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Umverpackung #15307 18.07.2012 10:52
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

unser früherer externer Gefahrgutbeauftragte erzählte bei einer Schulung der Versandmitarbeiter, dass wenn auf einer Palette nur eine Art von Gefahrgut, sprich nur eine UN-Nummer vorhanden ist, müsste man nicht eine Umverpackung daraus machen, auch wenn manche Kennzeichen nicht zu erkennen sind und man könnte auch darauf verzichten, wenn man von oben auf die Palette draufschaut und bei den Verpackungen (Hobbocks) die Kennzeichnungen schon irgendwie erkennen würde.
Wir verwenden 18 Hobbocks auf einer Palette (1m x 1,20m).
Ich habe gelernt, wenn man nicht alle repräsentativen Kennzeichen und die UN-Nummer aller Versandstücke erkennen kann, muss man Umverpacken. Eine Ausnahmeregelung, dass man drauf verzichten kann, wenn die Versandstücke alle die selbe UN-Nummer haben, ist mir nicht bekannt.
Gibt es so eine Regelung?
Ist es wirklich ausreichend, wenn man von oben auf die Palette schaut um die Kennzeichnungen der Hobbocks, die in der Mitte stehen, irgenwie zu erkennen? Die Kennzeichnungen befinden sich nicht auf dem Deckel <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ich würde trotzdem umverpacken oder kann ich hier wirklich darauf verzichten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Umverpackung [Re: Christin1975] #15308 18.07.2012 11:29
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Michael59 Offline
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Beiträge: 18
Die Formulierung im ADR 5.1.2 Verwendung von Umverpackungen ist
...es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen UN-Nummern und Gefahrzettel bleiben sichtbar....
Da muss meines Erachtens nicht auf jeder Verpackung die gleiche Kennzeichnung in einer Umverpackung zu sehen sein.
Wenn du aber der Meinung bist, dass es nicht repräsentativen sichtbar ist würde ich die Vorschriften der Umverpackung einhalten, ist ja nicht so Aufwendig.
Gruss Michael


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