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Wie würdet ihr kennzeichnen ? #15346 01.08.2012 08:35
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Mavo Offline OP
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Moinsen,

ich habe mal ne kleine Fragestellung, mal schauen welche Ergebnisse dabei rauskommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Geladen wird ein 40`Container für den Transport von Schl.-Holstein nach Bremen in den Hafen.

Ladegut ( Gefahrgut)
425 kg Kl.3 VP III
14.100 kg Kl.3 VP III / LQ ( teilweise MP)
284 kg Kl. 2.1 / LQ

Kennzeichnung Container ist klar, Rote Flamme Kl. 3 und dem Fisch

Nur wie wird der LKW im Zulauf zum Seehafen gekennzeichnet ?
a) gar nicht
b) mit Orangefarbenen Warntafeln
c) mit der LQ Raute
d) ?

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15347 01.08.2012 13:56
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KWitomski Offline
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Hallo Marco.
Muss der Container nicht auch ein Placard 2.1 tragen?
Wir hatten erst das Problem, dass trotz LQ die komplette Bezettelung verlangt wurde.


Gruß,
Kai Witomski

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: KWitomski] #15348 01.08.2012 14:16
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Hoko1 Offline
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Hallo,
für Klasse 2.1 als LQ darf der Grosszettel 2.1 nicht angebracht werden, da im Ctr. noch Versandstücke verladen werden.(Quelle: 5.3.2.4 IMDG)
Es reicht Klasse 3 und MP
Zum Vorlauf zum Hafen muss der LKW nicht unbedingt mit O-Tafeln versehen sein.
Hierzu muss aber im Beförderungspapier die Punktzahl nach 1.1.3.6.3 angegeben werden. Ich nehme mal an, dass die UN in die Bef.-Kat. 3 fällt und somit 425 Punkte erreicht werden.
Sollte die Punktanzahl pro Beförderungs-Kat. nicht im Beförderungspapier nach 5.4 ADR angegeben sein, so ist der Transport automatisch kennzeichnungspflichtig.
Gruß
HoKo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Hoko1] #15349 01.08.2012 14:18
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Hoko1 Offline
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Hallo,
habe noch eines vergessen zu erwähnen:
Ins Beförderungspapier folgenden Vermerk aufnehmen:
Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1

Gruß
HGoKo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Hoko1] #15350 02.08.2012 08:41
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Mavo Offline OP
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Hi,

also ja, es ist richtig unter 1000 Punkten.
Ja der Container ist mit Label 3 und MP versehen.

Was jetzt von Euch aber übersehen wurde, ist der kleine Passus nach 3.4.13 und 3.4.15 mit den insgesamt 14 to LQ`s. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Laut WaPo muß also wie folgt gekennzeichnet werden:
Container mit Label 3 und MP ( in Bezug auf IMDG Kennzeichnung )
Fahrzeug vorne und hinten mit der LQ Raute. ( in Bezug auf ADR Kennzeichnung)

Sieht schon komisch aus, wenn auf dem Container mit Flamme gelabelt wurde und das Fahrzeug dann wieder mit LQ.

Ist da jemand anderer Meinung oder wurde evtl. was übersehen ?

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15351 02.08.2012 09:24
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Hallo,
ja in der Tat, das würde irgendwie seltsam aussehen, wäre aber korrekt.
Das Problem wird aber wahrscheinlich in der Praxis sein, dass der LKW gar keine Vorrichtung hat die LQ-Route vorn am LKW und hinten anzubringen.
Unter diesen Umständen wird es einfacher sein, die Punktanzahl im Beförderungspapier nicht anzugeben und den LKW somit gleich kennzeichnungspflichtig zu machen. Das bedeutet aber auch, dass sämtliche Ausrüstungsgegenstände, ADR - Bescheinigung, Lichtbildausweis und Schriftliche Weisungen etc. vorhanden sein müssen.
Gruß
HoKo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Hoko1] #15352 02.08.2012 10:10
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So, habe noch von anderer Stelle eine zweite Aussage bekommen:

Dort wird auf das Kapitel 1.1.3.6. sowie 1.1.4.2. ADR verwiesen. Demnach befindet sich der LKW im Zulauf zum Seehafen, der Container ist mit einem Kl. 3 Label zu versehen, der LKW ist aber mit Orangefarbenen Warntafeln zu kennzeichnen. Eine Pflicht für ADR Schein, Ausrüstung sowie Fahrverbote ( Elbtunnel) besteht aber nicht, da die Ladung ja nur 400 Punkte hat.

