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Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe #15162 19.06.2012 14:34
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Melanie Hearn Offline OP
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Hallo,

kurze Frage:
Das ADR-Symbol "Fisch&Baum" an einer Beförderungseinheit (Tkw o.ä.), ist dies zwingend erforderlich, wenn ein Produkt lt. Sicherheitsdatenblatt umweltgefährdend ist?
Oder ist es eine sog. "Kannregelung"?
Hier anzumerken gilt: Der Frachtbrief darf dann auch nicht das (N) in den Gefahrgutangaben beinhalten, oder ist das falsch?
Ich habe nunmehr unterschiedliche Meinungen darüber gehört.
Kann mir jemand helfen? Vielleicht auch die Stelle in der Bibel <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> nennen, wo ich&acute;s nachlesen kann?

Danke im Vorraus!

Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe [Re: Melanie Hearn] #15163 19.06.2012 15:07
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HolgerT Offline
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Meines Erachtens ist es keine Kannbestimmung, wenn es ein umweltgefährdender Stoff ist, so muss er auch gekennzeichnet werden (auch im Beförderungspapier: umweltgefährdend). Die Übergangsfrist ist vorbei!

Ob die Einstufungskriterien aus dem SDB die gleichen sind wie im ADR/RID, weiß ich nicht, daher lieber auch noch unter 2.2.9.1.10 ADR/RID nachsehen.

Wir haben unsere Stoffe selber nach ADR/RID eingestuft und haben das "Glück", dass Ammoniak und Ammoniaklösung auch gängige Chemikalien sind, und andere ebenfalls schon fleißig eingestuft haben. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Gruß,
Holger

Zuletzt bearbeitet von HolgerT; 19.06.2012 15:09.
Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe [Re: HolgerT] #15164 19.06.2012 15:50
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Melanie Hearn Offline OP
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In unserem Beförderungspapier (Datenpflege erfolgt auf Konzernebene) steht ein "N" in Klammern hinter den Gefahrgutinformationen (UN-Nummer etc.), ab und an tauchen aber Datensätze ohne dieses N auf, obwohl im SDS das GHS-Symbol auftaucht.
Irreführend für mich und meine Kollegen.
Deshalb wollte ich die passende Passage im ADR-Recht wissen, um nachzulesen und ggfls. auf Fehlinformationen hinweisen zu können.

Danke erstmal, den angegebene ADR-Richtlinie werde ich mir dann mal zu Gemüte führen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe [Re: Melanie Hearn] #15165 19.06.2012 17:09
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Melanie,

dieses (N) ist so im Beförderungspapier nicht richtig. Gem. ADR etc. ist der ganze Wortlaut "umweltgefährdend" anzugeben.

Und wenn einige Datensätze zwar im SDB ein (N) haben aber gem. ADR etc. nicht umweltgefährdend so entspringt dies einigen unterschieden bezüglich der Einstufung.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe [Re: Melanie Hearn] #15166 20.06.2012 08:18
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Gandalf Offline
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Hallo Melanie Hearn,
Antwort auf
Das ADR-Symbol "Fisch&Baum" an einer Beförderungseinheit (Tkw o.ä.), ist dies zwingend erforderlich, wenn ein Produkt lt. Sicherheitsdatenblatt umweltgefährdend ist?
Das kommt darauf an. Ist der/das Stoff/Gemisch nach ADR als umweltgefährdend einzustufen, dann muss mit Fisch + Baum gekennzeichnet werden. Wenn im SDB eine Einstufung als umweltgefährdend steht, dann kommt es darauf an, denn nur eine Einstufung als Aquatisch Akut 1, Aquatisch Chronisch 1 oder 2 bedingt auch nach ADR die Einstufung/Kennzeichnung. Eine Einstufung als chronisch 3 oder 4 (bzw. "alt" R 52/53) fällt jedoch nicht ins ADR. Siehe hierzu 2.2.9.1.10.5 ADR.
Wenn also ein SDB vorliegt, dann kommt es darauf an, wie der Stoff genau eingestuft ist. Die Angabe umweltgefährdend allein reicht da nicht.
Im Zweifelsfalle macht man mit Fisch + Baum aber auch nichts falsch, wenn denn alle anderen Angaben im Beförderungspapier korrekt sind und zur Kennzeichnung passen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe [Re: Gandalf] #15167 20.06.2012 10:36
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Beiträge: 237
Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 237
Ja, ja, Fisch und Baum,

in 2.2.9.1.10.5 haben wir doch mal die Vorteile des GHS für das Gefahrgut: Wenn der Stoff mit R50, R50/53 oder mit R51/53 gekennzeichnet ist oder mit H400, H410 oder H411, dann Fisch und Baum. Diese Angaben stehen im SDB.
Wenn R52/53 oder H412 oder H413, dann entspricht der Stoff nicht der Definition umweltgefährlich nach Klasse 9, wieder einen Aufkleber gespart.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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