Hallo EnterExit,
Auf dem Beförderungspapiervordruck befinden sich die Angaben:
- Absender & Empfänger
- Art der Verpackung
- Verpackungscode (???)
- GG-Klasse (Zettelnr.)
- "leere Verpackung", "leeres Großpackmittel (IBC)"
Bei dem Beförderungspapier für leere Verpackung sind nicht alle Angaben zu bringen, wie sie unter 5.4.1.1.1 stehen, sondern der Absatz 5.4.1.1.6 ist einzuhalten.
Ich habe Dir mal ein Beförderungspapier angehangen. Eine Berechnung von Punkten nach 1.1.3.6 erfolgt nicht, außer bei Beförderungskategorie 0, siehe 1.1.3.6.3 Zeile Beförderungskategorie 4 zweite Spalte letzter Satz:
Die Ausnahme 18 nach GGAV befreit Dich vom Beförderungspapier bzw. Angaben im Beförderungspapier, aber Vorsicht in 2.1 steht
...nicht an Dritte übergeben werden, ... also Werksverkehr.
Denn auch "leer" ist nicht LEER und läuft ganz offiziell als GG.
Über dieses Thema wurde im Forum schon viel geschrieben.
Leer ist, was technisch Möglich ist, nur wenn zu viel in der Verpackung verbleibt, dann ist es bestimmt nicht wirtschaftlich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wo steht geschrieben, dass ich das Beförderungspapier in einer tabellarischen "abgespeckten" (ohne UN, VG, Tunnelcode, totes Tier....)Version mitführen
Hierzu wirst Du im ADR nichts finden, aber unter 5.4.1.1 stehen die Angaben welche enthalten sein müssen und unter 5.4.1.1.6 stehen unter den verschiedenen Absätzen welche Angaben Du nicht berücksichtige brauchst.