Bin mal gespannt wie sich das weiter entwickelt.

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15353 02.08.2012 11:33
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Hallo,
also diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Habe aber inzwischen mit der WaPo Bremen gesprochen. Die Aussage war folgende:
Da der Container LQ geladen hat muss auch dieser mit der LQ-Route an allen vier Seiten gekennzeichnet werden!!??? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Vorne am LKW die LQ-Route. Das war's
Aber, da es hier immer wieder zu Unstimmigkeiten kommt, sollte der Transport mit O-Tafeln versehen sein. Somit kämen auch keine Missverständnisse auf.
Auch diese Aussage halte ich persönlich für sehr merkwürdig.
Alles in allem, Unsicherheiten auch bei der Polizei.
Bin gespannt wie's weiterveht.
mfg
HoKo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Hoko1] #15354 02.08.2012 12:05
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So,

habe diese Fragestellung mal ans BMVBS geleitet.

Mal schauen was ich da für eine Antwort bekomme.

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Hoko1] #15355 03.08.2012 00:35
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Kolleg(inn)en,

um die Verwirrung noch größer zu machen, steht in der RSEB unter Nr. 5-10.2 folgender Satz: "(S) Orangefarbene Tafeln dürfen auch sichtbar angebracht sein, wenn die in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Mengengrenzen nicht erreicht sind oder im Verlauf der Beförderung unterschritten (z. B. durch Teilentladung) werden."

Zum vermeintlichen oder tatsächlichen Widerspruch zwischen 1.1.3.6. und 1.1.4.2.2 ADR gab's schon früher Beiträge hier in den Foren. Die Meinungen sind unterschiedlich, z.B.:
- Freistellung ADR 1.1.3.6
- O. Tafel im Zulauf zum Seeverkehr
- Verladung eines Seecontainers im Strassenverkehr

Schöne Grüße.

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15356 06.08.2012 06:12
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgut-Kolleg(inn)en,

Antwort auf
So, habe noch von anderer Stelle eine zweite Aussage bekommen:
Dort wird auf das Kapitel 1.1.3.6. sowie 1.1.4.2. ADR verwiesen. Demnach befindet sich der LKW im Zulauf zum Seehafen, der Container ist mit einem Kl. 3 Label zu versehen, der LKW ist aber mit Orangefarbenen Warntafeln zu kennzeichnen. Eine Pflicht für ADR Schein, Ausrüstung sowie Fahrverbote ( Elbtunnel) besteht aber nicht, da die Ladung ja nur 400 Punkte hat.

Dieser Vorschlag gefällt mir; ich komme zum gleichen Ergebnis.

Erster Schritt:
Der Container ist gemäß IMDG-Code gekennzeichnet (Placards Kl. 3 und Fisch/Baum). 1.1.4.2.2 ADR verlangt für den Vorlauf zum Seehafen die aufgeklappte orange Warntafel.

Zweiter Schritt:
Es befinden sich begrenzte Mengen im Container. 1.1.3.4.2 ADR verweist auf 3.4 ADR. Nachdem bereits orange Tafeln verwendet werden, ist die Beförderungseinheit gem. 3.4.13 a) ADR nicht mit LQ-Placards zu kennzeichnen. Nachdem der Container bereits mit Placards für andere Gefahrgüter (Kl. 3) versehen wurde, entfällt gem. 3.4.13 b) ADR auch die Kennzeichnung des Containers mit den LQ-Placards.

Dritter Schritt:
Es werden weniger als 1000 Punkte befördert, somit darf die Freistellung gem. 1.1.3.6 ADR für den Vorlauf auf der Straße angewendet werden. 1.1.3.6.2 ADR befreit von der Verwendung der orangen Tafel. Allerdings wird die aufgeklappte orange Tafel geduldet (Nr. 5-10.2 RSEB).

