch nicht ob noch ein Anhörungsbogen kommt aber die Geschichte ist es wert nieder geschreiben zu werden. Ein LKW mit IBC's wird angehalten und kontrolliert. Soweit so Gut. Der Kontrolleur bemängelt nun, dass die Kennzeichnung auf den IBC's nicht korrekt ist. Ein IBC muss auf der Oberseite gekennzeichnet werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Ein Kontrolleur macht nun einen LKW-Fahrer kirre, der schockt seinen Disponenten, dieser wiederum weist an, dass alle weiteren Transporte erst einmal stehen bleiben, stellt den Logistiker vor diese Tatsache und fordert das alle IBC's umgehend umettiketiert werden, der will die Kosten natürlich meinem Kunden in Rechnung stellen und hier wird dann gerechnet... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Jetzt kommt derRitter in der silbernen Rüstung (ich) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> und stellt nur folgenden Text in eine Mail an alle die oben genannt sind...5.2.1.4 Großpackmittel (IBC) mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern und Großverpackungen sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Kennzeichnungen zu versehen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Mal sehen was passiert... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: IBC Kennzeichnung
[Re: Kay Schmauder]
#15028
22.05.2012 21:12
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King_Louie_21
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Hallo Kay,
welche Kennzeichnung wurde bemängelt? Die Kennzeichnung mit der UN-Nummer des Gefahrguts (5.2.1.1 ADR), das Kennzeichen für umweltgef. Stoffe Fisch/Baum (5.2.1.8.2 ADR) oder die Kennzeichnung mit dem UN-Verpackungssymbol/Bauartzulassung?
Falls der Kontrolleur den IBC mit einer Verpackung verwechselt hat: Für Verpackungen heißt es in Unterabschnitt 6.1.3.1 ADR, dass die die Kennzeichnungen oder ein Doppel davon auf der Oberseite oder auf einer Seite der Verpackung erscheinen müssen. Für IBC's gelten der Abs. 6.5.2.1.1 ADR, wonach die IBC-Grundkennzeichnung an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen ist und der Abs. 6.5.2.2.1 ADR für die zusätzliche Kennzeichnung mit dem Schild aus korrosionsbeständigem Werkstoff an einem für die Inspektion leicht zugänglichen Ort.
Fragt sich, was "gut sichtbar"/"leicht zugänglich" für den Kontrolleur heißt. Jedenfalls ist in allen diesen Fällen die Kennzeichnung eines IBC's an der Oberseite nicht ausdrücklich gefordert.
Schöne Grüße.
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Re: IBC Kennzeichnung
[Re: King_Louie_21]
#15029
23.05.2012 08:15
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Gandalf
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Hallo King_Louie_21, Falls der Kontrolleur den IBC mit einer Verpackung verwechselt hat Gemäß 1.2.1 ADR ist auch ein IBC zunächst mal eine Verpackung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Aber du hast natürlich recht, sie fällt nicht unter die Regelungen von 6.1 ADR und daher ist eine Kennzeichnung oben nicht vorgeschrieben. @Kay Jetzt kommt derRitter in der silbernen Rüstung (ich) Ich denke für den Kampf brauchst es keine Rüstung. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: IBC Kennzeichnung
[Re: King_Louie_21]
#15030
23.05.2012 08:27
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Kay Schmauder
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Hallo Kink-Louie,
die UN-Nr. und der Diamant (Gefahrzettel) und nicht die UN-Spezifikation. Ich stell mir grad vor wie man eine UN-Spezifikation, die am Boden eines IBC angebracht wurde kontrolliert... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Ich habe den speziellen IBC, bzw. die Ladung nicht persönlich verabschiedet, denke aber, dass die IBC's richtig gekennzeichnet waren (UN-Spezifikation), da die Gebinde von einer Firma aus Selters stammen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> @ Gandalf... ich bin auch guter Dinge... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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