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Batterie für Elektrostapler - Gefahrgut? #15132 16.06.2012 09:39
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

habe ein kleines Problem...ich steh vor der Frage, ob die Batterie für einen Elektrogabelstapler als Gefahrgut behandelt werden muss???

Hat jemand von euch da Praxiserfahrung?

Vielen Dank.

Mfg Iceman

Re: Batterie für Elektrostapler - Gefahrgut? [Re: Iceman_1986] #15133 16.06.2012 19:25
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Iceman,

für Batterien gibt es verschiedene UN-Nummern. Die UN-Nummer richtet sich nach dem Batterietyp, der zunächst ausfindig gemacht werden sollte.

Falls eine der folgenden UN-Nummern zutrifft, gilt eine Freistellung für den Landtransport:
UN 2794 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE
UN 2795 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT ALKALIEN
UN 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER
Gebrauchte Batterien mit diesen UN-Nummern unterliegen gemäß Sondervorschrift 598 nicht den Vorschriften des ADR/RID, wenn
- ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;
- sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt;
- sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
"Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.


Der komplette Gabelstapler mit einer eingebauten Nassbatterie unterliegt ebenfalls nicht den Vorschriften des ADR (UN 3171).

Am meisten verbreitet ist bei Elektro-Gapelstaplern der Bleiakkumulator als Nassbatterie mit Schwefelsäure (UN 2794). Wenn die Bedingungen der Sondervorschrift 598 nicht eingehalten werden können, sind für UN 2794 die Verpackungsanweisungen P801/P801a bzw. die Schüttgut-Sondervorschrift VV14 (ADR)/VW14 (RID) zu beachten. Zur Verpackungsanweisung P801a gibt es eine Präzisierung in Randnummer 4-4.1 RSEB.

Schöne Grüße.


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