Fazit:
Die Beförderungseinheit wird für den Vorlauf auf der Straße mit aufgeklappten orangen Tafeln gekennzeichnet; die Beförderung kann nach 1.1.3.6 ADR erfolgen. Für das Beförderungsdokument gilt 3.4.12 ADR, 5.4.1.1.1 f) Bem. 1. ADR, sowie 5.4.1.1.7 ADR. Damit beim Verladen keine Diskussion mit einem gut geschulten Fahrer entsteht, sollte mit dem Beförderer vorab geklärt werden, dass orange Warntafeln erforderlich sind, obwohl 1.1.3.6 ADR angewendet wird.

Ich hoffe, das ist so schlüssig, möchte aber nicht ausschließen, dass es auch andere Lösungen gibt.

Schöne Grüße.

P.S. Die Kennzeichnungsvorschriften für Beförderungseinheiten und Container mit dem LQ-Symbol (Abschnitt 3.4.13) werden im ADR 2013 neu gefasst. Dann dürfen das LQ-Symbol und die Großzettel/Placards sowie die orange Warntafel zeitgleich verwendet werden.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 07.08.2012 06:37.
Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: King_Louie_21] #15357 07.08.2012 07:35
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Moinsen,

so habe nun alle Antworten die ich brauchte ( vom BMVBS sowie der Hamburger Behörder für Inneres).

Es gibt 2 Möglichkeiten

1.
Mit der Inanspruchnahme der 1.1.4.2. ( im Zulauf zum Seehafen)
LKW mit Orangefarbenen Warntafeln
Container mit Kl.3 Aufkleber sowie dem Fisch
( durchfahrt durch den Elbtunnel erlaubt, keine Pflicht bzgl. Ausrüstung und Schulung)

2.
Kennzeichnung normal nach ADR
LKW mit LQ Tafeln
Container mit Kl.3 + LQ + dem Fisch ( eine Mehrkennzeichnung ist nicht strafbar)

Gruß
Marco

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Mavo] #15358 07.08.2012 21:48
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Hallo Marco,

haben sich die Behörden auch dazu geäußert, ob die jeweilige Kennzeichnungsvariante als freigestellte Beförderung gem. 1.1.3.6 ADR gilt?

Variante 1 gestattet die Durchfahrt durch den Elbtunnel, d.h. es handelt sich um dann anscheinend um eine freigestellte Beförderung gem. 1000-Punkte-Regel. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Nur, damit ich nichts falsch verstehe: Bei Variante 2 ist der Elbtunnel tabu und ein Fahrer mit ADR-Schein ist notwendig? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Seetransport erfolgt nach IMDG-Code und ist normalerweise grenzüberschreitend. Wie beurteilen die anderen von der Beförderung betroffenen Staaten die von Deutschland geduldete übermäßige Kennzeichnung des Containers mit den LQ-Symbolen, wenn nach Variante 2 gekennzeichnet wird? Oder sollen die LQ-Symbole bei Ankunft im deutschen Seehafen wieder vom Container entfernt werden, ehe auf's Schiff verladen wird? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: King_Louie_21] #15359 08.08.2012 07:05
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Mion, moin liebes Forum,

die Elbtunnelpassage kann nur mit beiden Varianten zulässig. Die Gefahrgutsendungen haben sich Mengenmäßig nicht verändert und daran ändert auch eine übermäßige bzw. überflüssige Kennzeichnung nichts. Ab 2013 könnte es bezüglich der LQ-Sendung wieder anders aussehen.

Gruß

Udo

Re: Wie würdet ihr kennzeichnen ? [Re: Udo Freitag] #15360 08.08.2012 07:32
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Moin,

ja, durchfahrt durch den Tunnel ist bei beiden Varianten aufgrund des nichtüberschreitens der 1000 Punkte möglich.

Sowohl nach ADR als auch nach IMDG Code ist eine Mehrkennzeichnung nicht verboten, und ich sehe bisher keine Probleme in den Ländern in die wir liefern.

@Udo,
klar, ab nächstes Jahr wird ja auch die Tunnelkategorie bei LQ`s teilweise mit angewendet.

Gruß
Marco

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