Absender im Frachtbrief = Absender gem. ADR?
#15100
06.06.2012 06:03
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
sowohl ADR wie CMR-Übereinkommen zum Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr kennen den Absender. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob jeweils das gleiche Unternehmen gemeint ist. Ähnliche Diskussionen gab es schon vorher hier in den Foren, aber nicht jeder Fall ist gleich.
Absender-Definition im ADR: (...) Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.
Art. 4 des CMR-Übereinkommens: Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefs berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrags (...).
Aktuell soll ich folgenden Fall klären und wäre ich Euch dankbar, wenn Ihr mir Eure Meinung mitteilen könntet:
Beteiligte Unternehmen: deutscher Empfänger ausländische Niederlassung des deutschen Empfängers Gefahrgut-Hersteller, der ebenfalls im Ausland sitzt (und nicht zum Konzern des Empfängers gehört)
Sachlage: Der deutsche Empfänger möchte ein Produkt mit Gefahrguteigenschaft vom ausländischen Hersteller beziehen. Die ausländische Niederlassung des deutschen Empfängers beauftragt einen Beförderer, das Gefahrgut beim Hersteller abzuholen und an den Empfänger zu liefern. Allen Beteiligten ist bekannt, dass es sich um Gefahrgut handelt. Die ausländische Niederlassung des deutschen Empfängers ist bei der Verladung nicht präsent und wird auch nicht Besitzer des Guts, übernimmt jedoch die Frachtkosten. Im CMR-Frachtbrief wird der Hersteller als Absender des Gefahrguts angegeben; der Hersteller unterschreibt auch den CMR-Frachtbrief.
Fragen: a) Ist der CMR-Frachtbrief korrekt ausgefüllt, wenn der Hersteller als Absender angegeben wird? Bedeutet dies dann, dass der im CMR-Frachtbrief genannte Absender auch als Absender gem. ADR gilt? b) Oder ist der Standort des Herstellers nur Verladestelle und die ausländische Niederlassung des deutschen Empfängers der eigentliche Absender (im Sinne des ADR)? c) Könnte die ausländische Niederlassung ggf. vorab mit dem Hersteller vereinbaren, dass der Hersteller grundsätzlich die ADR-Absenderpflichten zu erfüllen hat?
Schöne Grüße an die Runde.
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Re: Absender im Frachtbrief = Absender gem. ADR?
[Re: King_Louie_21]
#15101
07.06.2012 22:01
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TDamm
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Hallo,
ich glaube darüber kann man eine Doktorarbeit schreiben. Aus meiner praktischen Erfahrung ist der Absender nach CMR und der Absender nach ADR nur in ganz seltenen Fällen identisch. In der Regel befördert der Frachtführer nicht selbst sondern beauftragt noch einen weiteren Unterfrachtführer. Somit kommt es immer auf den konkreten Vertrag mit dem tatsächlichen Beförderer an.
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Absender im Frachtbrief = Absender gem. ADR?
[Re: King_Louie_21]
#15102
17.06.2012 15:11
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ARK
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Hallo,
zunächst sind hier zwei verschiedene europäische Übereinkommen betroffen, die vollkommen getrennt voneinander zu betrachten sind. Einmal das CMR - und zum zweiten das ADR.
Gemäß CMR ist der Absender VERPFLICHTET den CMR-Frachtbrief zu erstellen. In der Praxis weigern sich die "Versender" aber ganz gerne mal, weil die einzigen die den CMR - Frachtbrief benötigen der Fahrer und die kontrollierenden Behörden sind. Entsprechend oft wird der CMR durch den Fahrer selbst ausgefüllt. In der Regel wird dabei die Ladestelle als Absender eingetragen.
Absender nach ADR ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag. Nirgendwo steht geschrieben, dass als Absender in einem solchen Beförderungsvertrag kein Dritter genannt sein darf. Wer also hindert Euch daran, im Beförderungsvertrag den Hersteller als "Absender nach ADR" zu benennen? Dieser kommt aus den Pflichten des Absenders nach ADR eigentlich sowieso nicht raus, weil er ja das Gefahrgut selbst versendet.
(Zwar könnte der Hersteller argumentieren, dass er das Gefahrgut lediglich "übergibt", weil der eigentliche Transport-(Versand)auftrag ja durch einen anderen erfolgt. IMHO würde eine solche Sichtweise der Begrifflichkeit des "selbst versenden" aber zu kurz greifen.)
Um nun beides praxisnah zusammenzuführen, sollte der "Käufer" über den Kaufvertrag einfach mit dem "Versender" vereinbaren, dass dieser "Absender gemäß ADR" ist; und ihn darüber hinaus verpflichten, zusammen mit der Ware den CMR-Frachtbrief ausgefüllt zu übergeben, in den ja dann auch die notwendigen Gefahrgutdaten eingetragen werden können.
Sollte der "Versender" ein anderer als der "Verkäufer" und/oder "Hersteller" sein, dann sollte mit dem Vertragspartner im Kaufvertrag analog festgelegt werden, dass dieser mit dem "Verkäufer" bzw. "Hersteller" entsprechende wirksame Absprachen trifft.
Mit freundlichen Grüßen ARK
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Re: Absender im Frachtbrief = Absender gem. ADR?
[Re: ARK]
#15103
19.06.2012 21:50
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King_Louie_21
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Hallo Thomas Damm und Andy Kohler, vielen Dank für Eure Einschätzung, die mir ein Stück weitergeholfen hat. Schöne Grüße an die Runde.
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