Hallo Iceman,
für Batterien gibt es verschiedene UN-Nummern. Die UN-Nummer richtet sich nach dem Batterietyp, der zunächst ausfindig gemacht werden sollte.
Falls eine der folgenden UN-Nummern zutrifft, gilt eine Freistellung für den Landtransport:
UN 2794 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE
UN 2795 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT ALKALIEN
UN 2800 BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER
Gebrauchte Batterien mit diesen UN-Nummern unterliegen gemäß Sondervorschrift 598 nicht den Vorschriften des ADR/RID, wenn
- ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;
- sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt;
- sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
"Gebrauchte Batterien" sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden.
Der komplette Gabelstapler mit einer eingebauten Nassbatterie unterliegt ebenfalls nicht den Vorschriften des ADR (UN 3171).
Am meisten verbreitet ist bei Elektro-Gapelstaplern der Bleiakkumulator als Nassbatterie mit Schwefelsäure (UN 2794). Wenn die Bedingungen der Sondervorschrift 598 nicht eingehalten werden können, sind für UN 2794 die Verpackungsanweisungen P801/P801a bzw. die Schüttgut-Sondervorschrift VV14 (ADR)/VW14 (RID) zu beachten. Zur Verpackungsanweisung P801a gibt es eine Präzisierung in Randnummer 4-4.1 RSEB.
Schöne Grüße.