Mit der Einführung des ADR 2005 ist vorgesehen, ein neues Kapitel "1.10 Vorschriften für die Sicherung" in Kraft treten zu lassen, welches wohl noch einiges Kopfzerbrechen bei den Anwendern verursachen wird.
Hat sich jemand schon mit der dieser Vorschriften befasst? Wie kann das in der Firma umgesetzt werden? Sind Nationale Vorgaben zusätzlich noch zu berücksichtigen?
Bin gespannt auf Euer feedback.
Gruss Alex Marti
Als Anhang die Deutsche Fassung von Kapitel 1.10
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: amarti]
#151016.02.200409:04
nun das sind ja tolle Aussichten die uns da ins Haus stehen. Machen wir also zukünftig alle so´ne Art "Mini-Castor-Transport", damit ja kein böser Mensch was Schlimmes tut. Weiß eigentlich jemand, wieviel dieser Transporte in den letzten Jahren weltweit entwendet wurden um erpresserischen Zwecken zu dienen? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Naja egal, war nur so´n Gedanke.
Toll finde ich z. B. unter 1.10.3.2.2 c) den Begriff "übliche Vorgänge"
Damit lässt sich viel anfangen.
Wenn ich solch einen Sicherungsplan erstelle muss ich den ja mit allen anderen Beteiligten (Beförderer, Spediteur, Empfänger etc.) abstimmen.
Wenn ich das dann noch alles wie unter f) erproben soll, dann wirds ja erst richtig lustig.
Oder kann ich als Absender den Sicherungsplan nur für meine Belange (bis zum Verlassen des Werkes) aufstellen und erproben? Das wäre zumindest praktikabler.
Das sind so meine Gedanken nach dem ersten Überfliegen des Textes. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Gruß Gandalf
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: amarti]
#151116.02.200411:26
aaaaahhhhhhhhh, was soll das denn? Ich hatte eigendlich gedacht, das wir in Deutschland für solche Aufgaben die Polizei haben, oder soll ich jetzt über jeden Beförderer der bei uns ein paar Tropfen Sprit holt ein polizeiliches Führungszeugnis erstellen oder verlangen.
Oder 1.10.3.3 ?????
Ich will unbedingt informiert werden wenn das erste Binnenschiff mit Diebstahl- oder Wegschwimmsperre ausgestattet wird.
Sorry aber das versteh ich nicht.
Ich arbeite auf einem Flughafen und da spinnen Sie ja schon seit dem 11.09. rum aber ich denke man kanns auch übertreiben.
Ich würde lieber dafür plädieren unter Punkt 1.10 nicht diese Art von "Sicherheit" in das ADR einzuarbeiten sondern eher etwas in Richtung "Ladungssicherung", was meiner Meinung nach logischer wär.
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: Kay Schmauder]
#151216.02.200412:35
was außer Frage steht, ist denke ich, das dieses einen unheimlichen Mehraufwand bedeutet, und teilweise nicht in Relation zu anderen Sachen zu sehen ist.
Bedeutend ist meines Erachtens nach, die Tatsache, das diese Sicherungsvorschriften erst in Kraft treten, wenn man Produkte der PG I oder II in Tanks mit einer Füllmenge (bei den normalen Produkten) von > 3000 Litern benutzt. Somit ist das für kleinere Betriebe die solche Tanks nicht benutzen sicher nicht relevant. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Wir haben zwar mehrere Tanks, jedoch alles nur mit Produkten der PG III <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Allerdings werden wir uns trotzdem nochmals mit dem Thema "Absicherung des Betriebsgeländes (und des Parkplatzes für LKW`s) " Gedanken machen müssen.
Mal schauen was weiter passiert, und wann es die ersten Beispiele oder Vordrucke für solche Unterlagen gibt.
Mavo
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: Mavo]
#151316.02.200416:25
Hallo, was ich herauslesen kann trifft zumindest 1.10.1 und 1.10.2 für fast jedermann zu. Was ich befürchte ist, dass hier der schwarze Peter den Beförderer im vorhinein zugeschoben wird, weil irgendwo gibt es doch immer ein kleines Sicherheitsloch und dann hat man schon eine kleine Teilschuld. Hat hier eigentlich die Erdöllobby geschlafen? Jeder Benzintransport ( UN 1203 Klasse II, VG II) ist ein hohes Gefahrenpotential ! Jeder Gefahrengutbeauftrager der nicht unter die zukünftige 1.10.3 reinfällt kann auf atmen - für die anderen: mein Beileid. Eine späte und trauige Auswirkung des 11.Septembers man braucht nur zwischen den Zeilen lesen bei 1.10.3.2.2 lit d :"Nähe zu gefährdeten Infrastruktureinrichtungen"..... Bleibt nur zu hoffen das Kapitel 1.10 nicht in Kraft tritt.
Have a nice day!
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: Rupert]
#151417.02.200409:59
je mehr ich darüber nachdenke, desto unsinniger erscheint mir das alles.
Nehmen wir 1.10.3.3:
Was ist denn nun mit Containern, Tankwechselbehältern oder Anhängern? Die müssen ja scheinbar nicht zusätzlich gesichert werden. Was nutzt also das Telemetriegerät im Fahrzeug?
Und nach Adam Riese:
2 mal ungesicherte 2000 l der Klasse 3 VG I oder II sind vom Gefährdungspotential auch nicht weniger schlimm, oder ?
Gruß Gandalf
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: Gandalf]
#151517.02.200411:47
habe unter VCI.de einen Leitfaden gefunden, der sich mit der Umsetzung des Kapitels beschäftigt. Ihr müßt bei dem Feld "Volltextsuche" mal den Begriff "Leitfaden" eigeben, dann könnt ihr das PDF Dokument downloaden.
Mavo
Re: ADR 2005 - 1.10 Vorschriften für die Sicherung
[Re: Mavo]
#151631.03.200415:30