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Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung #15275 11.07.2012 11:26
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Gefahrgut-Man Offline OP
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Hallo Gefahrgutkollegen,

ich bräuchte mal einen Rat für den Versand von einer Lösung, die Wasserstoffperoxid < 8 % enthält. Man könnte also diese Gemisch als Nicht Gefargut einstufen, da der Peroxidgehalt bei UN 2984 erst bei einem Gehalt von 8% bis 20% anzusetzten ist.

Das Problem ist, dass nach zum Zeitpunkt des Versandes die Zersetzung von Wasserstoffperoxid noch nicht abgeschlossen ist, und sich ein Druck in dem Behälter aufbaut.

Kann man bei Kenntnis dieses Problems diese Chemikalie überhauot als Nicht-Gefahrgut einstufen oder was würdet Ihr mir empfehlen?

Vielen Dank

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: Gefahrgut-Man] #15276 11.07.2012 23:11
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

warum wird Eure Wasserstoffperoxid-Lösung nicht vor dem Verpacken/Abfüllen stabilisiert? UN 2984 sieht vor, dass nach Bedarf zu stabilisieren ist. Das wäre doch auch für den Empfänger wichtig, weil dieser die Anwendung und die Arbeitsschutzmaßnahmen ja auch auf eine bestimmte Konzentration abstellen muss. Für den Arbeitsschutz liegen Schwellen bei 5% und dann bei 8%.

Ggf. ist Abs. 2.2.51.2.1 ADR zu beachten: "Die chemisch instabilen Stoffe der Klasse 5.1 sind zur Beförderung nur zugelassen, wenn die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung jeglicher gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion während der Beförderung getroffen wurden. Zu diesem Zweck muss insbesondere auch dafür gesorgt werden, dass die Gefäße und Tanks keine Stoffe enthalten, die diese Reaktionen begünstigen können."

Schöne Grüße.

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: King_Louie_21] #15277 12.07.2012 14:47
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Gefahrgut-Man Offline OP
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Hallo Kollege, danke für Deinen Input

eine Stabilisierung ist technisch leider nicht möglich (geschlossenes Sammelsytem der Abwässer, Sammlung in einem großen Sammeltank, etc.).

Das Problem bleibt also ... kann man diese Lösung als Nicht-Gefahrgut einstufen (damit ist 2.2.51.2.1 ADR nicht anzuwenden) oder nicht?

Ich bin mir da wirklich unsicher ...

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: Gefahrgut-Man] #15278 12.07.2012 18:46
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

wenn während des Beförderungsvorgangs davon auszugehen ist, dass eine H2O2-Konzentration von mindestens 8% erreicht wird (oder werden kann), dann würde ich diese Lösung (vorsichtshalber) als Gefahrgut deklarieren. Es gilt zwar auch die SV 65, wonach H2O2 in Konzentrationen unter 8% kein Gefahrgut ist, aber das kann in Deinem Fall ja anscheinend nicht garantiert werden.

Die Verpackungen für UN 2984 müssen übrigens mit einer Lüftungseinrichtung versehen sein, damit der Druckaufbau abgeleitet werden kann. Ähnliches gilt auch bei Beförderung in Tanks.

Vielleicht hat jemand anders ja auch noch eine Idee, wie Dein Fall eindeutig gelöst werden kann.

Schöne Grüße.

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: King_Louie_21] #15279 13.07.2012 09:12
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Das Problem ist aber, das die ermittelte Konzentration bei allen Proben unterhalb 8% lag. Die Probenahmebehälter waren jedoch teilweise aufgebläht.

Aufgrund dieser Tatsache, dass sich beim Transport ein Druck aufbaut, könnte man (obwohl der Schwellenwert von 8% nicht erreicht wird) die Lösung als UN 2984 (Peroxidgehalt 8 b 20 %) einstufen, oder liege ich da falsch?

Zuletzt bearbeitet von Gefahrgut-Man; 13.07.2012 09:22.
Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: Gefahrgut-Man] #15280 13.07.2012 11:21
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Gandalf Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,
das könnte man sicher so machen, denn dann liegst du auf der sicheren Seite. Eine andere Möglichkeit, wäre aber auch die Beförderung nach den Vorgaben für UN 2984 durchzuführen (also geeignete Verpackung etc.), dann ist man auch auf der sicheren Seite, und dann aber nicht als gekennzeichneten Transport durchführen, denn gem. den Einstufungskriterien ist es ja kein Gefahrgut, zumindest nicht UN 2984. Andere Gefahrgutklassen auch ausgeschlossen z. B. umweltgefährdend?
Gruß Gandalf

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: Gefahrgut-Man] #15281 13.07.2012 14:42
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgut-Man,

wenn die Lösung während des gesamten Beförderungsvorgangs bis zur Ankunft beim Empfänger unter 8% H2O2 bleibst, dann fällt sie gem. SV 65 nicht unter die Gefahrgutvorschriften.

Damit der Druckaufbau nicht zum Problem wird, würde ich, wie bereits von Gandalf vorgeschlagen, eine Verpackung oder einen Tank einsetzen, der für UN 2984 geeignet ist, denn diese Verpackung/Tank ist ja so gebaut, dass kein gefährlicher Überdruck entstehen kann. Auch wenn es sich nicht um Gefahrgut handelt, darf ja trotzdem eine gefahrguttaugliche Verpackung/Tank verwendet werden.

Ab 5% H2O2 in der Lösung wäre nach Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen (TRGS 200 bzw. TRGS 201). Für eine solche Lösung wird in Art. 35 Abs. 3 CLP-Verordnung [VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008] auf gefahrguttaugliche Verpackungen verwiesen.

Schönes Wochenende.

Re: Versand einer wasserstoffperoxidhaltigen Lösung [Re: King_Louie_21] #15282 13.07.2012 17:41
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Vielen Dank für Euren Input, diese Forum hier ist echt klasse.


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